Der "Löwe" - ein Freudenstädter Held ?

 

Wie "Ehrungen" zum Problem werden

Freudenstadt feierte drei "Helden" (1) im Zweiten Weltkrieg:

 

1944_Lieb1. Feldwebel Vetter, der mit zwölf Mann zwei russische Bataillonen aufhielt. Dadurch wurde er zum Ritterkreuzträger.

 

2. Leutnant Grammel der sich schwer verwundet zu einem Angriff auf einen Panzer binden ließ. Er sah sein Ritterkreuz nie, weil er in Russland fiel.

 

3. Generalleutnant Theobald Lieb (geb. 5.11.1889 in Freudenstadt, † 20. März 1981 in Freudenstadt) (4) , der seiner bei Tscherkassy eingeschlossenen Kampfgruppe den Durchbruch befohlen hatte, was unter großen Verlusten auch gelang.

Dafür gab man ihm den Beinamen der "Löwe von Tscherkassy" und das Ritterkreuz mit Eichenlaub.Tscherkassy

 

Ohne die entsprechende Ehrung von T. Lieb durch A. Hitler wäre es den Freudenstädtern wohl unbekannt geblieben, wo Tscherkassy überhaupt liegt, nämlich mitten in der Ukraine. 

 

 - Die Frage, was die Deutsche Wehrmacht in der Ukraine zu suchen hatte, soll hier undiskutiert bleiben. -

 

Freudenstadt empfing den General und den Feldwebel gebührend nach Rang getrennt. Sonst aber unterschied sich der Ehrentag durch nichts von tausend anderen Ehrentagen in tausend anderen Städten des tausendjährigen Reiches. Es gab am 26. Februar 1944 feierlich organisierte Empfänge und Einträge in das obligate goldene Stadtbuch.

Lieb_1Eine damals durchaus übliche Geste war dazu auch ein Schenkungsversprechen (nur) an Generalleutnant Lieb, um die militärischen Erfolge seines Kriegshelden auch kommunal zu honorieren.

Lieb sollte einen Bauplatz mit 800 Quadratmeter Fläche an der Lauterbadstraße erhalten, zuzüglich 50 Festmeter Bauholz.

Drei Wochen vor der völligen Zerstörung und anschließenden Besetzung Freudenstadts durch die Franzosen, und sechs Wochen vor Kriegsende, ließ Lieb, der dafür extra Fronturlaub genommen hatte, sich die Schenkung am 28. März 1945 notariell beurkunden. Lieb_2

 

Wenige Tage darauf wurde die Stadt beim Vormarsch der Alliierten völlig zerstört. Schritt für Schritt begann nach 1945 der Wiederaufbau Freudenstadt

 

Am 21 Oktober 1953 nach 8 Jahren tat T. Lieb in einem Brief den ersten Schritt.

 

"Wenn ich mich auch darüber freue dass der Wiederaufbau der Stadt nach ihrer fast vollständigen Zerstörung gelungen und zu neuer Blüte gelangt ist, fühle ich mich dennoch veranlasst auf folgendes aufmerksam zu machen..."

 

T. Lieb, der inzwischen Besitzer eines Hauses, eines baufähigen Grundstücks sowie Bezieher einer Generalsrente und des Einkommens eines Versicherungshauptvertreters war, machte dezent auf die kommunale Honorierung seiner militärischen Erfolge aufmerksam und beanspruchte das ihm versprochene Grundstück auf dem inzwischen allerdings Tennisplätze gebaut worden waren.

Lieb_3

 

Der neue Freudenstadter Gemeinderat wollte sich nicht mehr so recht an die neun Jahre zurückliegende Schenkung erinnern. Die Gemeinde wandte "Unzumutbarkeit" ein, da sie auf Grund der schweren Kriegsschäden inzwischen hoch verschuldet war.

 

Hierauf verklagte T. Lieb die Stadt Freudenstadt vor dem Landgericht Rottweil.

 

Bürgermeister Bärlin führte dazu im Fernsehinteview des SWR (2), (3)  aus, dass der Fall "General Lieb gegen Stadt Freudenstadt" seines Erachtens zwei Seiten habe, eine rechtliche und eine kommunalpolitische.

 

Zur rechtlichen Seite wollte er nicht Stellung nehmen, weil seit einigen Wochen vor der Zivilkammer des Landgerichts Rottweil der Prozess anhängig war, in dem General Lieb gegen die Stadt auf Erfüllung eines Schenkungsversprechens klagte. Er wollte unter allen Umständen vermeiden, dass der Eindruck entstehe, man wolle über das Fernsehen in ein schwebendes Verfahren eingreifen...Lieb_4

 

Zur kommunalpolitischen Seite aber erklärte er, dass in Freudenstadt Bürgermeister und Gemeinderat einmütig die Meinung vertreten würden, dass die Erfüllung des Versprechens auf Schenkung eines Bauplatzes und von Bauholz für die Stadt unzumutbar sei, weil nach dem Schenkungsversprechen vom Februar 1944 und dessen späterer notarieller Beurkundung vom 28 März 1945 einige Wochen später bereits Tatsachen eingetreten sind, die eine Erfüllung unmöglich, um nicht zu sagen unverantwortbar, machten.

Der weitaus größte Teil der Einwohnerschaft könnte es nicht verstehen, wenn heute ein Versprechen realisiert würde, dass unter ganz anderen politischen tatsächlichen und auch rechtlichen Verhältnissen gegeben wurde. Der General habe nur seine Pflicht getan - genauso wie jeder andere gemeine Soldat.

 

Sein Amtsvorgänger, Bürgermeister Blaicher, hatte dies wohl noch anders gesehen. Er konnte dazu aber nicht mehr befragt werden, weil er drei Wochen nach der Schenkung verstorben war. Es war auch nicht mehr zu klären, wer überhaupt auf die Idee gekommen war, solche Schenkungsversprechen zu machen, zeigt aber den Überschwang der damaligen patriotischer Gefühle innerhalb der Stadtverwaltung.

 

Der Gemeinderat habe aber damals auch gewollt, dass Ritterkreuzträger Vetter auch sein eigenes Stück Land bekommen sollte und daher beschlossen, ihm einen schönen Bauplatz zu überlassen und dazu das erforderliche Bauholz.  - Das schrieb am 25 März 1944 die Heimatzeitung in Freudenstadt.

Herr Vetter hatte es allerdings versäumt, sich diese Schenkung notariell bestätigen lassen. Er war damals knapp 24 Jahre alt und hatte nach eigener Aussage zu wenig Lebenserfahrung.

Herr Vetter wurde befragt ob er schon einmal mit Herrn Lieb während des Krieges oder nach dem Krieg zusammengetroffen wäre. Er bejahte dies: "Vor ungefähr neun Jahren hat er mich mal besucht und er hat damals schon durchblicken lassen, dass er wegen seines Bauplatzes etwas unternehmen werde." (2)

Tennisplatz

 

Herr Vetter war 1953 Tuchweber und verdiente etwa 75 Mark brutto im Monat, hatte eine Familie, Frau und zwei Kinder. Er hatte nie  daran gedacht gegen Freudenstadt zu prozessieren, weil er finanziell schwach dastand und juristisch nichts in der Hand hatte, außer diesen Zeitungsbericht. Ihm blieben nur  die Erinnerungen.

 

Obwohl die bisherige Berichterstattung bundesweites Aufsehen auslöste, findet man in der öffentlichen Berichterstattung nach der SWR-Sendung  und dem Bericht in der ZEIT im Jahr 1963 zum Ausgang des Prozesses keinerlei Hinweise.

 

Die Umstände des Verfahrens hatte wohl beide Parteien in Erklärungsnot gebracht. Deshalb ist es erklärlich, dass es ohne einen klassischen Urteilsspruch zu einem Vergleich kam, in dem beide Seiten Zugeständnisse machten. Es wurde folgendes vereinbart:

 

Verzicht auf das Original-Grundstück: Lieb akzeptierte, dass das ihm 1944 geschenkte Areal im Kurgarten nicht mehr freigemacht werden konnte. Die Stadt musste die dort neu errichteten städtischen Tennisplätze somit nicht abreißen.

 

Übereignung eines Ersatzgrundstücks: Als Ausgleich verpflichtete sich die Stadt Freudenstadt, Lieb ein anderes unbebautes, wertgleiches Baugrundstück aus dem kommunalen Besitz zu übertragen.

 

Abgeltung des Bauholzes: Die ursprüngliche Schenkung von 1944 beinhaltete neben dem Land auch eine Zuweisung von städtischem Bauholz. Die Stadt leistete hierfür im Rahmen des Vergleichs eine finanzielle Entschädigung oder stellte Ersatzmaterial bereit.

 

Kostenregelung: Die aufgelaufenen Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Rottweil sowie die jeweiligen Anwaltskosten wurden zwischen der Stadt und T. Lieb aufgeteilt.

 

Durch den Vergleich wendete die Stadt Freudenstadt die vollständige Durchsetzung ihrer Schenkung ab, während Lieb dennoch zu seinem "Recht auf Grundbesitz" in seiner Heimatstadt kam.

 

Die rechtliche Zwickmühle:

Lieb hatte sich die Schenkung im März 1945 – sechs Wochen vor Kriegsende – während eines Heimaturlaubs notariell beglaubigen lassen. Dadurch besaß er einen formal juristisch gültigen Vertrag, den die Stadt nach damaligem bürgerlichem Recht kaum komplett anfechten konnte.

 

Der moralische Konflikt:

Die Stadt argumentierte mit den extremen Zerstörungen durch den Krieg und der akuten Finanznot beim Wiederaufbau.

 

Dass ein hochdekorierter Ex-General der Wehrmacht, der bereits eine Pension und Einkünfte als Versicherungshauptvertreter bezog und nicht unvermögend war, auf einer NS-Kriegsbelohnung beharrte, sorgte bundesweit für negatives Aufsehen.

Der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung – wenige Wochen vor dem Zusammenbruch des NS-Regimes – wirft die Frage auf, ob T. Lieb mit einer grundlegenden politischen Veränderung rechnete und deshalb schnell noch eine rechtlich möglichst abgesicherte Regelung absichern wollte.

 

Aus heutiger Sicht ist der geamte Vorgang nicht mehr nachvollziehbar, zeigt aber, wie schwierig sich die Aufarbeitung der NAZI-Diktatur im Rechtswesen gestaltete.

Außerdem wird deutlich, dass bei vergleichbarem persönlichen Einsatz die Ehrung eines "höheren Ranges" nicht der Ehrung eines niedrigeren Dienstgrades entspricht.

In der Nachkriegszeit reagierten deutsche Städte auf Schenkungen, Grundbucheinträge und Ehrenbürgerschaften aus der NS-Zeit sehr unterschiedlich. Die Spanne reichte von der sofortigen, stillschweigenden Aberkennung bis hin zu jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten.




Anmerkungen
:


David Fahrner (siehe den Beitrag zur Venus) schuf u.a. auch eine Büste  des Generalleutnant Lieb (Kopf), Zink, erworben von Unbekannt für 2.000 RM und heute nicht mehr auffindbar. (5)

 


 

 

Quellen:

 

1.
Um den Dank des Vaterlandes - In: ZEIT Nr. 23/1963 vom 7. Juni 1963

2.

https://www.ardmediathek.de/video/swr-retro-abendschau/general-lieb-kaempft-um-grundstueck/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNzAzMDM

 

3.

https://www.ardmediathek.de/video/swr-retro-abendschau/ein-general-kaempft-um-ein-grundstueck-1-teil/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzExNzYzNDQ


4.
https://de.wikipedia.org/wiki/Theobald_Lieb

5.
Forschungsprojekt: NS-Vergangenheit südwestdeutscher Landtagsabgeordneter nach 1945 Teilprojekt: NS-Bezüge der im Landtag von Baden-Württemberg ausgestellten Kunstwerke - Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart, Oktober 2025 - Hier der Link:
https://www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/projekte/ns_forschungsprojekt/
forschungsgutachten_kunstwerke_praesidenten_landtag_bw_bf.pdf