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Der "Löwe" - ein Freudenstädter Held ?
Wie "Ehrungen" zum Problem werden |
Freudenstadt feierte drei "Helden" (1) im Zweiten Weltkrieg:
1.
Feldwebel Vetter, der mit zwölf Mann zwei russische
Bataillonen aufhielt. Dadurch wurde er zum Ritterkreuzträger.
2. Leutnant Grammel der sich schwer verwundet zu einem Angriff auf einen Panzer binden ließ. Er sah sein Ritterkreuz nie, weil er in Russland fiel.
3. Generalleutnant Theobald Lieb (geb. 5.11.1889 in Freudenstadt, † 20. März 1981 in Freudenstadt) (4) , der seiner bei Tscherkassy eingeschlossenen Kampfgruppe den Durchbruch befohlen hatte, was unter großen Verlusten auch gelang.
Dafür gab man ihm den Beinamen der
"Löwe von Tscherkassy" und das Ritterkreuz mit Eichenlaub.
Ohne die entsprechende Ehrung von T. Lieb durch A. Hitler wäre es den Freudenstädtern wohl unbekannt geblieben, wo Tscherkassy überhaupt liegt, nämlich mitten in der Ukraine.
- Die Frage, was die Deutsche Wehrmacht in der Ukraine zu suchen hatte, soll hier undiskutiert bleiben. -
Freudenstadt empfing den General und den Feldwebel
gebührend nach Rang getrennt. Sonst aber unterschied sich der Ehrentag
durch nichts von tausend anderen Ehrentagen in tausend anderen Städten des
tausendjährigen Reiches.
Eine damals durchaus übliche Geste war dazu auch
ein Schenkungsversprechen (nur) an Generalleutnant Lieb, um die
militärischen Erfolge seines Kriegshelden auch kommunal zu
honorieren.
Lieb sollte einen Bauplatz mit 800 Quadratmeter Fläche an der Lauterbadstraße erhalten, zuzüglich 50 Festmeter Bauholz.
Drei Wochen vor
der völligen Zerstörung und anschließenden Besetzung Freudenstadts durch die
Franzosen, und sechs Wochen vor Kriegsende, ließ Lieb, der dafür extra
Fronturlaub genommen hatte, sich die Schenkung am 28. März
1945 notariell beurkunden.

Wenige Tage darauf wurde die Stadt beim Vormarsch der
Alliierten völlig zerstört. Schritt für Schritt begann nach 1945 der
Wiederaufbau Freudenstadt
Am 21 Oktober 1953 nach 8 Jahren tat T. Lieb in einem Brief den ersten Schritt.
"Wenn ich mich auch darüber freue dass der Wiederaufbau der Stadt nach ihrer fast vollständigen Zerstörung gelungen und zu neuer Blüte gelangt ist, fühle ich mich dennoch veranlasst auf folgendes aufmerksam zu machen..."
T. Lieb, der inzwischen Besitzer eines Hauses, eines
baufähigen Grundstücks sowie Bezieher einer Generalsrente und des Einkommens
eines Versicherungshauptvertreters

Der neue Freudenstadter Gemeinderat wollte sich nicht mehr so recht an die neun Jahre zurückliegende Schenkung erinnern. Die Gemeinde wandte "Unzumutbarkeit" ein, da sie auf Grund der schweren Kriegsschäden inzwischen hoch verschuldet war.
Hierauf verklagte T. Lieb die Stadt Freudenstadt vor dem Landgericht Rottweil.
Bürgermeister Bärlin
Zur rechtlichen Seite wollte er nicht Stellung nehmen,
weil seit einigen Wochen vor der Zivilkammer des Landgerichts Rottweil der
Prozess anhängig war, in dem General Lieb gegen die Stadt auf Erfüllung
eines Schenkungsversprechens klagte. Er wollte unter allen Umständen
vermeiden, dass der Eindruck entstehe, man wolle über das Fernsehen in ein
schwebendes Verfahren eingreifen...
Zur kommunalpolitischen Seite aber erklärte er, dass in Freudenstadt Bürgermeister und Gemeinderat einmütig die Meinung vertreten würden, dass die Erfüllung des Versprechens auf Schenkung eines Bauplatzes und von Bauholz für die Stadt unzumutbar sei, weil nach dem Schenkungsversprechen vom Februar 1944 und dessen späterer notarieller Beurkundung vom 28 März 1945 einige Wochen später bereits Tatsachen eingetreten sind, die eine Erfüllung unmöglich, um nicht zu sagen unverantwortbar, machten.
Der weitaus größte Teil der Einwohnerschaft könnte es nicht verstehen, wenn heute ein Versprechen realisiert würde, dass unter ganz anderen politischen tatsächlichen und auch rechtlichen Verhältnissen gegeben wurde. Der General habe nur seine Pflicht getan - genauso wie jeder andere gemeine Soldat.
Sein Amtsvorgänger, Bürgermeister Blaicher, hatte dies wohl noch anders gesehen. Er konnte dazu aber nicht mehr befragt werden, weil er drei Wochen nach der Schenkung verstorben war. Es war auch nicht mehr zu klären, wer überhaupt auf die Idee gekommen war, solche Schenkungsversprechen zu machen, zeigt aber den Überschwang der damaligen patriotischer Gefühle innerhalb der Stadtverwaltung.
Der Gemeinderat habe aber damals auch gewollt, dass Ritterkreuzträger Vetter auch sein eigenes Stück Land bekommen sollte und daher beschlossen, ihm einen schönen Bauplatz zu überlassen und dazu das erforderliche Bauholz. - Das schrieb am 25 März 1944 die Heimatzeitung in Freudenstadt.
Herr Vetter hatte es allerdings versäumt, sich diese Schenkung notariell bestätigen lassen. Er war damals knapp 24 Jahre alt und hatte nach eigener Aussage zu wenig Lebenserfahrung.
Herr Vetter wurde befragt ob er schon einmal mit Herrn
Lieb während des Krieges oder nach dem Krieg

Herr Vetter war 1953 Tuchweber und verdiente etwa 75
Mark brutto im Monat, hatte eine Familie, Frau und zwei Kinder. Er hatte nie
daran gedacht gegen Freudenstadt zu prozessieren
Obwohl die bisherige Berichterstattung bundesweites Aufsehen auslöste, findet man in der öffentlichen Berichterstattung nach der SWR-Sendung und dem Bericht in der ZEIT im Jahr 1963 zum Ausgang des Prozesses keinerlei Hinweise.
Die Umstände des Verfahrens hatte wohl beide Parteien in Erklärungsnot gebracht. Deshalb ist es erklärlich, dass es ohne einen klassischen Urteilsspruch zu einem Vergleich kam, in dem beide Seiten Zugeständnisse machten. Es wurde folgendes vereinbart:
Verzicht auf das Original-Grundstück: Lieb akzeptierte, dass das ihm 1944 geschenkte Areal im Kurgarten nicht mehr freigemacht werden konnte. Die Stadt musste die dort neu errichteten städtischen Tennisplätze somit nicht abreißen.
Übereignung eines Ersatzgrundstücks: Als Ausgleich verpflichtete
sich die Stadt Freudenstadt, Lieb ein anderes unbebautes,
wertgleiches Baugrundstück aus dem kommunalen Besitz zu übertragen.
Abgeltung des Bauholzes: Die ursprüngliche Schenkung von 1944 beinhaltete neben dem Land auch eine Zuweisung von städtischem Bauholz. Die Stadt leistete hierfür im Rahmen des Vergleichs eine finanzielle Entschädigung oder stellte Ersatzmaterial bereit.
Kostenregelung: Die aufgelaufenen Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Rottweil sowie die jeweiligen Anwaltskosten wurden zwischen der Stadt und T. Lieb aufgeteilt.
Durch den Vergleich wendete die Stadt Freudenstadt die vollständige Durchsetzung ihrer Schenkung ab, während Lieb dennoch zu seinem "Recht auf Grundbesitz" in seiner Heimatstadt kam.
Die rechtliche Zwickmühle:
Lieb hatte sich die Schenkung im März 1945 – sechs Wochen vor Kriegsende – während eines Heimaturlaubs notariell beglaubigen lassen. Dadurch besaß er einen formal juristisch gültigen Vertrag, den die Stadt nach damaligem bürgerlichem Recht kaum komplett anfechten konnte.
Der moralische Konflikt:
Die Stadt argumentierte mit den extremen Zerstörungen durch den Krieg und der akuten Finanznot beim Wiederaufbau.
Dass ein hochdekorierter Ex-General der Wehrmacht, der bereits eine Pension und Einkünfte als Versicherungshauptvertreter bezog und nicht unvermögend war, auf einer NS-Kriegsbelohnung beharrte, sorgte bundesweit für negatives Aufsehen.
Der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung – wenige Wochen vor dem Zusammenbruch des NS-Regimes – wirft die Frage auf, ob T. Lieb mit einer grundlegenden politischen Veränderung rechnete und deshalb schnell noch eine rechtlich möglichst abgesicherte Regelung absichern wollte.
Aus heutiger Sicht ist der geamte Vorgang nicht mehr nachvollziehbar, zeigt aber, wie schwierig sich die Aufarbeitung der NAZI-Diktatur im Rechtswesen gestaltete.
Außerdem wird deutlich, dass bei vergleichbarem persönlichen
Einsatz die Ehrung eines "höheren Ranges" nicht der Ehrung eines niedrigeren
Dienstgrades entspricht.
In der
Nachkriegszeit reagierten deutsche Städte auf Schenkungen, Grundbucheinträge
und Ehrenbürgerschaften aus der NS-Zeit sehr unterschiedlich. Die Spanne
reichte von der sofortigen, stillschweigenden Aberkennung bis hin zu
jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten.
David Fahrner (siehe den Beitrag zur
Venus) schuf
u.a. auch eine Büste des
Generalleutnant Lieb (Kopf), Zink, erworben von Unbekannt für 2.000 RM und
heute nicht mehr auffindbar.
(5)
Quellen:
1.