Der Tod des Grafen Konrad von Tübingen und Lichteneck

 

Eine "peinliche" Kriminalgeschichte

 

Konrad war der zweite Sohn des Grafen Georg III., Graf zu Tübingen und Herrn zu Lichteneck (1569 – 1570) und der Gräfin Waldburgis von Erbach. Sein Vater kam  1570 bei Fastnachtsspielen im Schloss Waldenburg durch einen Brandunfall ums Leben. (A1)

Seine Mutter scheint 1571 verstorben zu sein.

Konrad und seine vier Brüder kamen alle unter die Vormundschaft ihrer Großmutter, Catharina  Freiherrin von Waldburg und ihres Oheim, Graf Georg von Erbach(6).

1590 waren alle Söhne Georgs volljährig, der älteste von ihnen, Eberhard, taucht in der Geschichte als „Graf Eberhard“ und dazu noch als fürstlicher „Rat und Obervogt am Schwarzwald“ auf.

Die Universität Tübingen soll Konrad 1584 zum „rector magnificus“ gemacht haben und Herzog Friedrich I. von Württemberg sei ihm besonders gewogen gewesen.

Herzog Friedrich machte Konrad 1593  zu seinem Rat und Obervogt  zu Herrenberg(1).

Diesem  hatte Konrad als Gesandter und Rat 1594 auf dem Reichstag zu Regensburg gedient.

Im Auftrag Friedrichs vertrat er diesen 1594 auf dem Beilager des Grafen Johann Sigismund von Brandenburg. 1597 weilte Konrad  beim Kaiserlichen Heer in Ungarn(6).

 

Im Jahr 1600 erhielt er am 15. Juni (evtl. auch 16.6. möglich) auf „Dienstreise“ für Friedrich(A2) im Streit eine tödliche Verwundung, an der er nach sieben Tagen (22.6. oder 23.6.) verstarb(1).

 

Unser „Kriminalfall“ beginnt am:   15. 06.1600

 

DER ANLASS  

Kutsche

 

Gemeinsam mit Dr. Matthäus Enzlin und dem kurländischen Edelmann Christoph Firx (bzw. Firchs) unternahm Konrad  im Frühsommer 1600 im Auftrag des Herzogs eine Reise nach Hagenau.

Auf der Rückreise, kurz vor Bischweiler habe sich Konrad im betrunkenen Zustand in der Kutsche sehr „unanständig“ gegen seinen neben ihm sitzenden, schlafenden Begleiter, nämlich Firx, benommen.(1)

Dieser stellte fest, nachdem er im Dorf aufgewacht war, dass seine Stiefel „genetzt“ worden seien. Davon sei er aufgewacht. Dies sei ihm zum „Despekt“ (Gegensatz zu „Respekt“, also verächtlich machen) geschehen. In seinem Bericht vom 20. 06. an den Herzog formulierte er dazu, er könne den Vorgang nicht „sine pudore“ (= ohne Scham) beschreiben.

Enzlin bemerkte in seinem Bericht vom 23 Juni  an den Herzog dazu, dass beide und dabei Firx mehr als Konrad über die Stiefel nass gemacht worden seien.

Das alles deutet darauf hin, dass Konrad im Schlaf und betrunkenem Zustand sich und seinen Mitreisenden „bepinkelt“ hat.Kutsche_2 (5)

Die alternative Möglichkeit, dass ein Gefäß mit Getränke umgestoßen worden sein könnte, ist weniger plausibel. Dann wären wohl nicht nur die Stiefel „benetzt“ geworden. Auch die Formulierung „sine pudore“ weist auf ein „Einnässen“ hin.

 

Meine persönliche Interpretation des bisherigen Vorgangs lautet:

Firx hat dieses „despektierliche“ Verhalten  wohl Konrad vorgehalten, was diesem wahrscheinlich sehr „peinlich“ wurde, da ja auch Enzlin als Mitreisender und die Kutscher die ganze Geschichte mitbekommen hatten. Also musste er sein „Ehre“ retten, indem er Firx herausforderte. "Benetzen" ist höchstwahrscheinlich - vor allem im Zusammenhang mit "sine pudore"  - als "urinieren"  zu deuten.(5)

 


DIE AUSEINANDERSETZUNG

 

Konrad fordert Firx auf, sich zu wehren, wenn er ein "redlicher Graf" sei.(1)
Konrad springt aus der Kutsche, Firx folgt ihm. Konrad schlägt dabei mit der Faust auf den Hut von Firx. Beide ziehen ihr Rapier.

Enzlin ist beiden aus der Kutsche gefolgt und will Schlimmeres verhindern. Er nimmt Konrad das Rapier ab, wirft es beiseite und fordert Firx auf, auch sein Rapier abzulegen. Duell_2


Dieser aber denkt nicht daran. Also ergreift Konrad auch wieder seine Waffe, die ihm abermals von Enzlin abgenommen wird.

Wieder fordert Enzlin von Firx, er solle sein Rapier weglegen, was dieser aber nicht macht. Daraufhin versetzt Konrad dem Firx eine „Maultesch“ (=Backpfeife), was Firx mit einem Faustschlag beantwortet. Rapier


Dieser Schlag muss Wirkung gezeigt haben, denn Konrad wurde jetzt von Enzlin gehalten („er hielt ihn in seinen Armen“).


Firx weicht einen Schritt zurück und sticht sein Rapier in die linke Brustseite von Konrad.


Auch Enzlin wurde bei dieser Attacke gestreift. Konrad wird sofort ohnmächtig. Doch er kommt bald wieder zu sich und läuft auf das Rathaus (von Bischweiler) zu.

Enzlin macht Firx auf die üble Verwundung aufmerksam und ruft ihm zu, er solle sich „in Teufels Namen fortmachen“(A5).
Der spannt nun das vordere Kutschenpferd aus und reitet nach Hagenau.

Konrad bleibt schwer verletzt in Bischweiler zurück.


UNTERSUCHUNGSBERICHTE
 

Duell_3

 

20. Juni

Firx trifft in Stuttgart ein und will den weiteren Berichten zuvorkommen. Er schildert Herzog Friedrich „mit betrübtem und wehklagendem Herzen“ das Vorgefallene und legt dar, dass der Stich gegen den Grafen Konrad „ex summa necessitate“ (also als sehr notwendig, das soll wohl bedeuten: aus Notwehr) geschehen sei.
Er sei als „Ausländer“ von Freunden und Verwandten des Grafen Konrad der Verfolgung ausgesetzt und bittet den Herzog um Schutz und Schirm.


Friedrich sendet sofort einen Boten nach Bischweiler um zu erfahren, wie es Konrad gehe und um Enzlin zu sich zu rufen.Duell_4

 

 

21. Juni

Eine Nachricht trifft in Stuttgart ein, Konrad sei außer Lebensgefahr.

 

22. Juni

Firx fragt nach, ob er sich am Hofe in Stuttgart zu melden habe.

 

23. Juni

Enzlin trifft in Stuttgart ein und will Friedrich persönlich berichten. Er wird aber aufgefordert, „schriftlich treu und wahr zu berichten“.
Aus Enzlins Bericht geht hervor, dass Firx auf den Grafen Konrad eingestochen hat, als dieser waffenlos in den Armen von Enzlin lag.
Herzog Friedrich beauftragt daraufhin Joh. Christoff von Engelshofen, den Kanzler Dr. Aichmann und seinen Kammersekretär Joh. Sattler beide Kutscher (Vorreiter und Nachgänger) streng über die Auseinandersetzung zu verhören.
Deren beider Aussagen belasten Firx erneut. Sie fügen auch noch hinzu, dass Firx seinen Stich von erhöhter Position getan und dabei auch Enzlin am Auge und am Arm verletzt habe.

 

24. Juni

Aus Bischweiler trifft ein Schreiben des verletzten Grafen Konrad ein. Darin bittet er den Herzog, für den Fall, dass er nicht überleben werde, das ihm versprochene Geld für seine Dienste („ein Thon Goldes oder wenigstens 80 000 Gulden“) seinem Bruder Eberhard zukommen zu lassen. (Dieses Schreiben wurde später nicht mehr aufgefunden!)  (A6)

 

25. Juni

Die Nachricht trifft ein, dass Konrad – kurz nach Abgang dieses Schreibens , wahrscheinlich am 22.6. – auf dem Rathaus von Bischweiler gestorben sei. Es sei der siebte Tag nach der Verwundung gewesen. (Deshalb mein Ausgangsdatum: 15.6.)


Herzog Friedrich erteilt nun an die Ober- und Untervögte von Stuttgart  den Befehl Firx in seiner  Behausung aufzusuchen, ihn gefangen zu nehmen, seine Papiere und seinen Besitz zu beschlagnahmen.

Firx aber hatte sich schon am 23.6. am Abend nach dem Essen aufs Pferd gesetzt und war Richtung Tübingen oder Reutlingen davongeritten.

 

 

DIE VERFOLGUNG  


28. Juni

Der „Herr von Bischweiler“, Johannes, Pfalzgraf bei Rhein, hatte ebenfalls das Geschehen untersucht. Er bittet  nun Herzog Friedrich den „Täter gefangen zu nehmen und ihm zu liefern“, damit dieser bekomme, was er verdient hätte.

Grad Eberhard, der Bruder des getöteten Konrads, versendet zu Fahndung nach Firx  Schreiben an die Städte Reutlingen, Basel und Schaffhausen, jedoch ohne jeden Erfolg.(A3)

 

20. November

Herzog Friedrich strebt das Verfahren an, dass Firx „peinlich“ angeklagt und gerichtlich verfolgt werden soll nach des "heil. Reichs peinlicher Halsgerichts-Ordnung". Siehe dazu den Beitrag: "Wenn das Gold am Galgen hängt"  - https://krafftinfds.com/Honauer/honauer.php
Dieses Schreiben wird von Graf Eberhard, dem Grafen von Erbach, dem Herrn von Rappoltstein, Philipp Wolff von Fleckenstein, Freiherr zu Dagstall und Jakob, Herr zu Gerolseck unterschrieben und an den Pfalzgrafen zu Rhein, dem Herrn von Bischweiler gesandt.


Das Jahr 1600 vergeht ohne dass der Aufenthaltsort von Firx bekannt wird.

 

1.September 1601

Nach fast einem Jahr kommt der Pfalzgraf zu Rhein der Bitte von Herzog Friedrich und den Verwandten von Konrad nach und stellt folgende Ladung an Firx aus:

 

„Hierumb so heischen und laden wir dich hiemit - - das du den ersten Juni künftigen 1602 Jahres, darzu wir dir drei Monat für den Ersten, drei Monat für den Anderen, und drei Monat für den Dritten, letzten und endlichen Termin, setzen – selbst vor unserm verordneten Melefiz-Gericht zu Bischweiler erscheinst, und auf peinlich Anklag deinen in Rechten bestendige Verantworttung ordentlich thuest, oder aber wird gegen dir verfahren werden, wie sich in solchen fehlen vermög der Rechten und des heil. Reichs peinlichen Haslgerichts-Ordnung eignet und gebürt, und du erscheinst also oder nicht, so würdt doch nichts desto weniger auf des anklagenden theils ferner rechtlich anrufen geschehen, was recht ist.“ (1) 


Dieser „Citation“ ist eine „peinlich Anklag“ beigefügt und wird an den Herzog Wilhelm von Kurland gesandt(A3), bei dem sich  - nach inzwischen eingegangen Nachrichten – Firx aufhalten soll.

Diese Anklage bestand aus 28 Artikel und betonte vor allem die offensichtliche Wahrheit, dass Firx keinerlei Notwehr geltend machen könne.
In einem Begleitschreiben wird  Herzog Wilhelm gebeten, die „Citation“ notfalls auch an Kirchentüren anzuschlagen („ad auluas Eccelsiae“) und das Hab und Gut  von Firx zu beschlagnahmen.


Der Herzog von Kurland unterrichtete Firx erst am 14. August 1602 von der eingelaufenen Citation (=Vorladung).
Firx verteidigte sich in einem Schreiben an ihn, indem er alle Schuld auf Graf Konrad schob und den Pfalzgrafen bei Rhein das Recht absprach, ihn vor sein Gericht zitieren zu können.

Er bat seinen Landesherrn auch darum, dass dieser den Forderungen des Pfalzgrafen nicht nachkommen möge. 

Der Herzog von Kurland folgte dieser Bitte.

 

Er schrieb am 26. August 1602 an Graf Eberhard, den Bruder des getöteten Konrad, dass er dieTugend und Tapferkeit und die Freundschaft zu ihm anerkenne und mit Eberhard „herzlich mitleide“, er könne aber die Güter von Firx nicht einziehen  ohne diesen gehört zu haben. Firx aber sei im Kriegsdienst der Krone Polens. Er könne ihm auch nicht befehlen, sich nach Bischweiler zu begeben (ad locum commissi delicti), sondern er müsse Firx das Recht zugestehen, auf die Klage „Red und Bescheid“ vor der Kurländischen Jurisdiktion zu geben.  


Ein gleiches abweisendes Schreiben ging mit demselben Datum an den Rheinischen Pfalzgrafen. Der Rat des Pfalzgrafen, Wilhelm Decker, der von diesem nach Kurland zur Bekräftigung der „Citation“ geschickt worden war, kehrte ohne Ergebnis zurück und berichtete von der Erfolglosigkeit aller Bemühungen Firx zur Rechenschaft zu ziehen.  


Die Tübinger Verwandtschaft von Konrad verzichtete nun auf die Weiterführung des „Prozesses“.  

Damit war Firx „davongekommen“ und die Geschichte könnte hiermit enden.

 

 

HINTERGRÜNDE

 

Aber zur Beurteilung der Beteiligten muss noch ein Umstand erwähnt werden, der außerhalb des Tatgeschehens angesiedelt ist:

 

DIE UNTERSCHLAGUNG


Firx hatte im Zusammenhang mit der Ablösung  der Afterlehenschaft von Württemberg nachweislich 100 ungarische Dukaten des Herzog Friedrich unterschlagen!

Adam berichtet für den 14. Mai 1599 (in den Württembergischen Landtagsakten) einen bemerkenswerten Vorgang:

Der Landtagsausschuss übergab Firx einen Entwurf für Kaiser Rudolf II. und 100 ungarische Dukaten für den kaiserlichen Sekretär Jonas, und zwar ausdrücklich „für den Fall des Gelingens“.

Firx sollte also das Schriftstück nach Prag bringen und dort beim kaiserlichen Kammersekretär Jonas die gewünschte Änderung der kaiserlichen Resolution betreiben.

Adam nennt unmittelbar zuvor die Gespräche mit Enzlin über diese Angelegenheit; Firx wurde am 15. Mai nach Prag geschickt.

 

Am 23. November 1600 erscheint Dr. Christian Tholde(A4) beim Landtagsausschuss und legt eine Relation über seine Tätigkeit am Kaiserhof vor. Dabei erklärt er ausdrücklich, dass der Hofrat Firx die vom Ausschuss empfangenen 100 ungarischen Dukaten dem Sekretär Jonassen nicht überantwortet habe.

 

Höchstwahrscheinlich war diese Unterschlagung bis zur Flucht von Firx am 23. Juni 1600 nicht bekannt geworden.

 

Könnte es sein, dass Enzlin davon wusste oder daran beteiligt war und geschwiegen hat?

 

Dies würde wiederum erklären, warum er Firx nach dem tödlichen Stich davongejagt und keinen Versuch unternommen hat, mit Hilfe der Kutscher Firx zu entwaffnen oder gar „festzunehmen“. 

 



CHRISTOPH FIRX (=FIRCKS)

beerbte im Jahr 1600 seinen Vater Jürgen und hatte auch deshalb einen Grund aus Württemberg zu verschwinden. Es kann nicht mehr ermittelt werden, wann er vom Tode seines Vater erfahren hat.
Aber es ist anzunehmen, das die Erbfolge in Württemberg bekannt geworden ist und deshalb die "Citation" an den Herzog Wilhelm von Kurland gesandt wurde.





Anmerkungen:

A1
Möglicherweise angeregt durch das Brauchtum der Gegend, war man auf den Gedanken verfallen, sich zu verkleiden, obwohl drei Jahre zuvor eine Landesordnung erlassen worden war, die das Faschingstreiben untersagte: Die Frauen verkleideten sich als Engel und die Männer als Teufel. Auf dem Fest brach ein Brand aus, der durch ein Kostüm ausgelöst wurde, das Feuer fing. Mehrere Besucher kamen als Folge dieses Unglücks ums Leben, viele wurden schwer verletzt.
Siehe auch: https://www.heinlenews.de/gescho01.htm#brand


A2
Es ließ sich nicht ermitteln, welchen Auftrag die drei Reisenden in Hagenau auszuführen hatten.


A3
Es wurde wohl vermutet, dass Firx sich in den Süden abgesetzt habe. In Wirklichkeit hatte er aber ein ganz anderes Ziel. Da er zum Kurländisches Adelsgeschlecht gehörte und sein Vater Jürgen (kurländischer Rat und Hauptmann von Goldingen) im Jahr 1600 gestorben war, trat er dessen Nachfolge an und wurde kurländischer Rat, Oberburggraf und Kanzler. (+1649) Sein Wohnsitz war das Schloss von Nurmhusen (Nurmuiža) in im heutigen Ort Lauciene im Bezirk Talsi im westlichen Lettland.
htps://www.deutsche-biographie.de/gnd139774084.html?utm_source=chatgpt.com#ndbcontent

 

A4

Es handelt sich um die gleiche Person, die das Kloster Reichenbach am 24. Oktober 1595 zusammen mit Hauptmann Grimmeisen "eingenommen" hat. Siehe:

https://krafftinfds.com/Reichenbach/index.php

 

A5

Enzlin und Firx müssen in einem näheren Verhätnis zueinander gestanden sein, denn Firx hat bei Enzlin 1588 eine juristische Dissertation geschrieben(4). Beide waren mehrfach zusammen in gleicher Sache für den Herzog unterwegs.(2)


A6

Da dieses Schreiben "verloren ging", konnte Herzog Friedrich sich wohl der Verpflichtung entziehen die genannte Summe an Graf Eberhard auszubezahlen.



Bilder:

Alle Bilder sind im Austausch mit KI enstanden und von KI gestaltet worden. Sie erheben keinen Anspruch auf historische Richtigkeit von Details, sondern dienen der Illustration der Geschichte.


Quellen

 

1.

Ludwig Schmid, Geschichte der Pfalzgrafen von Tübingen, nach meist ungedruckten Quellen, nebst Urkundenbuch, Stuttgart 1853, insbesondere S. 588–591. Die entscheidenden Angaben über Konrads, Enzlins und Firx' Berichte, den Tathergang, die Kutscherverhöre, die Flucht und das pfälzische Verfahren stammen aus diesem Abschnitt.

 

2.

Albert Eugen Adam (Bearb.), Württembergische Landtagsakten unter Herzog Friedrich I., II. Reihe, Bd. II/2, Stuttgart 1911. Besonders relevant sind die Nachweise zu Christoph Firx/Fircks, seinem Auftrag 1599 mit den 100 Dukaten, sowie die spätere Feststellung, dass die Summe dem kaiserlichen Sekretär nicht übergeben worden war. Digitalisat der Württembergischen Landtagsakten II/2

 

3.

Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Bestand Wa 25 Kanzlei Waldenburg, Bü 218, Altsignatur XXI E 60, Laufzeit 1600: Tod Graf Konrads von Tübingen nach einer schweren Verwundung durch den württembergischen Rat Christoph Firx. Archivportal-D: Wa 25 Bü 218

 

4.

Universitäts- und Landesbibliographie / LEO-BW, Nachweis der juristischen Dissertation von Christoph Firx unter dem Präsidium Matthäus Enzlins (Tübingen 1588). LEO-BW: Matthäus Enzlin / Christoph Firx

 

5.

Frühneuhochdeutsches Wörterbuch, Lemma „netzen“: historischer Wortgebrauch von netzen auch im Sinne von „urinieren“. Frühneuhochdeutsches Wörterbuch: „netzen“

 

6.

Wikipedia zu den Suchbegriffen: "Waldenburger Fastnacht" - "Tübingen_(Adelsgeschlecht)" - "Schloss Nurmusen"