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Eine Erinnerungsstele reicht nicht
aus!
Das „Polenkinderheim“ in Aach, seine Opfer und die verdrängte Geschichte im Raum Freudenstadt |

Anlässlich
des 80. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz warnte
die 103-jährige Holocaustüberlebende Dr. h.c. Margot Friedländer in der
tagesschau24 und in den Sozialen Medien vor den Gefahren von Hass und
Antisemitismus:
"Am heutigen Tag blicken wir auf das dunkelste Kapitel unserer Geschichte und gedenken der Millionen von Menschen, die durch Hass und Antisemitismus ermordet wurden. Was damals geschah, darf nie wieder geschehen. Wir dürfen niemals vergessen, doch erinnern allein reicht nicht...." (18)
Die hier links abgebildete Stele steht auf dem "alten" Friedhof in (Dornstetten-) Aach und erinnert an 13 Polenkinder, die dort 1944/45 begraben wurden. Ihre Gräber wurden widerrechtlich Mitte der 1960-ger Jahre eingeebnet und die dazugehörigen weißen Holzkreuze entfernt. (15)
Die dazugehörigen Tatsachen sind schnell benannt:
In einer einfachen Holzbaracke und in der Nachbarschaft des bekannten Gasthauses "Waldgericht" wurde in Aach in die Zeit vom August 1944 bis Januar 1945 ein "Heim für die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen" - an verantwortlicher Stelle auch "Ausländer-Kinderpflegestätte" genannt - der beiden Landkreise Calw und Freudenstadt betrieben.
Diese Pflegestätten waren keine Einrichtungen im heutigen Sinne von Kinderpflege. Die Kinder wurden unter bewusst herabgesetzten Bedingungen untergebracht und versorgt; die hohe Sterblichkeit war eine Folge des rassistischen Zwangsarbeitssystems und der Behandlung der Kinder als "rassisch unerwünscht". In diesen fünf Monaten starben dort 13 polnische Kleinkinder.
Ihre Namen und die angeblichen Todesursachen mussten 1945 den alliierten Behörden gemeldet werden.
Die ursprünglichen Gräber sind heute nicht mehr erhalten. Nach Angaben der Stadt wurden sie vermutlich in den 1960er oder 1970er Jahren beseitigt. Ein eindeutiger Nachweis für Zeitpunkt, Umstände und Verantwortlichkeit für die Einebnung konnte bislang nicht erbracht werden.
Später wurde zum Gedenken an diese Kinder der abgebildete kleine Gedenkstein aufgestellt. (Linker Stein im Bild)

Die Tafel mit den Namen der Kinder darauf ist
allerdings so klein, dass man sich davor hinknien muss, um sie lesen zu
können. Der dazugehörige Text (rechtes Bild) und der fast identische auf der
neuen Stele von 2019 soll weiter unten noch genauer betrachtet werden.
Es ist einer kleinen Gruppe von Geschichtsinteressierten aus der Region und einer "Initiative vor der Stiftung" der Schmalz-Stiftung in Dornstetten (23) zu verdanken, dass die von dem Künstler René Dantes gestaltete Stele 2019 überhaupt verwirklicht werden konnte.
W. Günther hat im Jahrbuch 2020 des Landkreises Freudenstadt (24) in mühsamer Puzzle-Arbeit Fakten zum Tod der Kinder zusammengetragen und dabei erfahren, wie stark immer noch das Bemühen vor Ort war, das Geschehene vergessen zu machen.
Inzwischen wurden weitere Beiträge zu den Vorgängen veröffentlicht. Die wichtigsten können in:
"Der Kreis Calw in der Zeit des Nationalsozialismus – Historische
Forschungen und Erinnerungsarbeit
Das "Gesetz", das allgemein vorschrieb, den polnischen Zwangsarbeiterinnen sind ihre Kinder wegzunehmen, waren rassistisch begründete Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines diktatorischen Staates.
Von der
Das Recht als "Mensch" zu leben, war längst nicht mehr gegeben. Durch Hetze, Ausgrenzung und "Rassismus" wurde den Betroffenen zuerst ihr Hab und Gut und dann ihre Kinder, im Einzelfall auch ihr Leben genommen. Das galt im 3. Reich und dies gilt auch heute noch in allen Diktaturen.
Das historische Umfeld - Was "Recht und Gesetz" wurde
Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg und damit das erste von vielen Verbrechen am polnischen Volk.
Mit dem Vormarsch der deutschen Truppen ging sowohl die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte als Freiwillige einher als auch die gewaltsamen Rekrutierung von Frauen und Männern, um den rasant steigenden Arbeitskräftebedarf der deutschen Kriegswirtschaft zu decken. Kriegsgefangene allein reichten dazu nicht aus.
Durch Verordnungen und Vertragsbedingungen in ihren Rechten beschnitten, durch falsche Versprechungen getäuscht, in schlechten Baracken und Lagern bei vielfach ungenügender Ernährung untergebracht und an der Rückkehr in ihre Heimat gehindert, arbeiteten zwischen 1939 und 1945 mehr als 12 Millionen Frauen und Männer aus allen Teilen Europas im Deutschen Reich.
Sie wurden zu Zwangsarbeitern der Deutschen und als Menschenmaterial für die Produktion in der Rüstungsindustrie, der Landwirtschaft und in Versorgungsbetrieben missbraucht. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Weißrussland, Russland und aus der Ukraine. (6.)
Ihr Leben war streng reglementiert, vor allem die Polen hatten durch die sog. "Polenerlasse" vom 8. März 1940 ab diesem Zeitpinkt unter der größten Diskriminierung zu leiden.
Diese "Erlasse" forderten einheitlich von den nachgeordneten Stellen, Polen künftig mit einer besonders gekennzeichneten Arbeitserlaubniskarte mit Lichtbild zu versehen und sie soweit wie möglich geschlossen in Lagern oder zumindest getrennt von den deutschen Arbeitskräften unterzubringen.
Verboten war nun auch der Besuch von deutschen
Gottesdiensten. Nach den Märzerlassen durften Polen nur noch an speziell für
die polnischen Arbeiter abgehaltenen Gottesdiensten teilnehmen, in denen
jedoch keine Predigt gehalten und nicht polnisch gesprochen werden durfte.
Die Erlasse bestanden insgesamt aus zehn verschiedenen Verordnungen und dazugehörigen Erläuterungen. Beigefügt war auch die entwürdigende Bestimmung, eine
"Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums".
In dieser Verordnung wurde bestimmt, das alle im
Reichsgebiet zum zivilen Arbeitseinsatz
eingesetzten Polinnen und Polen auf
der
"rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein mit ihrer jeweiligen Kleidung fest verbundenes Kennzeichen stets sichtbar zu tragen" haben. (12.)
Wer dieses Abzeichen - fünf davon hatte jeder polnische Arbeiter zum Stückpreis von 10 Pfennig zu erwerben - nicht trug, wurde mit einer Geldstrafe von 150 Reichsmark oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft.
Diese Kennzeichnung mit dem ‚P‘ war eine der frühesten systematischen öffentlichen Kennzeichnungen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe im nationalsozialistischen Deutschland.
Möglicherweise wurde nach diesem Muster im September 1941 der Judenstern eingeführt.
In dem Verordnungspaket vom März 1940 entlarven speziell die Begründungen die rassistischen NS-Ideologie. Der massenhafte Arbeitseinsatz von "rassisch-fremden", "minderwertigen" Ausländern war eigentlich unvereinbar mit dieser Ideologie.
Weil nicht alle durch den Arbeitseinsatz von Ausländern entstehenden Alltagssituationen vorhersehbar sind und durch Verordnungen geregelt werden konnte, war man auf die "Einsicht" des deutschen Volkes, bzw. auf deren "Mitarbeit" angewiesen, welches jedoch zum größten Teil willig mitmachte. In den Begründungen hieß es u.a.:
"Der Aufenthalt von fast einer Million Polen im Reich macht es […] erforderlich, dass nicht nur der Arbeitseinsatz als solcher geregelt, sondern darüber hinaus auch die Lebensführung der Polen durch umfassende Maßnahmen geordnet werden muss, um einem dem Zweck des Arbeitseinsatzes abträglichen Verhalten der Polen entgegenzuwirken und unerwünschte Erscheinungen in ihrem Verhältnis zur deutschen Bevölkerung zu verhindern. […]
Hier ist es vor allem Aufgabe der Partei und ihrer Gliederungen, durch stete Aufklärung dem Volk die Gefahren aufzuzeigen und ihm den notwendigen Abstand gegenüber den polnischen Arbeitern erkenntlich zu machen."
Dementsprechend begann die NSDAP Mitte März 1940 eine große Propagandakampagne, um die Prinzipien und Vorschriften der Märzerlasse zu verbreiten. Jeder Pole bekam bei Arbeitsantritt in Deutschland nunmehr ein Merkblatt vorgelesen bekam, in dem ebenso brutal wie eindeutig festgestellt wurde:
"Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere
Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw., erhält
Zwangsarbeit im Konzentrationslager. […] Wer mit einer deutschen Frau oder
einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, wird mit dem Tode bestraft".
(12.)
So wurde jeder deutsche Arbeitgeber künftig nicht nur darüber belehrt, dass
er sich stets bewusst zu sein habe, dass die ihm unterstellten Zivilarbeiter
polnischen Volkstums Angehörige eines Feindesstaates seien, sondern auch
über seine "Pflichten gegenüber dem deutschen Blut" aufgeklärt:
"So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seit rassenbewußt und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut. Eure Ehre."
In
landwirtschaftlichen Betrieben war der nicht gewollte Kontakt zwischen
Deutschen und polnischen Zwangsarbeiter/innen unvermeidlich. Aber selbst
dieser Kontakt wurde umfassend reglementiert.
Die Gesundheitsförderung erklärten die Nationalsozialisten zu einem zentralen politischen Ziel. Akteure des Gesundheitswesens waren auch an Zwangssterilisationen und Morden beteiligt.
Darüber informierte die Ausstellung „Volk, Gesundheit, Staat“ vom Juli bis September 2024 in Potsdam. (7)
Die Aufgaben des Gesundheitswesens umfassten:
a) Rassenideologie und Gesundheitsfürsorge
Amtsärzte und andere Akteure des Gesundheitswesens
waren zentral an Maßnahmen der „Erb- und Rassenhygiene“ beteiligt. Dabei
ging es um die Aussonderung, Zwangssterilisation und Ermordung von Menschen,
die als „minderwertig“ betrachtet wurden. „Der Großteil der Amtsärzte blieb
nach 1933 im Amt. Die meisten waren, soweit bekannt, politisch konservativ
oder deutschnational eingestellt.“ Demnach hatten Ärzte und Ärztinnen unter allen
Berufsgruppen die stärkste Affinität zur NSDAP – in Baden-Württemberg
gehörten 64 Prozent von ihnen der Partei an, in Thüringen sogar 73 Prozent.
b) Zwangssterilisationen von „Erbkranken“
Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legten die Nationalsozialisten die Grundlage für Zwangssterilisationen, beispielsweise bei kognitiven Einschränkungen, manisch-depressiven Erkrankungen, Epilepsie, Taubheit, Blindheit oder Alkoholismus. Alle Angehörigen des Gesundheitssystems vom Arzt bis zur Hebamme wurden verpflichtet, Verdachtsfälle sogenannter „Erbkrankheiten“ an die Gesundheitsämter zu melden.
Frauen, die zur Sterilisation verurteilt wurden,
konnten bis zum 6. Schwangerschaftsmonat zum Abbruch gezwungen werden. Die
genauen Opferzahlen sind bisher nicht ermittelt, Schätzungen gehen von
300.000 bis 400.000 Menschen aus. Davon starben etwa 5.000 an den Folgen des
Eingriffs – die Mehrheit davon waren Frauen.
c) Eheberatung
Ein weiteres wichtiges Themenfeld für die
Gesundheitsämter war die Eheberatung. Dabei wurden
Fortpflanzungsempfehlungen ausgesprochen, sowie spezielle Förderungen für
Paare mit den bevorzugten „rassischen“ Kriterien festgelegt. Paare mit
„wertvollem Erbgut“ bekamen ein Ehestandsdarlehen, Paare mit „schlechtem
Erbgut“ wurden davon ausgeschlossen. Für die Eheschließung mussten das
zuständige Gesundheitsamt eine „Ehetauglichkeitszeugnis“ ausstellen. Die
Heirat zwischen vermeintlich „erbgesunden“ und „erbkranken“ Bürger*innen
wurden verboten.
d) Epidemie-Bekämpfung
Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges verschoben sich
die Schwerpunkte in der Tätigkeit der Gesundheitsämter. Die Bekämpfung von
Epidemien rückte stärker in den Vordergrund, insbesondere in Zusammenhang
mit der Deportation und dem Einsatz von Zwangsarbeiter*innen in der
deutschen Industrie – denen die Verbreitung von Seuchen in der
Öffentlichkeit zugeschrieben wurde. Insbesondere während des Krieges
verschlimmerte sich das Leiden von vielen Erkrankten. Nicht selten wurden
sie als „sozial wertlos“ denunziert. In manchen Landesteilen wurden
Tbc-Erkrankte in gefängnisartige Einrichtungen eingewiesen, wo viele durch
gezielte Vernachlässigung verstarben.
f) „Euthanasie“-Morde
Die Gesundheitsämter waren beauftragt, sämtliche erbbiologisch relevanten Daten der Bevölkerung zu sammeln: Dazu gehörten Daten der Standes- und Wohlfahrtsämter, der Polizeibehörden, von Schulen und Ärzten. Diese Daten spielten für die Erfassung von Zielen für die Euthanasie-Morde eine zentrale Rolle.
Mit einem Geheimerlass des Reichs-Innenministeriums wurde kurz vor Kriegsbeginn im August 1939 der Mord an Kindern und Säuglingen mit Behinderungen angeordnet.
Wieder wurden alle Akteure des Gesundheitswesens zum
Anzeigen aufgerufen – Hebammen bekamen für jede Meldung eine „Prämie“ von
drei Reichsmark.
In einem Gutachter-Ausschuss bestehend aus drei Ärzten
wurde dann über Leben und Tod der Kinder entschieden. Betroffene wurden in
sogenannte „Kinderfachabteilungen“ überwiesen. Im ganzen Reich gab es 30
solcher Einrichtungen.
(7)
g) Zwangsarbeit und Vernichtung
Die Gesundheitsbehörden waren mit dem Kriegsbeginn untrennbar in die massenweise Deportation, Versklavung und Vernichtung von Menschen mit einbezogen. Amtsärzte urteilten über die Arbeitsfähigkeit von Zwangsarbeiter/innen und entschieden somit, ob diese in die Vernichtungslager transportiert wurden.(7)
Zum "Reichsnährstand
Mit
der Machtübernahme der NSDAP wurden im Reichsnährstand unter der Leitung des
„Reichsbauernführers“ Walther Darré, der in Personalunion auch an der Spitze
des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsamtes
für Agrarpolitik stand, sämtliche Personen gleichgeschaltet, die an der
Erzeugung und dem Absatz landwirtschaftlicher Produkte beteiligt waren.
Organisatorisch wurde dies erreicht durch eine Untergliederung des RNST in
Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften, die jeweils von einem (Landes-,
Kreis- oder Orts)bauernführer kontrolliert wurden.
Der Kreisbauernführer im Kreis Calw
Das Polenkinderheim in Aach wurde durch den "Reichsnährstand" Calw eingerichtet. Mitinitiator dazu war der Freudenstädter Landrat Dr. Ernst Gotthilf Lauffer (Siehe 24), (geb. 1900, + 1999), Mitglied in der NSDAP seit 1.5.1933 (Mitgliedsnummer 3.227.491), der vorher auch als Landrat in Nagold amtiert hatte (1935-1938).
Von 1945 bis 1946 war er in französischer Internierung.
Seine berufliche Tätigkeiten danach und sein Aufstieg bis zum Verwaltungsgerichtsdirektor beim Verwaltungsgericht Sigmaringen kann bei Wikipedia nachgelesen werden.
Das Gesundheitsamt in Freudenstadt:
Eine weitere "amtliche" Zuständigkeit betraf das Gesundheitsamt in Freudenstadt. Leiter des Amtes war Dr. Walter Huwald (1894 - 1949).
Dessen Lebenslauf und Wirken als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes hat G. Stängle in (1) und (2) ausführlich dargestellt. Alle nachfolgenden Ausführungen zu Dr. Huwald stammen aus dieser Quelle.
Dr. Huwald erhielt im April 1924 die Stelle des Oberamtsarztes in Freudenstadt.
Am 1.Mai 1933 stellte er den Aufnahmeantrag in die NSDAP, wurde aber nicht aufgenommen, weil die Großeltern der Ehefrau Barbara mütterlicherseits Juden waren. Obwohl er offensichtlich in seiner beruflichen Stellung geschätzt wurde, musste er ab 1933 wegen des sog. "Arierparagraphen" um sein Amt fürchten. Jüdische Ärzte wurden allgemein aus dem Amt gedrängt.
Mit Dr. Huwald verfuhr man aber anders. Die Freudenstädter NSDAP stellte ihn vor die Wahl mit ihr zusammenzuarbeiten oder das Amt aufzugeben. Auch könne er in die NSDAP und SA aufgenommen werden, wenn er sich von seiner Frau scheiden ließe. Huwald blieb jedoch seiner Frau treu.
1937 wollte der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß erneut die Namen der Beamten wissen, die mit sog. "Mischlingen" verheiratet waren. Diese seien in den Ruhestand zu versetzen. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. besondere Verdienste um die NSDAP sollten sie im Amt verbleiben dürfen.
Dr. Huwald war einer von sechs Beamten, die als "jüdisch versippt" galten. Der Reichsstatthalter Wilhelm Murr setzte sich jedoch für Dr., Huwald ein, weil dieser sich als tüchtiger Amtsarzt erwiesen habe und durch Vorträge für den Gedanken der Erb- und Rassenpflege tatkräftig eingesetzt und sich frühzeitig zum Eintritt in die Partei gemeldet habe. Im November 1937 wurde dann die Ausnahme genehmigt, weil auf Dr. Huwald wegen Mangel an geeigneten Amtsärzten nicht verzichtet werden könne und weil von der örtlichen NSDAP (Kreisleiter Heinrich Michelfelder) eine günstige Aussage vorliege.
Dr. Huwald hatte sich seit 1933 der SA als "Fachmann" für rassenpolitische Vorträge zur Verfügung gestellt, es konnte auf ihn nicht mehr verzichtet werden. Sein Verbleib in Freudenstadt war nun gesichert. Zum Kriegsende hin kam es jedoch zu Spannungen zwischen ihm und der örtlichen NSDAP, weil diese ihn zwingen wollte, Bescheide über gebrechliche Männer auszustellen, um diese zu Schanzarbeiten an den Westwall schicken zu können.
Dr. Huwald war für alle Aufgabe des Gesundheitsamtes ein "vorbildlicher" Beamter. Dies galt sowohl für Rassengesetze, für Abtreibungen und Sterilisierungen, also für fast alle oben genannten Bereiche.
Wahrscheinlich aber nicht für Eutanasieverfahren. Diese wurden direkt von Berlin aus gelenkt.
Als er von Dr. Mahler in Dornstetten über die Zustände im Polenkinderheim Aach unterrichtet wurde, antwortete er diesem am 24.11.1944, dass er sich um eine Besserung bemühen werde. Trotzdem starben danach laut unten abgebildeter Liste zwischen dem 1.12.44 und dem 8.1.1945. noch drei weitere Kinder - Siehe dazu auch W. Günther, Seite 109, Anmerkung 15. (24)
Das Entnazifizierungsverfahren durchschritt Dr. Huwald im Schnelldurchgang und er wurde als "politisch völlig einwandfrei" beschrieben. Im März 1946 wurde er zum ärztlichen Hauptberichterstatter in der Abteilung X Gesundheitswesen des Landesdirektion des Inneren in Tübingen berufen.

Der Tod der Kleinkinder von Aach war aber von den französischen Behörden nicht unbemerkt geblieben.
Siehe B1
Im Mai1946 wurde ermittelt und u.a. Dr. Huwald verhaftet, da Aach in seinem Zuständigkeitsbereich lag. Ebenso die "Wärterin", Frau Frida Bärstecher (geb.1920, + 2008).
Der neue Freudenstädter Landrat Herbert Hesselbach stellte in dem Verfahren gegen Dr. Huwald fest,
"dass der Amtsarzt, Medizinalrat Dr. Huwald, wenn er um die Existenz des Kinderheims gewusst und von den Mängeln rechtzeitig Kenntnis erlangt hätte, entsprechend durchgegriffen haben würde". Dies stünde "bei diesem aufrechten, charaktervollen und hervorragend tüchtigen Gesundheitsbeamten unbedingt fest."
Die Akte "Huwald" wurde schnell geschlossen und Dr. Huwald im Februar 1948 zum Regierungsmedizinaldirektor ernannt. Er war aber zu dieser Zeit schon schwer an einem Tumor erkrankt. Er starb im Januar 1949.
Die Besatzungsmächte beließen die meisten Angehörigen des Gesundheitswesens in ihren Ämtern.
In Württemberg hatte z.B. der Arzt Eugen Stähle seit 1933
das Amt für Volksgesundheit geleitet – er war schon 1923 der NSDAP
beigetreten. Die US-Amerikaner beließen ihn nach dem Krieg als
Leiter der Gesundheitsbehörde zunächst im Amt – später wurde er verhaftet,
nachdem seine Verwicklung in die Euthanasie-Morde bekannt geworden war.
Die erlassenen Gesetze des NS-Gesundheitsregimes blieben in der BRD zum Teil in Kraft. Das Gesetz zur Zwangssterilisation von vermeintlich „Erbkranken“ galt in den meisten westdeutschen Bundesländern bis 1974, wurde aber nicht angewendet. Auch das „Ehetauglichkeitsgesetz“ blieb weiter in Kraft:
In Württemberg-Baden mussten noch bis 1950 „Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen“ von Ärzten eingeholt werden. Die NS-Gesundheitspolitik warf noch lange Schatten in
die deutsche Nachkriegszeit.
Die Opfer
Welche Informationen über die verstorbenen Kinder in Aach und deren Mütter sind heute noch greifbar?
Die meisten Dokumente, u.a. auch über die Untersuchungen der Alliierten zum Polenkinderheim findet man in den Arolsen Archives. Siehe (B1)
Diese beantworten bis heute jährlich Anfragen zu rund 20.000 NS-Verfolgten. Die Klärung von Schicksalen und die Suche nach Vermissten war über Jahrzehnte die zentrale Aufgabe der Institution, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten gegründet wurde.
Das Archiv ist zugleich die Grundlage für Forschung und Bildung.
Seit 2015 bauen die Arolsen Archives ein umfassendes Online-Archiv auf, um den weltweiten Zugriff auf die Dokumente zu ermöglichen.
Das oben links stehende Dokument enthält die Lebensdaten der 13 Kinder von Aach.
Über drei von ihnen wird noch aus anderer Quelle berichtet. So heißt es im
Nachrichtenbrief des Kreisgeschichtsverein Calw
(9):
"Es mag nicht an den Menschen aus Oberkollwangen liegen, dass die in den Kriegsjahren dort tätige polnische Landarbeiterin Anna Szydlak das Dorf vermutlich nicht in allerbester Erinnerung hat.
Laut Geburtsanzeige der Hebamme Helene Lörcher trug
der Standesbeamte Hammann am 2. August 1944 die Geburt von deren kleinem,
hier zur Welt gebrachten Wladyslaw Szydlak ein.
Auch die ebenfalls aus Polen stammende, nach einer
Aufstellung von Bürgermeister Wurster kurz vor ihrem neunzehnten Geburtstag
1940 nach Gaugenwald gekommene und hier bis September 1944 tätige Leokadja
Klauze hatte ein ähnliches Mutterschicksal. Sie hatte im Nagolder
Krankenhaus im Juni 1944 einen Jörek Klauze zur Welt
gebracht.
Beide Kinder wurden, wie alte Unterlagen vermitteln, ihren Müttern rasch weggenommen und ins sogenannte "Polenkinderheim" in Aach gebracht. Beim Standesamt in Aach - so die Einträge im Sterbebuch - zeigte 'Georg Franz, Rechnungsführer des Polenkinderheims Aach' an, dass Wladyslaw am 8. Januar 1945 verstorben sei. 'Frida Bärstecher, Wärterin im Polenkinderheim', hatte schon am 6. November 1944 den Tod von Jörek angemeldet.
Als Todesursachen, die damals in den Standesamtsregistern vermerkt wurden, sind bei Jörek Lebensschwäche Magen und Darmkatarr', bei Wladyslaw 'Hirnkrampf Rachitis' vom Standesbeamten festgehalten.

Noch
etwas mehr erfahren wir von
Marina Lahmann: Zwangsarbeiterinnen in Wildbad


Die Kritik an gegenwärtiger
Erinnerungskultur
Gedenkstätten sollten zunehmend auf kritische,
vielfältige und widersprüchliche Dokumentationsarbeit setzen, denn die
Praxis der Erinnerung sei oft schal und inhaltsleer. Auch Rituale wie
Jahrestage seien für Jugendliche kaum nachvollziehbar. Deshalb sollte sich
Erinnerungsarbeit mehr auf Gegenwartsbezüge und gesellschaftliche
Zusammenhänge fokussieren.
Natürlich sollten Gedenkstätten die Opfer ehren, Erinnerungen bewahren und Lernorte sein, denn Schüler lernen vor allem durch emotionale Eindrücke, Authentizität und das Erleben vor Ort, weniger durch reine Faktenvermittlung.
Schüler erwerben vor allem konkrete, emotionale Details über das Geschehen, weniger
über Zusammenhänge.
Materialien wie Fotos und Zeugnisse fördern
dabei Empathie und Perspektivwechsel.
Besuche von Gedenkstätten allein aber verändern kaum extremistische Einstellungen, sie können bestenfalls differenzierte Sichtweisen fördern. Studien zeigen, dass moralische Bewertungen des Nationalsozialismus meist unverändert bleiben.
Gedenkstättenbesuche können Interesse an weiterführender Beschäftigung damit anregen, wenn sie entsprechende Informationen bereit halten, meistens aber profitieren nur diejenigen, die schon vorher Interesse entwickelt hatten.
Am wichtigsten aber scheint die Kommunikation zu sein: Sie muss offen, dialogorientiert und auf die Erwartungen der Besucher abgestimmt sein. Einen gelungenen Ansatz solcher Erinnerungsarbeit findet man in (16).
Unter den genannten Gesichtspunkten hat die Stele in Aach nur eine einzige "Erinnerungsfunktion": Sie hält die Namen der Kinder fest.
Der Begleittext auf der Tafel an der Stele ist nahezu "inhaltsleer": ... erinnern die dreizehn Kreuze mit den Namen an die unter so furchtbaren Umständen verstorbenen Kinder.
Die "so furchtbare Umstände" habe ich versucht mit diesem Beitrag etwas zu erhellen. Aus meiner Sicht reicht die derzeitige Gedenkform nicht aus, um Besuchern die historischen Zusammenhänge zu vermitteln.
Quellen:
Gabriel Stängle: „An der Durchführung der Erb- und
Rassenpflege ist nichts zu beanstanden.“ - Das Staatliche
Gesundheitsamt im Kreis Calw zwischen 1934 und 1945
Seite 225 ff
Gabriel Stängle: „Dies ist bekanntlich für eine Frau
das menschenunwürdigste, das man ihr zufügen kann.“ – Die
Zwangssterilisation im Kreis Calw zwischen 1934 und 1945
Seite 247 ff
Marina Lahmann: Zwangsarbeiterinnen in Wildbad
Seite 571 ff
In:
Gabriel Stängle, Thorsten Trautwein (Hg.) Der Kreis
Calw in der Zeit des Nationalsozialismus – Historische Forschungen und
Erinnerungsarbeit
Morija gGmbH, Wildberg, 2025
Verbrechen. Volksgemeinschaft. Widerstand. – Ein
Wegweiser zu Spuren des Nationalsozialismus in der Region Gäu -Neckar-Alb
Gmeiner-Verlag GmbH, Meßkirch, 2025
Siehe auch:
https://www.gedenkstaettenverbund-gna.org/gedenkstaetten-rundschau/nr-35-november-2025
Klaus M. Heckmanns: Freudenstadt im Dritten Reich –
in: Planstadt Kurstadt Freudenstadt -Tourismusstadt – Chronik einer Tourismusstadt1599 – 1999. Hrsgb. Stadtarchiv Freudenstadt, G. Braun GmbH, Karlsruhe, 1999
Zwangsarbeit im NS-Staat
https://apps.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/
Die Rolle der Gesundheitsämter im NS-Staat
Die "Polenerlasse" vom 8. März 1940
https://zwangsarbeit.stadtarchiv.goettingen.de/texte/polenerlasse.htm
Stele erinnert an tote Babys aus dem „Polenkinderheim“
- 211. Nachrichtenbrief des Kreisgeschichtsverein Calw e.V. - Februar 2020, Jahrgang 35
https://kgv-calw.de/geschichte-der-kreisgebietsorte/neuweiler/neuweiler-gestern-und-heute
und:
https://kgv-calw.de/images/Inhalt/Oertergeschichte/Neuweiler/Neuweiler%20gestern%20und%20heute.pdf
„Ausländerkinder-Pflegestätten“. Säuglingsheime als
Sterbeorte im Nationalsozialismus
Wikipedia zu den Stichworten:
Ausländerkinder - Pflegestätte - Polen-Erlasse –
Gesundheitsamt - Polenerlass
https://de.wikisource.org/wiki/Polenerlass
Online-Projekt: Gefallenen-Denkmäler
http://www.denkmalprojekt.org/2019/aach-kriegsgraeber_stadt-dornstetten_lk-freudenstadt_wk2_bw.html
Gegen das
Vergessen
https://schmalz-stiftung.de/initiativen-vor-der-stiftung/
Waltraud Günther – Südwestpresse:
Aach · Gedenken: Den Lebenden die Augen öffnen
Auf dem alten Aacher Friedhof wurde eine Stele für die
im „Polenkinderheim“ umgekommenen Säuglinge von Zwangsarbeiterinnen
eingeweiht.
Lesenswert:
Polnische Zwangsarbeiter im Schwarzwald während der Zeit des
Nationalsozialismus -Ein Deutsch-Polnisches Geschichtsprojekt des
Schwarzwaldgymnasiums Triberg
Mit vielen
Links
http://www.zwangsarbeiter-im-schwarzwald.eu/presse.html
Zuflucht der Erinnerung - Ostoja Pamięci ist ein privates (polnisches) Dokumentationsprojekt, das sich den polnischen Gräbern und Gedenkstätten aus dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland widmet.
https://ostojapamieci.pl/aach-po-dawnych-grobach-polskich-dzieci-pozostalo-miejsce-pamieci
Margot Friedländer, 27.01.2025
https://margot-friedlaender-stiftung.de/margot-friedlander-erinnern-allein-reicht-nicht/
Detlef Garbe: Die Gedenkstättenkonzeption des Bund - Rückblick, Bilanz und Erwartungen an eine Aktualisierung, Gedenkstättenrundbrief 208,S. 3-12
Harald Welzer: Für eine Modernisierung der Erinnerungs- und Gedenkkultur, 2011
Habbo Knoch: Mehr Wissen und mehr Recht: Koordinaten einer zukünftigen Erinnerungskultur. Eine Replik auf Harald Welzer, 2011
Wanderbericht - Schwarzwaldverein:
https://wandern-fds.de/6-november-2024-von-dornstetten-nach-dietersweiler-2/
Initiativen vor der Stiftung
https://schmalz-stiftung.de/initiativen-vor-der-stiftung/
W. Günther: Das "Polenkinderheim" in Aach - Sich erinnern und aus der Vergangenheit lernen- Hrsgb. Landratsamt Freudenstadt- Kreisarchiv, 2019, LINUS WITTICH Medien KG, Herbstein, Seite 105 ff
Amtliche Anschriften - Beilage 1 zum Reichsnährstand-Taschenkalender 1940, Seite 28 -
Bilder:
Alle Fotos (Alter Friedhof Aach): Privat
Die Dokumente (Gräberlisten, Polenkinder...) stammen alle aus den Beständen der Arolsen Archives. Diese geben Auskünfte über NS-Verfolgte und sind fester Bestandteil der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Geschichte und ihrer Auswirkungen im internationalen Kontext. - Siehe z.B.:
https://collections.arolsen-archives.org/de/search?s=Freudenstadt
Verhaltensvorschriften für Deutsche gegenüber polnischen Zwangsarbeiter:innen, 13. Juli 1940.© Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Rudolstadt, VEB Chemiefaserkombinat Schwarza Nr. 1330, Bl. 1.
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Freudenstädter - Marktplatz -
Geschichten Abschnitt 7_9: Eine Stele reicht nicht aus Nächster Abschnitt: 8_1: Die Geschichte des Mammutbaumes Seite im pdf-Format: Link |
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