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Aus Klosterbesitz wurde Landesherrschaft
Reformation als Verflechtung von konfessionellen und territorialen Interessen |
Nach der Gründungslegende des Reichenbacher Schenkungsbuchs(1) übereignete der Adlige Bern (von Siegburg) im Jahr 1082 dem Abt Wilhelm von Hirschau (Hirsau) ein Grundstück am Zusammenfluss des Reichenbaches mit der Murg, dazu eine "Hube" zu Fischbach unter der Bedingung, dass hier ein Kloster gegründet werde.(2)
Also schickte der Abt nach vorhergegangener Beratung mit den älteren stimmberechtigten Mönchen (sog. Conventualen) im Mai 1082 drei Mönche und fünf Laienbrüder an die Murg um den Klosterbau zu beginnen. Diese fanden dort jedoch nur "öde Wildnis und dichten Wald" vor und wären deshalb fast wieder abgezogen, Sie mussten sich erst Hütten aus vorhandenem Tannenreisig bauen.
Aber sie hatten einen Mitbruder namens "Ernst" dabei, ein frommer Rheinländer aus Gaisenheim, der das Vorhaben durch guten Zuspruch und nicht zuletzt durch eigene reichliche Geldbeträge rettete. Er wurde deshalb als der "zweite Vater" der neuen Stiftung bezeichnet.(2)
Nach drei Jahren stand das Kloster. Dessen Kirche wurde vom Bischof Gebhard von Constanz am 27. September 1085 zu Ehren des hl. Gregorius eingeweiht. Das Kloster erhielt zunächst den Namen "Gregoriuszell" obwohl auch "Remigius" als Schutzpatron benannt wurde. Letztlich setzte sich aber der Name Reichenbach durch.
Zu Beginn des Klosterlebens waren ein Prior, ein Subprior und 16 Konventuale vorhanden. Auch der Stifter Bern trat als Laienbruder ein und blieb dort bis zu seinem Tod.
Das Kloster wurde jedoch nie selbstständig, sondern blieb immer als "Priorat" dem Kloster Hirsau unterworfen. Am 8. März 1095 bestätigte Papst Urban II. dem Abt von Hirsau, dass dieser als oberster Verwalter und Aufseher das Recht habe, in Reichenbach den Prior ein- und absetzen zu dürfen.(2)
Das Klosterbesitz wuchs durch Wohltäter und Schenkungen von Wäldern und Gütern rasch zur bedeutenden Größe heran. Da wurde die Abhängigkeit von Hirsau immer wieder als lästig empfunden und es entstand ein Dauerstreit über die Wahl des Priors. Die Hirsauer Äbte tauschten deshalb zeitweise Mönche zwischen Hirsau und Reichenbach aus. In diesen Streit mischten sich auch bald die Schutzvögte der Klöster ein. Die Grafen von Calw als Beschützer des Klosters Hirsau waren die ersten Vögte auch für Reichenbach, ihnen folgten die Grafen von Eberstein, in deren Gebiet Reichenbach lag.
Württemberg hatte 1469 die Schutzvogtei erhalten, aber die Rechtsverhältnisse des Klosters waren damit keineswegs so eindeutig, dass Friedrich daraus problemlos die Herrschaft über das gesamte Priorat ableiten konnte.
Hinter diesen Streitigkeiten verbargen sich aber auch handfeste wirtschaftliche Interessen.
Diese hatte auch Herzog Friedrich I., dem es 1595 gelang, das Kloster Reichenbach im Handstreich und ohne Blutvergießen "einzunehmen". Dass dafür religiöse Gründe verantwortlich gewesen wären, wie Friedrich später argumentierte, erscheint angesichts der wirtschaftlichen und territorialen Interessen höchst zweifelhaft.
Um dies zu belegen wurde dieser Beitrag geschrieben.
Dafür müssen wir uns jedoch zuerst mit der Geschichte und den Verhältnissen des Mutterklosters Hirsau befassen.
KLOSTER HIRSAU
Die
Klöster jener Zeit sind nicht nur Bildungsstätten und religiöse Zentren, sie
sind auch mächtige Wirtschaftsbetriebe mit erheblichem Einfluss auf die
landwirtschaftliche Gestaltung ihrer Umgebung und der Klosterorte und Pfleghöfe. Das können wir uns mit der KARTE
1 verdeutlichen.
1535 umfasste der Wirtschaftraum des Klosters Hirsau 8 Klosterdörfer, 12 Klosterpflegen, 5 Meierhöfe, umfangreiche Waldungen, etliche Mühlen, Äcker und Wiesen, Weinberge und es hatte verschiedene Einkommensrechte wie Zehntrechte in mehreren Dörfern, Gülten, Zinsen, Renten neben dem unmittelbaren baulichen Besitz in Hirsau selbst.
Gleichzeitig macht diese KARTE 1 den territorialen Umfang des Einflussbereiches des Klosteramtes deutlich: Es umfasste einen Wirtschaftsbereich, von dem mancher "Graf" nur träumen konnte. Dementsprechend war das Kloster immer gut mit Getreide, Wein und Holz versorgt. Klöster waren wirtschaftliche Machtzentren.
Bei aller religiösen und kulturellen Bedeutung waren die Klöster zugleich Teil der ständischen Gesellschaft ihrer Zeit und wirtschaftlich privilegierte Grundherren.
Mit der Reformation 1535 wurde das Benediktinerkloster in Hirsau aufgelöst. Der Klosterbesitz wurde unter württembergische Verwaltung genommen und später im Klosteramt zusammengefasst. 1556 wurde Hirsau evangelische Klosterschule.
Die württembergischen Herzöge Ulrich und Christoph strebten danach, die
umstrittene
Landsässigkeit der altwürttembergischen Klöster dauerhaft
rechtlich abzusichern und die Klöster als eigene Ämter in das
württembergische Territorium einzugliedern.
Siehe dazu die KARTE 2.
Nach seiner Rückkehr nach Württemberg im Jahr 1534 leitete Herzog Ulrich die Reformation ein. Neben den religiösen Veränderungen spielte dabei die angespannte Finanzlage des Herzogtums eine wichtige Rolle.
Ulrich ließ die Klostergüter, Einkünfte, Wertgegenstände und Rechte 1534 inventarisieren und unter herzogliche Kontrolle bringen. Die Amtleute des Herzogs sorgten dafür, dass viele Wertsachen nach Stuttgart gebracht wurden.(9)
1535 folgte eine neue Klosterordnung, die das traditionelle benediktinische Gemeinschaftsleben schrittweise auflösen sollte. Die Messe wurde abgeschafft bzw. durch den evangelischen Gottesdienst ersetzt; das Tragen von Kutte und Tonsur wurde den Mönchen freigestellt.
Den Mönchen wurde der Austritt gegen eine finanzielle Abfindung angeboten.
Mit diesen Maßnahmen wurde Hirsau zunächst unter wirtschaftliche und herzogliche "Kontrolle" gebracht.
Auch in Hirsau verließen zahlreiche Mönche das
Kloster. Einige traten später in den evangelischen Kirchendienst ein. Damit
begann die Umwandlung von Hirsau von einem katholischen Benediktinerkloster zu
einer evangelisch-württembergischen Institution.
Nach dem Interim von 1548 kam es vorübergehend zu einer Wiederbelebung des katholischen Klosterlebens. Diese Entwicklung blieb jedoch Episode.(9)
Nach dem Augsburger Religionsfrieden konnte Herzog
Christoph die Reformation erneut durchsetzen. Seine Klosterordnung von
1556 bestimmte die Klöster nun ausdrücklich zu Ausbildungsstätten für
den evangelischen Kirchendienst. In Hirsau wurden Präzeptoren und Schüler
aufgenommen; die verbliebenen Mönche sollten mit der evangelischen Lehre
vertraut gemacht werden.
Nach dem Tod des Abtes Johannes Schultheiß 1556 setzte Herzog Christoph Ludwig Felderer, einen ehemaligen Hirsauer Mönch, als Abt ein.(10) Unter ihm wurde die Umwandlung des Klosters weitergeführt. Die verbliebenen Mönche trugen keine Kutten mehr und beschäftigten sich mit den Schriften Luthers. Nach Felderers Tod 1560 folgte Heinrich Weickersreute, der Dekan von Calw(10), ein verheirateter Mann. Damit war der Bruch mit der traditionellen benediktinischen Lebensform endgültig sichtbar.(9)
Aus der ursprünglichen "Kontrolle" war nun ein dauerhaftes württembergisches Verwaltungs- und Ausbildungszentrum geworden.
Im Dreißigjährigen Krieg änderte sich die
Situation erneut. Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. von 1629
verlangte die Rückgabe der seit 1552 verlorenen geistlichen Güter. 1630
wurde Hirsau tatsächlich wieder von Benediktinern besiedelt. Die Restitution
war jedoch politisch und rechtlich umstritten.
Nach wechselnden militärischen Erfolgen mussten die Mönche Hirsau zeitweise wieder verlassen und kehrten nach dem kaiserlichen Sieg von Nördlingen 1634 zurück.
Die endgültige Entscheidung brachte der Westfälische
Frieden von 1648. Als maßgeblicher Stichtag für die Besitzverhältnisse
wurde der 1. Januar 1624 festgelegt. Da Hirsau zu diesem Zeitpunkt
württembergisch-protestantisch war, fiel das Kloster endgültig an
Württemberg zurück.
Damit war die Entwicklung abgeschlossen:
Hirsau wurde wieder Herrensitz eines evangelischen
württembergischen Prälaten, Ausbildungsstätte für den evangelischen
Kirchendienst und zugleich Verwaltungszentrum eines
württembergischen Herrschaftsbezirks. Die zwischenzeitliche
katholische Wiederbesiedlung konnte die seit der Reformation eingeleitete
territoriale und institutionelle Umgestaltung nicht mehr rückgängig machen.
Das Beispiel Hirsau zeigt, wie die Reformation in den betroffenen Gebieten zu einer schrittweisen Überführung ehemals kirchlicher, bzw. klösterlicher Vermögenswerte, Rechte und Verwaltungsstrukturen in die landesherrliche Territorialgewalt führte. Der Besitzwechsel bildete eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche und territoriale Stärkung des Herzogtums.
Bemerkenswert ist dabei, dass nicht nur der Klosterbesitz sondern auch die Funktion des Klosters verändert wurde. Dadurch veränderte sich das politische und wirtschaftliche Kräfteverhältnis zwischen katholischen Institutionen und den reformierten Territorialstaaten erheblich.
Diese Besitzverschiebungen darf man deshalb nicht nur als Begleiterscheinung der konfessionellen Auseinandersetzung sehen. Die neu geschaffenen territorialen Machtverhältnisse verschärften die Konflikte zwischen den Konfessionsparteien und gehörten damit zu jener Entwicklung, die schließlich im Dreißigjährigen Krieg eskalierte. Württemberg war dabei keineswegs nur passiver Beobachter dieser Entwicklung.
Oft genug hatte Friedrich persönlich den Habsburgern zu verstehen gegeben, dass er die kaiserliche Herrschaft nicht akzeptiere.
Als Friedrich I. 1593 sein Herzogsamt antrat, konnte er "Hirsau" bereits als Beispiel eines säkularisierten Klosters betrachten.
1595 griff er dort in die bisherige Organisation der württembergischen
Klosterschulen ein. Am 8. Juli 1595 wurde die Hirsauer Klosterschule
zunächst aufgehoben. Die Schüler sollten künftig auf wenige zentrale
Klosterschulen konzentriert werden. Hirsau war damit vorübergehend ohne
seine bisherige schulische Funktion. Friedrich ging es um eine Konzentration
und Rationalisierung des Klosterschulwesens. Die bisherigen zahlreichen
Schulen waren für Friedrich und seine Räte offenbar zu aufwendig bzw. zu
wenig ausgelastet.
Interessant ist, dass Friedrich Hirsau nicht einfach
als unbedeutendes Kloster behandelte.
Die Anlage hatte für das Haus Württemberg mehrere Funktionen:
1. - Ehemalige Benediktinerabtei,
2. - evangelisch-württembergische Klosterschule,
3. - Mittelpunkt eines umfangreichen Klosterbesitzes,
4. - Ausgangspunkt für Ansprüche auf abhängige Einrichtungen,
5. - und zugleich fürstlicher Aufenthalts- und Jagdort.
Vor allem der letzte Punkt erwies sich als außerordentlich nützlich in Krisenzeiten. Von Oktober 1594 bis April 1595 wohnte Friedrichs Nachfolger, der Erbprinz Johann Friedrich als 12 Jähriger im Hirsauer Schloss. Er war wegen der Pest aus Tübingen geflohen. (10) Ebenso befand er sich im September 1587 dort, als in Tübingen eine Ruhrepedemie ausgebrochen war.(10)
Im August 1610 wurde wiederum wegen der Pest die Tübinger Adelsschule nach Hirsau verlegt. Sieben Fürstensöhne hielten sich deshalb für acht Monate in Hirsau auf. Nie vorher oder nachher waren es mehr.(10)
Friedrich übernahm also bei seinem Regierungsantritt eine außergewöhnliche fürstliche Anlage in Hirsau.
Besonders aufschlussreich ist deshalb, dass Friedrichs Regierung Hirsau wirtschaftlich und territorial stärker in die landesherrliche Verwaltung einband, während gleichzeitig die alte klösterliche Bildungsfunktion zeitweise zurückgenommen wurde.
Die vollständige Schließung der Hirsauer Schule erwies
sich allerdings als problematisch.
Die Konzentration der Schüler auf Bebenhausen und Maulbronn führte zu Überbelegungen. Die württembergischen Landstände drängten deshalb auf eine Erweiterung des Schulnetzes.
1599 wurde Hirsau wieder als Klosterschule eingerichtet, nachdem der Landtag ausdrücklich auf die günstigen baulichen Voraussetzungen und die vorhandenen Räumlichkeiten hingewiesen hatte.
Friedrich wollte Hirsau 1595 als Klosterschulstandort
aufgeben, musste diese Entscheidung aber wenige Jahre später revidieren.
Die Wiedereröffnung war also nicht unbedingt Ausdruck eines persönlichen Sinneswandels Friedrichs, sondern Ergebnis der praktischen Schwierigkeiten seiner Zentralisierungspolitik und des politischen Drucks der Landschaft.(10)
KLOSTER REICHENBACH

Der wesentlich aggressivere Schritt von Friedrich war die Übernahme
des Klosters Reichenbach
Spätestens jetzt muss man Hirsau und Klosterreichenbach gemeinsam betrachten. Reichenbach war ja ein Priorat von Hirsau.
Genau diese alte Abhängigkeit benutzte Friedrich als rechtliche Argumentationsgrundlage. Zu Hilfe kam ihm dabei der Umstand, dass der neue Prior Johannes Hügelin (ab 1581) eine feindselige Haltung gegenüber Württemberg bekundete und württembergische Beamte und Theologen öffentlich schmähte. Außerdem hatte sich Hügelin selbst zum Prior gemacht - ohne Zustimmung von Hirsau, das ja bereits unter evangelischer Herrschaft stand.
Herzog Ludwig hatte dies nur "angemahnt", Herzog Friedrich aber handelte. Der Vogt zu Dornstetten, Bartholomäus Egen, soll den entscheidenden Vorschlag gemacht haben. Er fasste ein Gutachten ab, das genau befolgt wurde. Nach seinen Erwägungen hätten bei Gegenwehr oder sonstiger drohender Gefahr in ca. 12 Stunden 1500 Mann aus den benachbarten Ämtern Nagold bis Sulz 1500 Bewaffnete aufgebracht werden können.(7)
Friedrich ließ 1595 das Priorat militärisch besetzen. Nach einer zeitgenössisch überlieferten Darstellung erschienen in der Nacht zum 24. Oktober 1595 etwa 50 Reiter einige hundert Fußschützen mit einem "verdeckten Feldgeschütz" vor Reichenbach. Ausführende waren der Rat "Tholde" und Hauptmann "Grimmeisen".(7)
Der Prior floh unter Mitnahme der wertvollsten Kleinodien und der wichtigsten Briefschaften ins österreichische Horb. Dies nahmen ihm seine Konventualen aber so übel, dass sie wünschten, dass er nicht mehr nach Reichenbach zurückkehre.
Das Priorat wurde ohne Widerstand übernommen und die Bevölkerung zur Huldigung gezwungen.
Friedrichs entscheidender Gedankengang war:
Der Historische Atlas von Baden-Württemberg bestätigt ausdrücklich, dass Friedrich seine Maßnahmen in Reichenbach mit der alten Abhängigkeit von Hirsau begründete, obwohl Württemberg dort zuvor nicht die Vogtei besaß.
Diese lagen bei Baden und Eberstein. Friedrich erklärte deshalb ausdrücklich, das er weder Rechte der Markgrafen von Baden noch die der Grafen von Eberstein antasten wolle. Es gehe ihm lediglich darum "des Klosters Hirsau Gerechtigkeit zu handhaben".
1595 ist deshalb ein Schlüsseljahr für die territoriale Machterweiterung von Herzog Friedrich. Er wusste genau, dass sein Vorgehen rechtlich angreifbar war.
Schauen wir uns zunächst an, warum das Kloster für Friedrich so interessant geworden war. Die KARTE 4 offenbart, dass das Kloster Reichenbach mit seinen Besitz und seinen Einkommensverhältnissen dem Mutterkloster Hirsau kaum nachstand. Zudem grenzte sein Einflussgebiet genau an jenes des Amtes Dornstetten. Was also lag näher als den Versuch zu wagen, die territorialen Gebiete zu vereinigen. Friedrichs Argumente haben seine wahre Absichten zur Erweiterung seines Machtgebietes stets verschleiert.
Die Übernahme mit rechtlicher Absicherung des Klosters gelang ihm aber nur schrittweise. Zwar gelang es die Huldigung der Reichenbachschen Dörfer zu erlangen zumal ihre Zugehörigkeit zur katholischen Konfession nicht in Frage gestellt wurde, aber die Klosterbewohner lehnten es ab, einen "Schaffner" als Verwalter ihrer Einkünfte zu akzeptieren und verweigerten den Huldigungseid. Sie begründeten dies damit, dass sie nur dem Abt gegenüber eidespflichtig seien! Sie beklagten sich aber auch über ihren Schutz- und Schirmherren, weil dieser dem Priorat übermäßige Lasten auferlegt habe.
Markgraf Ernst Friedrich erhob umgehend Protest gegen
die Inbesitznahme des Priorats durch Herzog Friedrich und verlangte den
Abzug der dort stationierten Soldaten. Gleichzeitig ließ er aber
durchblicken, dass er zu Verhandlungen bereit sei. Gleiches erfolgte vom
Graf von Eberstein. Inzwischen war der entflohene Prior Hügelin nach Prag
gelangt, wo er am 24. März 1596 dem Kaiser Rudolf II. persönlich eine
Klagschrift gegen Herzog Friedrich übergab. Der Kaiser reagierte am 7. Juni
1596 mit dem Befehl, weil er mit diesem "eigenthätigen Einfall und
Zugriff zu viel gethan habe", solle er das Kloster innerhalb von sechs
Wochen dem Prior zurückgeben. Weil das Kloster Hirsau reformiert sei, habe
es kein Recht mehr auf dieses Priorat. Dieser Befehl blieb aber ohne jede
Wirkung. Friedrich ignorierte ihn einfach. Dieser Vorgang ist in der
Reichshofratsakte:
Reichshofrat, Antiqua Bd. 7, Akte 424,
Signatur: K. 663 Nr. 1, Reichenbach, Kloster/Prior Johann Hygel gegen Herzog
Friedrich I. von Württemberg, 1596–1603
Der Bischof von Constanz, der die Sache untersuchen musste, schrieb dem Herzog am 6. März 1598, da Johann Hügelin inzwischen "todt sey", hoffe er, dass der Schaffner und das andere weltliche Verwaltungspersonal aus dem Kloster entfernt und dieses "in integrum restituirt" werde.
Ihm antwortete Friedrich am 8. März 1598, er sei nicht gesonnen, auf die Administration des Klosters zu verzichten. Vielmehr werde er auf die Rechte seines Klosters Hirsau auf Reichenbach bestehen. Die Wahl eines neuen Priors stehe vertragsgemäß allein dem Abt in Hirsau zu.(2)
Es kam außerdem zur Klage vor dem Reichskammergericht wegen der Verletzung der "Oberherrlichkeitsrechte". Dieser Prozess wurde "verschleppt" bis ins 18. Jahrhundert.
Inzwischen sicherte sich Friedrich dadurch ab, dass im Juni 1602 den Grafen Phillipp und Hans Jakob Gebrüder von Eberstein ihre Rechte an das Priorat für 23 000 Gulden abkaufte und für zusätzlich 6000 Gulden auch die Vogtrechte erhielt. Die Rechte am Kloster Frauenalb waren dabei miteingeschlossen.(7) Wie man hier nachlesen kann, bedeutete dies noch einen erheblichen Zugewinn.
Nach dem Abzug der Konventualen übernahm der erste hiesige Pfarrer Daniel Htzler im Jahr 1603 die Leitung des Kosters und reformierte es. Dies geschah zu einem Zeitpunkt als der Kaufvertrag noch nicht rechtskräftig geworden war, dieser war auf 1605 festgelegt.
Am 25. Januar 1605 wurde das Koster der "Landschaft incorporiert" und der Hochgerichtsbarkeit des Amtes Freudenstadt unterstellt.(8)
Es ist nicht unerheblich, dass Friedrich die große Summe von insgesamt 29 000 Gulden aufbrachte, um sich Reichenbach zu sichern. Die hohe Summe zeigt jedenfalls, dass Friedrich bereit war, erhebliche finanzielle Mittel für die territoriale und rechtliche Absicherung seiner Herrschaft über Reichenbach einzusetzen. Der Vorgang lässt sich daher nicht allein als religiöse Maßnahme erklären.
Ebenfalls 1595 erwarb Herzog Friedrich die Herrschaft Franquémont am östlichen Oberlauf des Doubs. Diese Herrschaft war ein Lehen des Bischofs von Basel, aber Friedrich weigerte sich diesem den Lehnseid zu leisten und berief sich auf die althergebrachten Mömpelgarder Rechte. Er wollte auch dort die Reformation einführen und schickte deshalb 1601 einen evangelischen Pfarrer hin. Der Basler Bischof jedoch leistete Widerstand und die "Reformation" scheiterte, Franquémont wurde wieder katholisch, blieb aber bis 1789 "württembergisches Gebiet". - Auch dieser Vorgang belegt, dass Friedrich ständig darauf aus war, sein Herrschaftsgebiet zu vergrößern, auch mit kleinsten Teilen. Beispiel dafür ist das reichsritterschaftliche Dorf Kirchentellinsfurt, das Friedrich im Jahr 1594 für 14 300 Gulden dem Hans Christoph Widmann abkaufte.(12)
Bemerkenswert dabei ist auch die Tatsache, dass Friedrich den drohenden Konflikt mit dem Kaiser nicht scheute, er hielt sich also für stark genug, diesen riskieren zu können.
Kehren wir noch einmal zur Grundthese dieses Beitrag zurück: Die Reformation der Klöster und ihre Umwandlung in Klosterämter ging mit einer erheblichen Erweiterung der territorialen und wirtschaftlichen Macht der Herzöge einher und stärkte zugleich die finanziellen Ressourcen des Herzogtums.
Der "religiöse Eifer", der oft allein als Motiv der Umwandlung der Klöster angesehen wurde, war auch von wirtschaftlichen und politischen Erwägungen durchdrungen.
KARTE 5 mit der Zeitleiste ermöglicht uns einen Blick auf das gesamte Gebiet, das Württemberg durch die Reformation der Klöster für sich gewinnen konnte.

Urbar
Das Reichenbacher Schenkungsbuch, ed. Stephan Molitor (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg / Reihe A / Quellen 40), Stuttgart 1997
Oberamtsbeschreibung:
https://de.wikisource.org/wiki/Beschreibung_des_Oberamts_Freudenstadt/Kapitel_B_29
Benediktinerpriorat (Kloster-) Reichenbach - Geschichte
https://www.kloester-bw.de/klostertexte.php?nr=314&thema=Geschichte
Studien und Materialien zur Geschichte des Klosteramts Reichenbach (1595/1605 - 1807)
http://www.klosteramt-reichenbach.de/autor.htm
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv
Stuttgart, Findbuch A 516
Kloster Reichenbach (Klosterreichenbach)
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/einfueh.php?bestand=3611
Eimer, Manfred, Studien zur Geschichte des Klosters Reichenbach, in:
Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte NF 36 (1930), S.
52-86
Eimer, Manfred: Das obere Murgtal- seine Geschichte und Kuktur, 1931, Haisch, Klosterreichenbach
Das älteste Urbar des Priorats Reichenbach von 1427, ed. Regina Keyler
(Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg / Reihe A / Quellen 51), Stuttgart 1999
Klaus Schreiner: Hirsau I, Lebens- und Verfassungsformen eines Schwarzwaldklosters, Archiv der Stadt Calw, Sparkasse Pforzheim Calw, 2005
Siegfried Greiner: Geschichte einer Stadt, Hirsau II, Von der Reformation bis zur Eingemeindung, Archiv der Stadt Calw, Sparkasse Pforzheim Calw, 2006
Wikipedia: Kloster Frauenalb
https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenalb
Paul Sauer: Herzog Friedrich I. von Württemberg, 1557 - 1608, Ungestümer Reformer und weltgewandter Autikrat, Deutsche Verlagsanstalt, München, 2003 - Seite 237