"Wenn das Gold am Galgen hängt"...

 

oder ... "Die Rache eines betrogenen Herzogs"

 

 


Am 2. April 1597 sollen bis zu 60 000 Menschen als Zeugen und Schaulustige die Hinrichtung von Georg Honauer, Goldmacher in Herzog Friedrichs Diensten, verfolgt haben. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Mengenangabe journalistisch übertrieben sein könnte, war es doch "das Spektakel" des Jahres, an dem gewiss auch die Bevölkerung des Umlandes teilhaben wollte. Kein anderes Ereignis aus dieser Zeit hat so viel Nachhall in Text- und Bilddarstellung gefunden. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass keines der leicht unterschiedlichen Bildern die volle Wirklichkeit darstellt. Sie alle sind je nach Auftraggebern für die Übermittlung von bestimmten Botschaften gestaltet worden. Für die verbalen Beschreibungen gilt ähnliches, jedoch ist hier - zumindest für den Ablauf der Vorgänge - eine größere Übereinstimmung zu finden. Wir werden noch feststellen, welche aufsehenerregende Umstände für die Hinrichtung verantwortlich waren.

Honauer war der erste von fünf "Goldmachern" die der Herzog wegen Betrugs hinrichten ließ. Insgesamt waren 17 Personen als Goldmacher-Alchemisten zwischen 1594 und 1606 beim Herzog angestellt.

Honauer_1Angefangen haben die Versuche Friedrichs, aus minderwertigen Elementen Gold zu gewinnen, schon in Mömpelgard. In Stuttgart begannen sie während seiner Regierungszeit u.a. im Neuen Spital in Stuttgart, im Marbacher Haus des Johannes Osianders, Sohn des früheren Hofpredigers Lucas Osiander. Später kam noch der Freihof in Kirchheim/Teck als Laborstätte hinzu.

Im Jahr 1596, nach Fertigstellung des Umbaus des Alten Lusthauses wurden dort die Labors für die alchemistischen Versuche eingerichtet.

Für den Betrieb des Labors von großem Nutzen war das Wasserwerk sowie der Monumentalkamin im Obergeschoss – eine Feuerstelle war schließlich der zentrale Einrichtungsgegenstand in einem Alchemielabor. Gute Vorrausetzungen für die Umnutzung bot auch die große Anzahl von Fenstern, die für eine gute Beleuchtung und Durchlüftung der Räumlichkeiten sorgten. Zudem barg die Lage einige Vorteile: Da das Lusthaus freistehend war, konnten durch etwaige missglückte Experimente keine anderen Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden, auch wurde der Hof nicht durch Gestank- und Rauchentwicklung belästigt. Andererseits konnte Friedrich I. das Labor durch die räumliche Nähe zum Alten Schloss jederzeit aufsuchen, die Fortschritte überprüfen oder an seinen eigenen Versuchen arbeiten. Gedauert hat diese Periode bis zum Jahr 1606, in dem Hans Heinrich Mühlenfels als fünfter Goldmacher am Galgen endete. Anderthalb Jahre später starb Herzog Friedrich.

Sein Sohn Johann Friedrich war später ebenfalls in den Stuttgarter Labors, wie sein Vater, alchemistisch tätig.

Schauen wir, welche Informationen sich aus  den Bildern ergeben.

Auf beiden Bildern erkennen wir den gleichen Galgen, der rechts jedoch wesentlich höher ausfällt als links. Tatsächlich war er über 30 Schuh hoch, insgesamt ungefähr 12 Meter. Also ist im rechten Bild die Höhenrelation besser getroffen worden. Der ganze Aufbau besteht aus Eisenstangen, die in ein gemauertes Steinfundament eingelassen sind. Dazu später mehr.

 

 

Im rechten Bild wird uns die Darstellung durch den zusätzlichen Text "erläutert":Galgen_2

 

"Kurze Erzählung von dem vorhero an dem Eisern Galgen gefangenen Goldmacher und dessen Anhang.

1.

Georg Honauer, aus Olmitz in Mahren 24. Jahr alt, gab sich vor (=für) einen Baronen aus. Disem ist der Eisernen Galgen zu lieb und leyt aufgebauet: Und er daran gehenckt worden, den 2. April A. 1597. Er gieng A. 1596 zu Stuttgart durch und kam biß an das Schwartzenbergische Gebieth, er wurde auf einen Wagen geschmidet, samt seinem Stallmeister von danen abgeholt und entwischen von dem Eisen so er in Golt verwandlen wollten, der Galgen geschmidet und aufgerichtet.

2.

Sein Stallmeister (namens Werder) und Mitgehülff wurde auch aber doch nur an einen gleich darneben aufgerichteten hölzernen Galgen aufgehenckt.

3.

Petrus Montanus aber, ein Italiener, wurde an den Eisernen Galgen gehenckt den. 28. Jun. An. 1600.  ( 28.06.1599 ?) *** Anmerkung: Datum

4.

Neuscheler (= Nüscheler)...  ( + 19.7.1601)

5.

Hans Heinrich Müller (=Mühlenfels) ... ( + 28.07.1606) waren die nächsten...

 

Der 6. und 7. Hinweis betrifft unsere Geschichte nicht...

 

Endlich wurde auch Jud Süß, an dem obern Arm des Eisernen Galgens gehenckt und in ein Eisernes Käfig geschlossen, den 4. Februar A. 1738."

 

Mit seinen zusätzlichen Erläuterungen verweist das Bild also auf eine historische Abfolge von Hinrichtungen am selben Galgen - bis hin zu "Jud Süß", (1738) - bei dem der Käfig eine Rolle spielt. Zu seiner Geschichte, die bis in unsere Zeit literarische und filmische Aufarbeitung erfahren hat, siehe näheres bei Wikipedia:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_S%C3%BC%C3%9F_Oppenheimer

 

Das linke Bild bezieht sich allein auf die Hinrichtung von Honauer.

Das Brustbild zeigt den Alchemisten Georg (auch Jörg) Honauer, der in Stuttgart hingerichtet wurde, weil er nicht - wie versprochen - Eisen in Gold verwandeln konnte.

Das Porträt, das wohl aus einem größeren Blatt ausgeschnitten ist, wurde in ähnlicher, oft spiegelverkehrter Form, anlässlich der Hinrichtung Honauers auf verschiedenen Flugblättern verbreitet. Das Blatt wird dem in Augsburg tätigen Kupferstecher Dominicus Custos zugeschrieben. Honauer ist in stattlicher Aufmachung dargestellt, was genau seinem Auftreten vor dem Herzog entsprach.
Der Stuttgarter Galgenberg befand sich seit 1447 außerhalb der Stadtmauer hinter dem Königstor auf der Wolframshalde.

Dort wurde der erste - dreieckige - Galgen aufgerichtet, an dem gleichzeitig drei Verurteilte aufgehängt werden konnten, 1597 zusätzlich der hier dargestellte eiserner Hochgalgen. Diese Hinrichtungsstätte befand sich südwestlich des Pragfriedhofs (siehe Bild links, grüne Markierung). 1788 wurden die Galgen auf der Wolframshalde abgeräumt. Wolframshalde

 

Spätestens jetzt muss man sich fragen, was den Herzog bewogen hat, zusätzlich zum bestehenden, einen so aufwendigen neuen Galgen aus Eisen aufrichten zu lassen.

Der erste Hinweis steckt im obigen erläuternden Text: "von dem Eisen so er in Golt verwandlen wollten, der Galgen geschmidet und aufgerichtet."

 

Schauen wir uns also die Geschichte von Honauer etwas genauer an, zumal sie ein exemplarisches Licht auf des Herzogs Einstellungen und Verhalten wirft.

 

Doch zuerst sollte man sich mit der Vorgeschichte vertraut machen:

 

(Meine Darstellung stützt sich überwiegend auf F. Nick: Die Goldküche des Herzogs (4).

 

 

Ein "Ausschreiben" Herzog Friedrichs von 1594 zielte darauf ab, kundige Alchemisten nach Stuttgart zu locken. Darin hieß es:

 

"Wer die geheimnisvolle Kunst der Alchemie verstehe und sichere Proben seiner Geschicklichkeit darthun könne, der solle an sein Hoflager nach Stuttgart kommen, wo er Ehre, Az und guten Lohn zu erwarten habe..."

 

David Bürkheimer von Wasserburg war der erste, der diesem Aufruf folgte und sich am Hof durchfüttern ließ ohne eine erfolgreiche Probe ablegen zu können. Er empfahl aber danach dem Herzog den Hofalchemisten des römischen Königs, Hans Hasenbühler aus Regensburg.  Diesem versprach der Herzog bei Erfolg 10 000 Gulden Honorar - bei Erfolg, dazu Reisegeld und Teil des etwaigen Gewinns. Hasenbühler stellte sich krank und ließ sich die ersten 14 Tage pflegen und verwöhnen ehe er sich zu einer Probe vor dem Herzog bereit erklärte. Diese misslang und Hasenbühler gab die Schuld seinem Gehilfen, nämlich David Bürkheimer. Im zweiten und dritten Versuch wurden tatsächlich aus den unedlen Zutaten der Wert von zwei Dukaten errungen.

Der hocherfreute Herzog schenkte jedem vier Goldgulden und spornte zum Weitermachen an. Dies konnte jedoch laut Akteure immer nur bei Vollmond gelingen! Nach sechs Monaten wurde der Herzog so ungeduldig, dass er eine Probe vor seinen Augen verlangte. Die Ausbeute, die durch untergemischte, zerriebene Goldkörner zustande kam, war minimal.

Inzwischen waren zwei weitere "Meister der Scheidekunst" angekommen, die nun "mitmischten": Alexander Jung aus Fürth und Georg Hördt aus Augsburg. Sie behaupteten, sie könnten aus einer Mark Silber fünf Loth Gold gewinnen. Mit diesen schloss der Herzog am 30.05.1594 einen Vertrag über 12 000 Gulden Honorar bei dauerhaftem Erfolg der Proben. Dazu erhielten sie kostenfreie Unterkunft und Verpflegung. Dieser Freibrief wurde weidlich ausgenutzt. Als sie zudem aber auch noch eines Küfers 16-jährige Tochter "nötigten", schlug deren Vater  den einen, nämlich Alexander Jung, so zusammen, dass dieser am nächsten Tag keinen Arm mehr rühren konnte. Friedrich war darüber zwar erbost, traute sich aber nicht eine Untersuchung gegen den Küfer einzuleiten, da er diesen im Recht vermutete.

Erst als er aus eigener Tasche 200 Gulden "Unterhalt" dem Gastwirt bezahlen musste, bestand er auf einem Probetermin am 15.8.1594. Für diesen Termin waren am Vortag 50 Mark Silber (im Wert von 1 200 Gulden) schon in die Tiegel gelegt worden, am nächsten Tag sollte dann eine zur Umwandlung notwenige "Tinktur" zur Anwendung kommen.Alchemie

Als der Herzog mit seinem Gefolge am nächsten Morgen am Labor ankam. war dieses verschlossen und die Herren Jung, Hördt und Hasenbühler waren nirgendwo auffindbar, natürlich waren auch die 50 Mark Silber aus den Tiegeln verschwunden.

Vor Wut soll der Herzog den zurückgebliebenen Bürkheimer "mit der Faust ins Gesicht geschlagen" haben, er solle Auskunft geben, wohin seine Kollegen verschwunden seien. Dieser aber gestand, dass er am Abend zuvor von diesen betrunken gemacht wurde und er deshalb überhaupt nichts bemerkt hat.

Bürkheimer landete daraufhin zur "peinlichen Befragung" im Gefängnis, den Flüchtigen aber wurden sog. "Strickreiter" *** nachgesandt. Der Herzog versprach 50 Gulden für jeden Eingefangenen.

Hasenbühlers Fluchtweg wurde in Richtung Würzburg ausgemacht, er aber nicht mehr aufgefunden. Von den beiden anderen erfuhr man, dass zumindest Hördt in seinem heimischen Augsburg angekommen war. Von Jung erfährt man nichts mehr.

Friedrich schrieb an den Hohen Rat der freien Reichsstadt Augsburg und bat um Hördts Auslieferung. Die Augsburger aber verweigerten diese und bestraften den Angeklagten selbst, indem sie ihn an drei Tagen je eine Stunde an den Pranger stellten.

Nun wollte der Herzog, dass Bürkheimer gehenkt werde. Die Stuttgarter Richter aber konnten bei ihm keine "Todschuld" erkennen und plädierten für Pranger, Auspeitschen und Landesverweis.

Sie argumentierten, der Herzog, als kluger und weit gereister Mann, hätte sich nicht mit solch losen Schelmen einlassen sollen. Es wisse doch jeder, dass dergleichen Leute "Spiegelfechter" seien..., auch in Aussicht gestellte Gunst und Gnade des Herzogs könne sie nicht in ihrem Urteil umstimmen. (4.11.1594).

Des Herzogs Antwort:

"Eure Grob- und Zwieträchtigkeitsschrift hab ich gelesen und nur toll Entblöden daraus wahr genommen. Will aber dießmalen nit mit gerechter Streng gegen Euch verfahren; darum gebiet ich Euch, slobald dem David Bürkheimer nach Eurem Fürwort geschehen zu lassen, was rechtens ist"

Bürkheimer wurde daraufhin am 22.04 1595, morgens 10 Uhr an den Pranger gestellt, mit einer Drahtrute blutig geschlagen und danach aus der Stadt geschafft.

Im Zeitraum von neun Monaten hatte Herzog Friedrich bei dieser Vorgeschichte mehr als 10 000 Gulden eingebüßt und für Unterkunft an den Wirt 3 300 Gulden bezahlt.

 

Die Geschichte von Honauer

 

Ein Jahr später, Anfang Mai 1596 kam ein stattlicher Herr mit Begleitung seines Stallmeister Hans Werder in der herzoglichen Residenz in Stuttgart an. Er nannte sich Freiherr von Brunhoff auf Grobeschütz, gebürtig aus Olmützen. Beide prunkvoll und teuer gekleidet, prahlten im Gasthaus mit ihrem Reichtum und gaben sich als Meister der geheimen Kunst aus. Sie baten um eine Audienz beim Herzog, die ihnen nach kurzer Frist auch gewährt wurde.

Dieser war über deren Angebot einigermaßen verwundert, denn der Freiherr bot an aus EISEN Gold zu machen. Sollte er aber keinen Erfolg haben, würde er auf jeden Lohn verzichten, ja sogar evtl. Schaden ersetzen.

Ehe er aber ans Werk gehe, erbitte er einen Freibrief vom Herzog, wonach ihm alles, was er in Württemberg an Liegenschaften, Gut und Geld erringe, ungeschmälert und unangefochten verbleibe, falls der Herzog sterbe. Dazu gab er einen eigenen Besitzstand von 30 000 Gulden an, ohne dass irgendjemand diesen Besitz jemals gesehen hatte.

Der Herzog war offensichtlich beeindruckt von diesem Auftreten, denn er stellte am 8. August 1596 den gewünschten Freibrief für Gut und Leben aus.

 

Die Probe:

Für den 10. August wurde dann der erste Probetermin vereinbart. Neben Friedrich war auch Osiander zugegen. Als das Eisen verflüssigt war, holte Brunhoff eine kleines Fläschchen mit klarer Flüssigkeit aus seinem Gewand und gab (scheinbar) etwas in den Tiegel, verbarg es aber schnell wieder in seinem Gewand. Natürlich wollte der Herzog wissen, was das Fläschchen enthalte und er erhielt die Antwort, dies sei die "Tinctura universalis". Der "Scheidungsprozess" wurde danach noch einige Stunden fortgesetzt und nach Erkalten und Leerung des Tiegels wurde echtes Gold und Silber gefunden, was Landschreiber Stickel und Dr. Gadner bestätigten.

Davon war der Herzog so begeistert, dass er den Freibrief ausweitete und versprach eine "Herrschaft" zu schenken, wenn ihm das Geheimnis zur Anfertigung der Tinktur vollständig mitgeteilt würde.

Daraufhin versicherte der Freiherr dem Fürsten, er werde ihm monatlich 36 000 (Gold-)Dukaten liefern und ihm binnen eines Jahres die Anfertigung der Tinktur lehren.

 

Die Bedingungen

Dazu benötige er aber:

   1 . seinen Gehilfen Konstantin Krüger, Laborant in Innsbruck,

   2. ein besseres Eisen als das bisherige aus Heidenheim, am besten sei das aus Mömpelgard,

   3. zusätzlich Salpeter und weitere Salze,

   4. Kupferwasser aus Messeriz,

   5. Blei aus Koblenz,

   6. Salz aus Hall,

   7. Schöneisen aus der Lausiz,

   8. Berganti monium aus Stockholm,

   9. Glasgalle aus Genf und

10. venetische Seife aus Fürth!

 

Trotz der anfallenden, außerordentlichen Kosten befahl der Herzog alles mit größtmöglicher Eile  herbeizuschaffen. In Mömpelgard wurde das ganze Zeughaus geleert und 36 Zentner Eisen nach Stuttgart gefahren. Vom Gehilfen aus Innsbruck erfährt man nichts mehr.

In der Zeit der Beschaffungen gelang es dem Freiherrn bei Friedrich eine Vertrauensstellung zu erhalten. Friedrich habe ihn nicht nur seinen "Bruder" genannt, sondern ihm auch sein "Sigel und andere Heimlichkeiten" anvertraut. Mit dem Sigel gelang es dem Freiherrn einen gefälschten Brief auszustellen und sich mit einem Adelsdiplom zu versehen. Außerdem lieh er sich aus der fürstlichen Kasse 10 000 Gulden. Angeblich im Auftrag des Herzogs trat er damit am 13.11. eine Reise nach Reutlingen an. Dort erwartete ihn sein Stallmeister mit Pferden. (6)

 

Die Suche:

Der Herzog erfuhr von diesem "Verschwinden" erst vier Tage später. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Freiherr ein "bekannter" Betrüger und Goldschmid namens Honauer aus Olmüz sei, was Friedrich zunächst nicht glauben wollte. Dann aber begann die Suche mit 80 reitenden Boten in allen Richtungen. Friedrich ließ eigens dazu auch Bilder von Honauer anfertigen.

Nach Wochen wurde bekannt, Honauer und sein Stallmeister befänden sich in Arrest beim Grafen Adolf von Holstein-Schaumburg.Schaumburg

 

Die Schaumburg (auch Schauenburg) befindet sich bei Rinteln. Siehe die Bilder links und rechts.

(Adolf XI. (1547 - 1601) regierte die Grafschaft Holstein-Pinneberg und die Stammgrafschaft Schauenburg 1581 bis 1601. Nach alternativen Zählungen erscheint Adolf auch als Adolf XIII. oder Adolf XIV.  -   Vergl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_XI.)

 

Dieser erhoffte sich selbst einen Gewinn, als er erfuhr, welch wichtigen Mann er gefangen hielt und verweigerte dessen Auslieferung.

Nun musste Friedrichs "Chefdiplomat" von Bouwinghausen einspringen und nach Schaumburg reisen. Friedrich aber hatte in seinem Schreiben an den Grafen diesen wohl "geduzt", was der "reichsunmittelbare Graf" ihm sehr übel nahm ("er habe ein besseres Anschreiben erwartet") und auch vor Bouwinghausen die Herausgabe des Gefangenen verweigerte. Honauer wurde zwar weiter bewacht, kam aber aus dem Gefängnis frei und es gelang ihm, dem Grafen ähnlich große Versprechungen machen wie zuvor dem Herzog.

Friedrich ersuchte in einem neuen Schreiben um Auslieferung von Honauer. Der Graf antwortete ihm, er habe Honauer arretieren lassen und der Herzog möge ihm nun sein Klagen zusenden, dann wolle er die Sache prüfen und einer Juristenfakultät vorlegen und nach Gebühr seines Landes bestrafen lassen! Damit müsse Friedrich zufrieden sein, denn dieser habe selbst eine Teilschuld am Betrug, wäre er doch zu leichtgläubig beim Erstellen des Freibriefes und seinen Geldausgaben gewesen.

Diese Antwort brachte Friedrich "auf die Palme!" Er wandte sich nun nacheinander an den Landgrafen von Hessen, an den Herzog von Braunschweig, zuletzt sogar an den Kaiser.Schaumburg

Dieser stellte ein Mandat aus, der Graf von Schaumburg habe den Verbrecher an Württemberg auszuliefern. Zwar habe er, der Kaiser, das Recht über Honauer zu richten, da dieser aus Olmüzen im Mährner Land stamme und somit unter österreichischer Reichsoberhoheit stehe, aber er wolle sich nicht gegen den Wunsch des Herzogs stellen, erwarte aber gegebenfalls entsprechende Gegenleistung von Württemberg.

Erst nach diesem Bescheid des Kaisers entschloss sich Graf Adolf den Gefangenen auszuliefern.

Von Bouwinghausen reiste zum zweiten Mal nach Schaumburg um die Gefangenen abzuholen und die bisher angefallenen Unkosten zu bezahlen. Diese beliefen sich inzwischen auf 7 000 Taler. Man darf mit Recht vermuten, dass dieser Unkostenbeitrag dem Grafen die Auslieferung der Gefangenen leichter gemacht hat.

Vor der Abreise nach Stuttgart hatte Bouwinghausen noch einen peinlichen Auftrag zu erfüllen, nämlich Honauer einer Leibesvisitation zu unterziehen. Auf der Suche nach der "Tinktur" musste Honauer sogar ein Abführmittel trinken - alles ohne Erfolg, was Bouwinghausen am 8.März 1597 schriftlich seinem Fürsten meldete. Nach 21 Tagen kam man wieder in Württemberg an. Dort wurde man von 10 Dragonern empfangen, nach Stuttgart eskortiert und von einer großen Menge Schaulustiger empfangen. Es hatte sich inzwischen herumgesprochen, dass der Herzog 30 000 Gulden aufgebracht hatte, um sich Honauers zu bemächtigen.

 

Der Prozess: 

Der gefangene "Freiherr" wurde nach der Ankunft bei Schneeregen und eisigen Temperaturen von 11 bis 21 Uhr am Schlossbrunnentrog gefesselt und ohne Speis und Trank zur Schau gestellt. Als es dunkel wurde, stellte man um ihn herum fünf Pechpfannen auf, damit er gesehen werden konnte. Später dann kam er ins Gefängnis, in dem er ausharren musste, bis die Räte gewählt waren, die über ihn richten sollten.

Kanzler Enzlin leitete das peinliche Verhör, das neue Schandtaten erbrachte. So soll er einen Herzog von Teschen und einen Baron von Dietrichstein betrogen und bestohlen haben. Auch die Pferde, mit denen er und sein Stallmeister in Stuttgart angekommen war, seien vom Baron gestohlen worden. Herzog Friedrich habe er um 20 000 Gulden betrogen und durch seine Flucht weiteren großen Schaden zugefügt.

 

Durch diese "Geständnisse" des "peinlich Verhörten" kamen die Richter (siehe Anmerkung) zu folgendem Urteilsspruch: Es solle ihm nach des heilg. Römischen Reiches peinlicher Gerichtsordnung auf dem Platz vor dem fürstlichen Schloss die rechte Hand abgehackt und er dann am neu errichteten Galgen gehenkt werden.

Honauer bat auf Knien seine Richter um Barmherzigkeit, er sei doch reuig und geständig, er wolle auch durch seine Hände Arbeit bis zum Lebensende dem Herzog seinen Schaden ersetzen. Außerdem wisse er von weiteren Geheimnissen, die durch seinen Tod verloren gehen würden, um seiner Seele Heil müsse er doch zuerst büßen können um nicht der ewigen Verdammnis anheim zu fallen. Die Verantwortung dafür liege beim Herzog und würde auf diesen zurückfallen. - Dies alles wurde dem Herzog gemeldet, worauf dieser auf den Bericht schrieb:

"Honauer muss hängen binnen drei Tagen, statt der rechten Hand gänzlich sollen ihme nur zwei Finger abgethan werden."

Außerdem verfügte er, dass der Stallmeister Werder, der in Wirklichkeit "Kubinsky" hieß, ohne "Stümmelung" gehenkt werde. Dagegen versuchten die Räte Einspruch zu erheben, da dieser ja nicht direkt mit Friedrich zu tun gehabt hätte. Darüber war Friedrich so erbost, dass er auf den Rand des Einspruchs schrieb:

"Hätten Wir g'wußt, daß man so einen langsamlichen Prozeß machen wollt, so hätten Wir lieber gleich beede warmen Fußes aufhängen lassen sollen, wozu Wir wohl befugt gewesen wären."

Nach dem Todesurteil wollte man Stadtgeistliche zu Honauer zur Bekehrung schicken. Diese weigerten sich, weil Honauer kein Beichtkind bei ihnen gewesen sei, deshalb müsse sich der Hofprediger Bidenbach darum kümmern. Sie würden nur einspringen, wenn sich am Hofe niemand finden lasse. Man einigte sich darauf, dass am Vormittag der Hofprediger Bidenbach und am Nachmittag der Pfarrherr der Leonhardskirche, Erasmus Grüninger, den Verurteilten ins Gebet nahmen. Der Todestag wurde auf den 2. April 1597 festgesetzt.

 

FlugblattDer Galgen:

Während der Prozesstage hat Herzog Friedrich den neuen Galgen aus den 36 Zentner Eisen bauen (schmieden) lassen, welches er auf eigene Kosten von Mömpelgard nach Stuttgart geholt hatte. Wie auf allen Bildern zu erkennen ist, war es eine sehr aufwendige Konstruktion, durch solide  Handwerkskunst gestaltet. Höher hätte es kaum mehr gehen können (12 Meter). Um den Verurteilten nach oben bringen zu können, war eine Zweiteilung des Gerüsts notwendig. Der obere Teil wurde drehbar gelagert und konnte nach unten gekippt werden (Schnappgalgen), damit der Verurteilte daran aufgehenkt werden konnte. Es war der höchste Galgen im Heiligen Römischen Reich.

Einige Autoren behaupten, das Gestänge sei auch noch vergoldet gewesen, glaubhafter ist die Aussage anderer, dass es rot angestrichen war. Die Kugelenden des unteren Teils könnten aber durchaus "vergoldet" gewesen sein. (6)

Neben den bisherigen Verlusten hat sich Friedrich den Bau des Galgens noch einmal 3 000 Gulden kosten lassen,

 

 

Die Hinrichtung:

Diese sollen ca. 60 000 Menschen verfolgt haben. Da der Galgen außerhalb der Stadt in Richtung Pragsattel, Pragfriedhof stand, könnte diese Menge an Schaulustigen tatsächlich vor Ort gewesen sein. Platz dafür war genug da. Wirts- und Privathäuser seien voll von Fremden und selbst Ställe und Hausfluren seien blockiert gewesen.

Als sich um neun Uhr die Sonne blicken ließ, war Honauer schon drei Stunden auf der "Peinbank" gesessen. Nun wurde er auf den Marktplatz geführt. Dort las ihm der Ratsälteste zuerst seine Schandtaten, danach sein Todesurteil vor.

Der Henkersknecht führte ihn danach in eine Wachkammer, riss ihm dort seine Gewand ab und kleidete ihn neu in einen Kittel und eine kurze Hose, die beide mit GOLDSCHAUM überdeckt waren. Um den Hals band man ihm eine goldene Kette und führte ihn so wieder hinaus vor die Menge.

Diese reagierte zweigeteilt. Die einen brachen in lautes Gelächter aus, die anderen schüttelten unmutig den Kopf und meinten, dass man nicht solches "Spottwerk" treiben solle, egal was einer sich habe zu Schulden kommen lassen.

Moriz Schenken, ein Schustersohn, schrie gar laut, dass man Friedrich, den Herzog, in solch Habit stecken sollt, dieweil dieser immer aus Lumpenzeug Gold zu machen gedenke und dadurch der Untertanen "Schwelßgut" verprasse. Er sei nur ein Schuster, aber so dumm wäre  er nicht, zu denken, dass man aus Eisen Gold machen könnte. Les' man ja doch schon in der Bibel, daß Gott allerlei Metall und Edelgestein im Bauch der Erde geschaffen und verborgen habe...

Ein Amtsknecht brachte den Schreier mit einem Haselstock zum Schweigen und für sechs Tage in Arrest. Da die Mutter des Schusters die Schwester des Bürgermeisters war, kam er nach inständigen Bitten der Mutter mit einem großen Verweis wieder frei.

Amts- und Stadtknechte hatten große Mühe, den Verurteilten durch die Menge zu führen. Sie kamen auch auf den neuen Platz vor dem Schloss, von dessen Brustwehren der Herzog mit Gefolge das Geschehen verfolgte.

Als Honauer Friedrich erblickte, bat er laut um Gnade und verwies auch auf seinen Freibrief. Friedrich aber steckte die Finger in die Ohren. Nun drückte man die rechte Hand Honauers auf den Pflock, der mitten auf dem Schlossplatz stand. Da Honauer beim Abschlagen mit der Hand zuckte, wurde ihm der Mittelfinger in der Mitte, vom Ringfinger aber nur das vorderste Glied abgeschlagen. Beide Teile kamen in einen Lederbeutel und wurden Honauer um den Hals gehängt.

Honauer erkannte jetzt, dass er keine Chance mehr hatte, dem Tod zu entkommen. Er fing an den Herzog zu verfluchen, nannte ihn einen "Erzschandbock", der seine Zusagen nicht eingehalten habe, verfluchte dessen Leben und Sterben, Wachen und Schlafen, Tun und Lassen von nun an bis in Ewigkeit.

Darüber war der Knecht des Nachrichters so erzürnt, dass er Honauer ohrfeigte. Dieser verfluchte auch den Knecht, die Hand solle ihm "verdörren", er habe ihm nichts zu Leide getan.

"Wäret ihr Menschen sondern Rach, so würdet ihr mich nit stümmelt haben, daß jetzt mein Blut fließet, und mein Todpfad träufelt ohne Sühnung."

Diese Rede berührte den Henkersknecht zutiefst und er bat Honauer um Verzeihung. Dieser nahm daraufhin seinen Fluch zurück.

 

Als Honauer mit seiner Begleitung an der Hinrichtungsstätte ankam und er den Galgen sah, sank er vor Schrecken, Schmerz und (wahrscheinlich auch) durch Verblutung in eine Ohnmacht, aus der er nicht mehr erwachte.

Der Schlagbaum wurde heruntergelassen, der Strick um den Hals gelegt und wenig später schwebte der "vergoldete Körper" in großer Höhe.

Über zwei Jahre lang wurde der Leichnam zur Abschreckung und den Vögeln zur Speise hängen gelassen.

Sein Stallmeister Werder, der in Wahrheit ein Juwelier aus Ungarn war und Kubinsky hieß, wurde wenig später am "alten" Galgen gehenkt. Dessen Eltern hatten noch versucht ihren Sohn mit 2000 Ducaten freizukaufen. Friedrich war darüber so sehr erbost, dass er den Freikauf mit dem Bemerken ablehnte:

"Mit Honauer gegangen, gefangen und gehangen."

 

Reaktionen:

Kein Ereignis jener Jahre hat ein so großes Echo in Bild und Wort ausgelöst wie diese Hinrichtung. Allein zur Darstellung des Galgens mit  Honauer gibt es auf Flugblättern unterschiedlichste Versionen - siehe letztes Bild links - mit Text. Die Bilder von Honauer beruhen offensichtlich alle auf einer einzigen Vorlage, einem Kupferstich; die Texte gleichen sich in den wesentlichen Inhalten, betonen aber jeweils unterschiedliche Details, die manchmal auch frei erfunden sind. So sind zur Inschrift am Galgen allein vier unterschiedliche Versionen überliefert, die man in den "Geschichtliche Lieder und Sprüche Württembergs" nachlesen kann.(7)

Dort wird einmal betont, Honauer wollte Gold aus Eisen gewinnen, in einem anderen Text aber Gold aus Eisen, Kupfer, Blei und Zinn. Einmal werden 300 Rheinische Gulden als Belohnung für das Einfangen erwähnt, ein anderer Text betont, Honauer sei keines "Begräbnisses wert" gewesen. Damit wird begründet, warum er so lange hängen bleiben musste.

Auch in Zeitungsmeldungen dieser Zeit wird das Ereignis, oft in Knittelversen, beschrieben. Man versuchte sogar, den ganzen Lebenslauf von Honauer in "Lied- bzw. Gedichtform" darzustellen. Dabei wird zum Schluss gemahnt, dass die "Jugend falsche Praktik solle fliehen - damit sie nicht Rachgier auf sich ziehen" werde und "Gottes gerechten Zorn".

 "Gottes Zorn" und "Rachgier" gehen aber - das ist dem Volke voll bewusst - allein von Herzog Friedrich aus.

 

Grundsätzliche Überlegungen zum Umgang Friedrichs mit seinen Goldmachern:

Das obige Verhaltensmuster von Friedrichs Handeln wiederholte sich bei den nachfolgenden Hinrichtungen von Montanus (1600), Nüscheler (1601) und Mühlenfels bis ins Jahr 1606. Auch Montanus "verfluchte" den Herzog, er forderte ihn sogar vor das "Jüngste Gericht in das Tal Josaphat". Dies stellte damals die höchste Steigerung eines "Verfluchens" dar und blieb oft nicht ohne Wirkung auf Richter und Volk in einer Zeit voller Aberglauben. (Siehe dazu 10, Seite 14)

Auch damals war es schon offensichtlich, dies zeigt unsere Geschichte, dass Androhung und der Vollzug der "Todesstrafe" die zugrundeliegenden "Verbrechen" nicht reduziert haben und die gewollte "Abschreckung" nicht funktionierte.

Der Kern von Honauers Geschichte, also ihr Wahrheitsgehalt, ist durch zahlreiche Belege in Museen und Sammlungen belegt und unbestritten. Das gilt auch für die anderen "bestraften" Goldmacher. Siehe z.B.: Die Stuttgarter Chronik. (9)

Somit stellt sich nun die Frage, wie das geltende Rechtssystem zu diesem Zeitpunkt beschaffen war und welche Gerichtspraktiken das Handeln der Akteure geleitet haben.

 

Zunächst noch einmal zum Ablauf der Geschichte und welchen Anteil Herzog Friedrich dabei hatte:

 

Für den Reinfall bei den ersten vier Alchemisten konnte Friedrich nur den ersten, David Bürkheimer, der mehr Randfigur als treibende Kraft an der "Täuschung" des Herzogs war, in Stuttgart "büßen" lassen, auf die anderen hatte der Herzog keinen Zugriff mehr.

Aber ausgerechnet für diesen strebte Friedrich die Todesstrafe an. Obwohl Bürkheimer nie einen Fluchtversuch unternahm, wohl weil er sich "unschuldig" wähnte, wollte ihm der Herzog die volle Schuld für das Desaster und den monetären Verlust aufbürden.

Friedrichs Ärger und Zorn über die erlittene "Demütigung" löste wohl den Rachegedanken und die Forderung nach der Todesstrafe aus. Die Antwort aus Augsburg hat ihm zu verstehen gegeben, dass er nicht mächtig genug sei, seinen Wunsch nach Auslieferung durchzusetzen. Seine Stuttgarter Richter ließen ihn zusätzlich spüren, dass "er selbst" an seinen Verlusten schuldig sei. Ihm wurde dadurch indirekt ja auch "vernünftiges Handeln" abgesprochen. Offensichtlich hat das aber nicht dazu gereicht, die eigene Leichtgläubigkeit und das eigene Handeln zu hinterfragen. Die "Demütigung" wiederholte sich im Fall Honauer durch den Grafen in Schaumburg. Als Folge davon setzte sich Friedrich nicht nur der Gefahr aus, beim Kaiser eine Abfuhr zu erhalten, sondern er bot riesige Summen auf um sich an Honauer rächen zu können.

Gleichzeitig waren ihm die finanziellen Folgen völlig egal, Hauptsache er erreichte sein Ziel. (Vom Kaiser allerdings wusste Friedrich, dass dieser auch an alchemistischen Versuchen interessiert war.)ccc

Die Zurschaustellung Honauers im "vergoldeten Gewand", die Umwidmung des Mömpelgardener Eisens in Galgengestänge und die Größe des Galgens unterstreichen Friedrichs Drang, aus seinem finanziellen Desaster eine in seinen Augen "großartige" Selbstdarstellung zu inszenieren und erfahrene Demütigungen auf den Verurteilten abzuleiten.

Das Eisen war sicher für die Waffenproduktion und für landwirtschaftliche Geräte gehortet worden und hätte immer noch diesen Zweck erfüllen können.

Friedrich wollte trotz aller Fehlschläge bis 1606 daran glauben, dass es irgendwie möglich sein könnte, mit Hilfe der Alchemie zu Gold zu kommen. Dass ihn diese "Verbohrtheit" weitere große Verluste einbrachte, was ihm der Landtag zu Recht vorhielt, hat ihn nie gestört. Das "Volk" hat diesen Charakterzug an Friedrich sehr wohl wahrgenommen, was der Schuster Schenken auch öffentlich formulierte. Kann es verwundern, das Friedrichs Handeln weiterhin mit großem Misstrauen begleitet wurde? Doch zunächst hielt sich Friedrich an die überkommene und geltende Gerichtspraxis.

Dass dieses Misstrauen berechtigt war, zeigt dann die Hinrichtung von Peter Montanus, die ohne Prozess stattfand! Der Herzog argumentierte gegenüber den Räten auf deren Bedenken, bei einem ausländischen Bürger sei er nicht an die bestehenden Reichsgesetze gebunden! Schon hier wird deutlich, dass sich der Herzog "über das Gesetz gestellt" sah.

 

Welche Rechtsgrundlagen bestanden?

Vor Einführung der Peinlichen Hals- und Gerichtsordnung des Römischen Reiches, häufig auch als „Carolina“ bezeichnet, existierten zahlreiche regionale Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Regelungen zu Straftaten, Strafen und Verfahren.

Die Carolina entstand im Zuge der Reichsreformbewegungen des 16. Jahrhunderts als Kompromiss zwischen den Interessen des Kaisers und denen der einzelnen Landesherren.

Die Carolina sollte diese Vielfalt durch einheitliche Vorschriften ersetzen. Ziel war es, Rechtssicherheit zu schaffen sowie Willkür in der Rechtsprechung einzudämmen.

Sie war eine bedeutende Strafprozessordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und wurde im Jahr 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und am 27. Juli 1532 auf dem Reichstag  in Regensburg ratifiziert.

Sie regelte erstmals einheitlich das Strafrecht sowie das Strafverfahren in weiten Teilen des Reichsgebiets.

Der Begriff „peinlich“ bezieht sich dabei auf die Anwendung von körperlicher Strafe oder Folter („peinliche Befragung“), während „Halsgericht“ für die Zuständigkeit bei Kapitalverbrechen, insbesondere bei Vergehen gegen Leib und Leben, steht.

Die Ordnung regelte vor allem schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub oder Brandstiftung („Blutgerichtsbarkeit“) sowie deren gerichtliche Verfolgung bis hin zur Vollstreckung von Todesurteilen oder anderen schweren Strafen.

Die „Carolina“ war zwar ein Reichsgesetz, hatte aber im von Kleinstaaterei geprägten Reich nur empfehlenden Charakter. Insofern ist bei den Prozessakten immer zu überprüfen, ob der jeweilige Landesherr in seiner Gerichtspraxis in vollem Umfang dem Prozessverfahren der „Carolina“ verpflichtet war wie beispielsweise in Württemberg.

Das Verfahren sah eine strenge Beweisaufnahme vor: Geständnisse galten als zentrales Beweismittel; um diese zu erlangen, war auch Folter zulässig („peinliche Befragung“). Die Anwendung von Folter war jedoch an bestimmte Regeln gebunden – sie durfte beispielsweise nur eingesetzt werden, wenn bereits erhebliche Verdachtsmomente bestanden. Neben dem Geständnis wurden (oft falsche) Zeugenaussagen sowie Indizien berücksichtigt; Urteile mussten schriftlich begründet werden. Zu ihrer Verteidigung konnten die Angeklagten nur ihre eigene Aussage geltend machen.

Es gab einen Katalog typischer Delikte samt dazugehöriger Sanktionsmöglichkeiten: Abhängig vom Schweregrad des Vergehens wurden neben der Todesstrafe auch Körperstrafen (wie Verstümmelungen), Freiheitsentzug oder Geldbußen ausgesprochen.

Nach der Carolina war der Tod am Galgen die gängige Bestrafung für schweren Diebstahl. Der Herzog war sich also "sicher", immer nach "Recht und Gesetz" gehandelt zu haben. Zumindest hat er dies so dargestellt.

Eine sehr sehr anschauliche Darstellung der gängigen Gerichtspraxis um 1600 findet man bei Tobias Lander: Die Glocke ruft, das Stäbchen bricht...(10)

 


Anmerkungen:

 

Anmerkung: Datum

Zur Hinrichtung von Peter Montanus findet man unterschiedliche Jahresangaben. Abweichend vom Flugblatt nennt Kopp das Jahr 1599 (8, Seite 184); in der Chronik der Stadt Stuttgart wird aber ebenfalls das Jahr 1600 benannt! (9)

 

 

***

"Strickreiter" waren mit Säbel und Spieß bewaffnet. An deren Sattelknopf befand sich ein Ring für ein Seil, mit dem sie die Gefangenen am Strick, mit einer Zugschleife um den Hals, zurückbrachten. Den Gefangenen wurden vorher die Daumen beider Hände zusammengebunden. Sie mussten sich zu Fuß immer dem Tempo des Pferdes anpassen, wenn sie nicht erwürgt werden wollten.

 

Richter (Anmerkung)

Die Richter über Leben und Tod waren bis ins 16. Jahrhundert durchgehend Laien. Ihre Kompetenz lag vor allem darin begründet, dass sie als Amtsträger eines Fürsten oder Mitglieder eines Stadtrates gewisse Erfahrungen einbringen konnten. Viel war das nicht für ein Gremium, das regelmäßig über Leben und Tod zu richten hatte. Insofern bedurften sie der Orientierung bei der Urteilsfindung, die ihnen die Rechtsnormen nur in Umrissen lieferte. Diese Orientierung lieferte vornehmlich ihre Verantwortung vor Gott, die ihnen in Rechtstexten und Predigten, aber auch im Gerichtssaal regelmäßig vorgehalten wurde.

 

 



Letzte Änderung: 29.12.2025



Quellen:

 

1:

Alchemie an einem Fürstenhof der Renaissance. Graf Wolfgang II. von Hohenlohe (1546–1610) und Schloss Weikersheim. In: Chemie in unserer Zeit, Band 26, 1992, S.248

2:

https://www.schloss-kirchheim.de/wissenswert-amuesant/anekdoten/alchemie)

 

3:

https://www.stadtlexikonstuttgart.de/article/5b460327588a-482f-8488-2b2d49a836f3/Alchemielabor_im_Alten.htm

 

4:

Friedrich Nick: Die Goldküche des Herzogs (1595-1606),  in: Chronik und Sagenbuch, Stuttgart, 1875, Seite 189 - 244

https://www.google.de/books/edition/Stuttgarter_chronik_und_sagenbuch/WxdmAAAAcAAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Stuttgart+M%C3%B6mpelgard&pg=PA149&printsec=frontcover

5:

Johannes Janssen: Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters, 8. Band, Freiburg, 1894, Seite 211 ff, Herder'sche Verlagshandlung

 

6:

Eduard Otto: Alchemisten und Goldmacher an deutschen Fürstenhöfen, in: Zeitschrift für Kulturgeschichte, Hrsgb. Dr. Georg Steinhausen, 6. Band, Weimar 1899, Verlag Emil Velber

 

7:

Geschichtliche Lieder und Sprüche Württembergs. Im Auftrag der Württembergischen Kommission für Landesgeschichte gesammelt und herausgegeben von Oberstudienrat Dr. Karl Steiff, Oberbibliothekar der Königl. Landesbibliothek in Stuttgart und Archivrat Dr. Gebhard Mehring, Stuttgart, W. Kohlhammer, 1912

 

8:

Die Alchemie in Älterer und Neuerer Zeit, Hermann Kopp, Erster Teil: Die Alchemie bis zum letzten Viertel des 18. Jahrhunderts, Heidelberg, 1886, Carl Winter's Universitätsbuchhandlung

 

9:

Chronik der Stadt Stuttgart, Julius Hartmann, 1886, Greiner & Pfeiffer, Stuttgart, 1886

https://digibus.ub.uni-stuttgart.de/viewer/image/1539606765163/107/

 

 

10:

Tobias Lander: Die Glocke ruft, das Stäbchen bricht... - Die Gerichtspraxis der Frühen Neuzeit zwischen 'Theater' und Notwendigkeit, 1999  - zu finden unter:

https://www.tobias-lander.de/41323.html    und

https://freidok.uni-freiburg.de/data/8819

 


 

Bilder:

Links:

Hinrichtung des Georg Honauer 1597 - Deutsches Apotheken-Museum im Heidelberger Schloss

https://bawue.museum-digital.de/singleimage?imagenr=1328

 

Rechts:

https://amira.digitale-sammlungen.de/blaetter/blatt.php?id=144

Grafschaft Schaumburg und Burg Schaumburg: Siehe Wikipedia

 

Alchemisten: Bild im Deutsches Museum München

Honauer-Flugblatt mit Text: Stadtarchiv Stuttgart (05930)

 

Carolina: Wikipedia

 


 

 

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