Eine Erinnerungsstele reicht nicht aus!

 

Das „Polenkinderheim“ in Aach, seine Opfer und die verdrängte Geschichte im Raum Freudenstadt

Stehle

TafelAnlässlich des 80. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz warnte die 103-jährige Holocaustüberlebende Dr. h.c. Margot Friedländer in der tagesschau24 und in den Sozialen Medien vor den Gefahren von Hass und Antisemitismus:

"Am heutigen Tag blicken wir auf das dunkelste Kapitel unserer Geschichte und gedenken der Millionen von Menschen, die durch Hass und Antisemitismus ermordet wurden. Was damals geschah, darf nie wieder geschehen. Wir dürfen niemals vergessen, doch erinnern allein reicht nicht...." (18)

 

Die hier links abgebildete Stele steht auf dem "alten" Friedhof in (Dornstetten-) Aach und erinnert an 13 Polenkinder, die dort 1944/45 begraben wurden. Ihre Gräber wurden widerrechtlich Mitte der 1960-ger Jahre eingeebnet und die dazugehörigen weißen Holzkreuze entfernt. (15)

 

Die dazugehörigen Tatsachen sind schnell benannt:

 

In einer einfachen Holzbaracke und in der Nachbarschaft des bekannten Gasthauses "Waldgericht" wurde in Aach in die Zeit vom August 1944 bis Januar 1945 ein "Heim für die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen" - an verantwortlicher Stelle auch "Ausländer-Kinderpflegestätte" genannt - der beiden Landkreise Calw und Freudenstadt betrieben.

Diese Pflegestätten waren keine Einrichtungen im heutigen Sinne von Kinderpflege. Die Kinder wurden unter bewusst herabgesetzten Bedingungen untergebracht und versorgt; die hohe Sterblichkeit war eine Folge des rassistischen Zwangsarbeitssystems und der Behandlung der Kinder als "rassisch unerwünscht". In diesen fünf Monaten starben dort 13 polnische Kleinkinder.

Ihre Namen und die angeblichen Todesursachen mussten 1945 den alliierten Behörden gemeldet werden.

Die ursprünglichen Gräber sind heute nicht mehr erhalten. Nach Angaben der Stadt wurden sie vermutlich in den 1960er oder 1970er Jahren beseitigt. Ein eindeutiger Nachweis für Zeitpunkt, Umstände und Verantwortlichkeit für die Einebnung konnte bislang nicht erbracht werden.

Später wurde zum Gedenken an diese Kinder der abgebildete kleine Gedenkstein aufgestellt. (Linker Stein im Bild)

Stein

Die Tafel mit den Namen der Kinder darauf ist allerdings so klein, dass man sich davor hinknien muss, um sie lesen zu können. Der dazugehörige Text (rechtes Bild) und der fast identische auf der neuen Stele von 2019 soll weiter unten noch genauer betrachtet werden.Tafel_1

 

Es ist einer kleinen Gruppe von Geschichtsinteressierten aus der Region und einer "Initiative vor der Stiftung" der Schmalz-Stiftung in Dornstetten (23)  zu verdanken, dass die von dem Künstler René Dantes gestaltete Stele 2019 überhaupt verwirklicht werden konnte.

 

W. Günther hat im Jahrbuch 2020 des Landkreises Freudenstadt (24) in mühsamer Puzzle-Arbeit Fakten zum Tod der Kinder zusammengetragen und dabei erfahren, wie stark immer noch das Bemühen vor Ort war, das Geschehene vergessen zu machen.

 

Inzwischen wurden weitere Beiträge zu den Vorgängen veröffentlicht. Die wichtigsten können in:

"Der Kreis Calw in der Zeit des Nationalsozialismus – Historische Forschungen und Erinnerungsarbeit" (1), (2) und (3) nachgelesen werden.

Die dargestellten Beiträge betreffen nämlich nicht nur den Kreis Calw, sondern auch Kreis und Stadt Freudenstadt, weil es in dieser Zeit zahlreiche Überschneidungen und Wechsel bei Zuständigkeit und Personal zwischen Calw, Nagold und Freudenstadt gegeben hat. 

Dies betraf vor allem, und deshalb gehört diese Geschichte auch nach Freudenstadt, die Rolle des Gesundheitswesens der Nationalsozialisten und der Gesundheitsämter in Calw und Freudenstadt.

 

Im Freudenstädter Buch, das diese Zeit vor Ort beleuchtet, findet man zu diesem Themenkomplex kaum einen Hinweis. (5) 

Dazu Näheres weiter unten.

 

Ergänzende konkrete Informationen zu zwei betroffenen Müttern findet man zusätzlich im "Nachrichtenbrief  des Kreisgeschichtsverein Calw e.V." - Februar 2020, Jahrgang 35 (9) auf die ich ebenfalls weiter unten noch eingehen werde.

Zunächst aber ist es notwendig, sich mit dem Text der Erinnerungstafeln auseinanderzusetzen.

 

Auf der alten Tafel auf dem kleinen Gedenkstein steht noch die Formulierung. dass die Polenkinder "per Gesetz" den Müttern weggenommen worden wären.

Auf beiden Tafeln wird betont, dass das "Wegnehmen" der "nationalsozialistischen Rassenlehre" entsprochen habe.

 

Dieses "per Gesetz" entspricht genau der immer wieder vorgebrachten "Selbstentschuldigung", was geschehen sei, sei alles "rechtens" und der Einzelne "machtlos" dem "Gesetz" ausgeliefert gewesen.

Die Gegenbeispiele des mutigen Einsatzes einzelner Frauen wie z.B. Martha Hofer, die W. Günther beschreibt (24), belegen aber, dass es Handlungsmöglichkeiten gegeben hatte.

Das "Gesetz", das allgemein vorschrieb, den polnischen Zwangsarbeiterinnen sind ihre Kinder wegzunehmen, waren rassistisch begründete Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines diktatorischen Staates.

Von der Mehrheit der Bevölkerung wurden diese als völlig "normal" empfunden. Deshalb wurde nicht nur "weggeschaut", viele haben auch von der Notlage der polnischen Zwangsarbeiter/innen profitiert.

Dies gilt im Besonderen für den Einsatz der Zwangsarbeiterinnen in der Landwirtschaft.

Das Recht als "Mensch" zu leben, war längst nicht mehr gegeben. Durch Hetze, Ausgrenzung und "Rassismus" wurde den Betroffenen zuerst ihr Hab und Gut und dann ihre Kinder, im Einzelfall auch ihr Leben genommen. Das galt im 3. Reich und dies gilt auch heute noch in allen Diktaturen.

 

Das historische Umfeld - Was "Recht und Gesetz" wurde

 

Am 1. September 1939 begann mit dem deutschen Überfall auf Polen der Zweite Weltkrieg und damit das erste von vielen Verbrechen am polnischen Volk.

Mit dem Vormarsch der deutschen Truppen ging sowohl die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte als Freiwillige einher als auch die gewaltsamen Rekrutierung von Frauen und Männern, um den rasant steigenden Arbeitskräftebedarf der deutschen Kriegswirtschaft zu decken. Kriegsgefangene allein reichten dazu nicht aus.

 

Durch Verordnungen und Vertragsbedingungen in ihren Rechten beschnitten, durch falsche Versprechungen getäuscht, in schlechten Baracken und Lagern bei vielfach ungenügender Ernährung untergebracht und an der Rückkehr in ihre Heimat gehindert, arbeiteten zwischen 1939 und 1945 mehr als 12 Millionen Frauen und Männer aus allen Teilen Europas im Deutschen Reich.

Sie wurden zu Zwangsarbeitern der Deutschen und als Menschenmaterial für die Produktion in der Rüstungsindustrie, der Landwirtschaft und in Versorgungsbetrieben missbraucht. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Weißrussland, Russland und aus der Ukraine. (6.)

 

Ihr Leben war streng reglementiert, vor allem die Polen hatten durch die sog. "Polenerlasse" vom 8. März 1940 ab diesem Zeitpinkt unter der größten Diskriminierung zu leiden.

Diese "Erlasse" forderten einheitlich von den nachgeordneten Stellen, Polen künftig mit einer besonders gekennzeichneten Arbeitserlaubniskarte mit Lichtbild zu versehen und sie soweit wie möglich geschlossen in Lagern oder zumindest getrennt von den deutschen Arbeitskräften unterzubringen.

Verboten war nun auch der Besuch von deutschen Gottesdiensten. Nach den Märzerlassen durften Polen nur noch an speziell für die polnischen Arbeiter abgehaltenen Gottesdiensten teilnehmen, in denen jedoch keine Predigt gehalten und nicht polnisch gesprochen werden durfte.

 

Die Erlasse bestanden insgesamt aus zehn verschiedenen Verordnungen und dazugehörigen Erläuterungen. Beigefügt war auch die entwürdigende Bestimmung, eine 

 

"Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzter Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums".

 

In dieser Verordnung wurde bestimmt, das alle im Reichsgebiet zum zivilen ArbeitseinsatzAbzeichen_2 eingesetzten Polinnen und Polen auf der

 

"rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes ein mit ihrer jeweiligen Kleidung fest verbundenes Kennzeichen stets sichtbar zu tragen" haben. (12.)

 

Wer dieses Abzeichen - fünf davon hatte jeder polnische Arbeiter zum Stückpreis von 10 Pfennig zu erwerben - nicht trug, wurde mit einer Geldstrafe von 150 Reichsmark oder Haft bis zu 6 Wochen bestraft.

Diese Kennzeichnung mit dem ‚P‘ war eine der frühesten systematischen öffentlichen Kennzeichnungen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe im nationalsozialistischen Deutschland.

Möglicherweise wurde nach diesem Muster im September 1941 der Judenstern eingeführt.

 

In dem Verordnungspaket vom März 1940 entlarven speziell die Begründungen die rassistischen NS-Ideologie. Der massenhafte Arbeitseinsatz von "rassisch-fremden", "minderwertigen" Ausländern war eigentlich unvereinbar mit dieser Ideologie.

 

Weil nicht alle durch den Arbeitseinsatz von Ausländern entstehenden Alltagssituationen vorhersehbar sind und durch Verordnungen geregelt werden konnte, war man auf die "Einsicht" des deutschen Volkes, bzw. auf deren "Mitarbeit" angewiesen, welches jedoch zum größten Teil willig mitmachte. In den Begründungen hieß es u.a.:

 

"Der Aufenthalt von fast einer Million Polen im Reich macht es […] erforderlich, dass nicht nur der Arbeitseinsatz als solcher geregelt, sondern darüber hinaus auch die Lebensführung der Polen durch umfassende Maßnahmen geordnet werden muss, um einem dem Zweck des Arbeitseinsatzes abträglichen Verhalten der Polen entgegenzuwirken und unerwünschte Erscheinungen in ihrem Verhältnis zur deutschen Bevölkerung zu verhindern. […]

Hier ist es vor allem Aufgabe der Partei und ihrer Gliederungen, durch stete Aufklärung dem Volk die Gefahren aufzuzeigen und ihm den notwendigen Abstand gegenüber den polnischen Arbeitern erkenntlich zu machen."

 

Dementsprechend begann die NSDAP Mitte März 1940 eine große Propagandakampagne, um die Prinzipien und Vorschriften der Märzerlasse zu verbreiten. Jeder Pole bekam bei Arbeitsantritt in Deutschland nunmehr ein Merkblatt vorgelesen bekam, in dem ebenso brutal wie eindeutig festgestellt wurde: 

 

Erlasse"Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw., erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager. […] Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, wird mit dem Tode bestraft". (12.)

 

So wurde jeder deutsche Arbeitgeber künftig nicht nur darüber belehrt, dass er sich stets bewusst zu sein habe, dass die ihm unterstellten Zivilarbeiter polnischen Volkstums Angehörige eines Feindesstaates seien, sondern auch über seine "Pflichten gegenüber dem deutschen Blut" aufgeklärt:

 

"So wie es als größte Schande gilt, sich mit einem Juden einzulassen, so versündigt sich jeder Deutsche, der mit einem Polen oder einer Polin intime Beziehungen unterhält. Verachtet die tierische Triebhaftigkeit dieser Rasse! Seit rassenbewußt und schützt eure Kinder. Ihr verliert sonst euer höchstes Gut. Eure Ehre."


Hier ging es nicht mehr nur um die allgemein in Deutschland auch schon vor dem Krieg verbreitete Verachtung des "faulen", "widersetzlichen" und "dreckigen Polen". Hier ging es um die "Wahrung des deutschen Volkstums", um die "völkische" Gefahr, die angeblich von dem "triebgesteuerten, primitiv-brutalen" Polen ausging. Seit Kriegsbeginn beherrschte die nationalsozialistische Gräuelpropaganda genau dieses Thema.
Der Charakter der sog. Märzerlasse macht es deutlich: Es handelte sich hier nicht um Rechtsnormen im eigentlichen Sinne, sondern um die "rechtsförmige" Festlegung der Überlegenheit der "deutschen Herrenrasse" gegenüber dem "polnischen Untermenschen". (8.)
Am 4. Dezember 1941 trat ergänzend zu den Erlassen die sog. PSRVO (Polenstrafrechtsverordnung) in Kraft, die verschärfte Strafmaßnahmen als Höhepunkt völkisch-rassistischen Sonderrechts festlegten. Selbst für geringfügige Vergehen konnte nun statt Straflager die Todesstrafe verhängt werden. (12.)


Die persönliche Situation

MerkblattIn landwirtschaftlichen Betrieben war der nicht gewollte Kontakt zwischen Deutschen und polnischen Zwangsarbeiter/innen unvermeidlich. Aber selbst dieser Kontakt wurde umfassend reglementiert.
Das Merkblatt "Wie verhalten wir uns gegenüber den Polen?" vom 15. März 1940 bildete die Grundlage der Aufklärung für alle landwirtschaftlichen Betriebe. (B1)  Seine Kenntnisnahme musste durch Unterschrift bestätigt werden.
Die Polenerlasse bildeten den Rahmen, der vor Ort und in konkreten Fällen beliebig ausgedehnt werden konnte.
Wie polnische Zwangsarbeiter/innen behandelt wurden, hing oft von den Personen der Arbeitsumgebung ab, im landwirtschaftlichen Bereich von Hofbauern, in Betrieben von Meistern, dazu von Wachmännern und Lagerführer.
Aber auch Verwaltungsangestellte  auf lokaler Ebene konnten durch Kooperation mit Polizeidienststellen Einfluss auf die Behandlung der Betroffenen nehmen.

Jede polnische Zwangsarbeiterin, die unter diesen Bedingungen schwanger wurde, geriet in eine vielschichtige Notlage:
Die Vaterschaften sind in den erhaltenen Unterlagen bei allen dreizehn Kindern nicht angegeben.
Aufgrund der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Zwangsarbeiterinnen ist nicht auszuschließen, dass (auch) deutsche Männer Väter einzelner Kinder waren. Ob dies bei den Aacher Kindern tatsächlich der Fall war, lässt sich anhand der bisher bekannten Unterlagen jedoch nicht feststellen. Für diesen Fall aber hätte den Müttern die Todesstrafe gedroht.
Es kann deshalb nicht verwundern, dass man in den Akten durchweg keine Angaben zur Vaterschaft findet. Alle Mütter der in Aach verstorbenen Kinder wurden als "ledig" bezeichnet. (B1)
Jeder werdenden Mutter machte die Erfahrung, dass man allein an ihrer "Arbeitskraft" interessiert war und dass man ihr das Kind sobald wie möglich wegnahm. Dies galt vor allem in den letzten beiden Kriegsjahren. Vorher wurden noch schwangere Zwangsarbeiterinnen teilweise zurück nach Polen geschickt oder zur Abtreibung gezwungen.
Es gab keine Personen oder Institutionen, an die sich hilfesuchende werdende (polnische) Mütter hätten wenden können.

Diesen Hintergrund muss man in Betracht ziehen, wenn man das Schicksal der Polenkinder in Aach beleuchtet. Polenmütter konnten sich durch ihre Mutterschaft nicht der "Zwangsarbeit" entziehen und sie durften auch nicht Mutter für ihr Kind sein.


Die Zuständigkeiten - allgemein

 

Die Gesundheitsförderung erklärten die Nationalsozialisten zu einem zentralen politischen Ziel. Akteure des Gesundheitswesens waren auch an Zwangssterilisationen und Morden beteiligt.

Darüber informierte die Ausstellung „Volk, Gesundheit, Staat“ vom Juli  bis September 2024 in Potsdam. (7)

 

Die Aufgaben des Gesundheitswesens umfassten:

 

a) Rassenideologie und Gesundheitsfürsorge

 

Amtsärzte und andere Akteure des Gesundheitswesens waren zentral an Maßnahmen der „Erb- und Rassenhygiene“ beteiligt. Dabei ging es um die Aussonderung, Zwangssterilisation und Ermordung von Menschen, die als „minderwertig“ betrachtet wurden. „Der Großteil der Amtsärzte blieb nach 1933 im Amt. Die meisten waren, soweit bekannt, politisch konservativ oder deutschnational eingestellt.“ Demnach hatten Ärzte und Ärztinnen unter allen Berufsgruppen die stärkste Affinität zur NSDAP – in Baden-Württemberg gehörten 64 Prozent von ihnen der Partei an, in Thüringen sogar 73 Prozent. (7)

 

b) Zwangssterilisationen von „Erbkranken“

 

Mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ legten die Nationalsozialisten die Grundlage für Zwangssterilisationen, beispielsweise bei kognitiven Einschränkungen, manisch-depressiven Erkrankungen, Epilepsie, Taubheit, Blindheit oder Alkoholismus. Alle Angehörigen des Gesundheitssystems vom Arzt bis zur Hebamme wurden verpflichtet, Verdachtsfälle sogenannter „Erbkrankheiten“ an die Gesundheitsämter zu melden.

Frauen, die zur Sterilisation verurteilt wurden, konnten bis zum 6. Schwangerschaftsmonat zum Abbruch gezwungen werden. Die genauen Opferzahlen sind bisher nicht ermittelt, Schätzungen gehen von 300.000 bis 400.000 Menschen aus. Davon starben etwa 5.000 an den Folgen des Eingriffs – die Mehrheit davon waren Frauen. (7)

 

c) Eheberatung

 

Ein weiteres wichtiges Themenfeld für die Gesundheitsämter war die Eheberatung. Dabei wurden Fortpflanzungsempfehlungen ausgesprochen, sowie spezielle Förderungen für Paare mit den bevorzugten „rassischen“ Kriterien festgelegt. Paare mit „wertvollem Erbgut“ bekamen ein Ehestandsdarlehen, Paare mit „schlechtem Erbgut“ wurden davon ausgeschlossen. Für die Eheschließung mussten das zuständige Gesundheitsamt eine „Ehetauglichkeitszeugnis“ ausstellen. Die Heirat zwischen vermeintlich „erbgesunden“ und „erbkranken“ Bürger*innen wurden verboten.

 

d) Epidemie-Bekämpfung

 

Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges verschoben sich die Schwerpunkte in der Tätigkeit der Gesundheitsämter. Die Bekämpfung von Epidemien rückte stärker in den Vordergrund, insbesondere in Zusammenhang mit der Deportation und dem Einsatz von Zwangsarbeiter*innen in der deutschen Industrie – denen die Verbreitung von Seuchen in der Öffentlichkeit zugeschrieben wurde. Insbesondere während des Krieges verschlimmerte sich das Leiden von vielen Erkrankten. Nicht selten wurden sie als „sozial wertlos“ denunziert. In manchen Landesteilen wurden Tbc-Erkrankte in gefängnisartige Einrichtungen eingewiesen, wo viele durch gezielte Vernachlässigung verstarben. (7)

 

f) „Euthanasie“-Morde 

 

Die Gesundheitsämter waren beauftragt, sämtliche erbbiologisch relevanten Daten der Bevölkerung zu sammeln: Dazu gehörten Daten der Standes- und Wohlfahrtsämter, der Polizeibehörden, von Schulen und Ärzten. Diese Daten spielten für die Erfassung von Zielen für die Euthanasie-Morde eine zentrale Rolle.

Mit einem Geheimerlass des Reichs-Innenministeriums wurde kurz vor Kriegsbeginn im August 1939 der Mord an Kindern und Säuglingen mit Behinderungen angeordnet.

Wieder wurden alle Akteure des Gesundheitswesens zum Anzeigen aufgerufen – Hebammen bekamen für jede Meldung eine „Prämie“ von drei Reichsmark.  
In einem Gutachter-Ausschuss bestehend aus drei Ärzten wurde dann über Leben und Tod der Kinder entschieden. Betroffene wurden in sogenannte „Kinderfachabteilungen“ überwiesen. Im ganzen Reich gab es 30 solcher Einrichtungen. (7)

 

g) Zwangsarbeit und Vernichtung

 

Die Gesundheitsbehörden waren mit dem Kriegsbeginn untrennbar in die massenweise Deportation, Versklavung und Vernichtung von Menschen mit einbezogen. Amtsärzte urteilten über die Arbeitsfähigkeit von Zwangsarbeiter/innen und entschieden somit, ob diese in die Vernichtungslager transportiert wurden.(7)

 



Die Zuständigkeiten im Raum Freudenstadt

 

Zum "Reichsnährstand":

 

KreisbauernschaftMit der Machtübernahme der NSDAP wurden im Reichsnährstand unter der Leitung des „Reichsbauernführers“ Walther Darré, der in Personalunion auch an der Spitze des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsamtes für Agrarpolitik stand, sämtliche Personen gleichgeschaltet, die an der Erzeugung und dem Absatz landwirtschaftlicher Produkte beteiligt waren. Organisatorisch wurde dies erreicht durch eine Untergliederung des RNST in Landes-, Kreis- und Ortsbauernschaften, die jeweils von einem (Landes-, Kreis- oder Orts)bauernführer kontrolliert wurden.

Der Kreisbauernführer im Kreis Calw, auch zuständig für Freudenstadt, war  Michael Kalmbach aus Egenhausen (25)

 

Das Polenkinderheim in Aach wurde durch den "Reichsnährstand" Calw eingerichtet. Mitinitiator dazu war der Freudenstädter Landrat Dr. Ernst Gotthilf Lauffer (Siehe 24), (geb. 1900,  + 1999), Mitglied in der NSDAP seit 1.5.1933 (Mitgliedsnummer 3.227.491), der vorher auch als Landrat in Nagold amtiert hatte (1935-1938).

Von 1945 bis 1946 war er in französischer Internierung.

Seine berufliche Tätigkeiten danach und sein Aufstieg bis zum Verwaltungsgerichtsdirektor beim Verwaltungsgericht Sigmaringen kann bei Wikipedia nachgelesen werden.

 

 

Das Gesundheitsamt in Freudenstadt:

 

 Eine weitere "amtliche" Zuständigkeit betraf das Gesundheitsamt in Freudenstadt. Leiter des Amtes war Dr. Walter Huwald (1894 - 1949).

Dessen Lebenslauf und Wirken als Amtsarzt und Leiter des Gesundheitsamtes hat G. Stängle in (1) und (2) ausführlich dargestellt. Alle nachfolgenden Ausführungen zu Dr. Huwald stammen aus dieser Quelle.

 

Dr. Huwald erhielt im April 1924 die Stelle des Oberamtsarztes in Freudenstadt.

Am 1.Mai 1933 stellte er den Aufnahmeantrag in die NSDAP, wurde aber nicht aufgenommen, weil die Großeltern der Ehefrau Barbara mütterlicherseits Juden waren. Obwohl er offensichtlich in seiner beruflichen Stellung geschätzt wurde, musste er ab 1933 wegen des sog. "Arierparagraphen" um sein Amt fürchten. Jüdische Ärzte wurden allgemein aus dem Amt gedrängt.

Mit Dr. Huwald verfuhr man aber anders. Die Freudenstädter NSDAP stellte ihn vor die Wahl mit ihr zusammenzuarbeiten oder das Amt aufzugeben. Auch könne er in die NSDAP und SA aufgenommen werden, wenn er sich von seiner Frau scheiden ließe. Huwald blieb jedoch seiner Frau treu.

1937 wollte der Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß erneut die Namen der Beamten wissen, die mit sog. "Mischlingen" verheiratet waren. Diese seien in den Ruhestand zu versetzen. Nur in Ausnahmefällen wie z.B. besondere Verdienste um die NSDAP sollten sie im Amt verbleiben dürfen.

Dr. Huwald war einer von sechs Beamten, die als "jüdisch versippt" galten. Der Reichsstatthalter Wilhelm Murr setzte sich jedoch für Dr., Huwald ein, weil dieser sich als tüchtiger Amtsarzt erwiesen habe und durch Vorträge für den Gedanken der Erb- und Rassenpflege tatkräftig eingesetzt und sich frühzeitig zum Eintritt in die Partei gemeldet habe. Im November 1937 wurde dann die Ausnahme genehmigt, weil auf Dr. Huwald wegen Mangel an geeigneten Amtsärzten nicht verzichtet werden könne und weil von der örtlichen NSDAP (Kreisleiter Heinrich Michelfelder) eine günstige Aussage vorliege.

Dr. Huwald hatte sich seit 1933 der SA als "Fachmann" für rassenpolitische Vorträge zur Verfügung gestellt, es konnte auf ihn nicht mehr verzichtet werden. Sein Verbleib in Freudenstadt war nun gesichert. Zum Kriegsende hin kam es jedoch zu Spannungen zwischen ihm und der örtlichen NSDAP, weil diese ihn zwingen wollte, Bescheide über gebrechliche Männer auszustellen, um diese zu Schanzarbeiten an den Westwall schicken zu können.

Dr. Huwald war für alle Aufgabe des Gesundheitsamtes ein "vorbildlicher" Beamter. Dies galt sowohl für Rassengesetze, für Abtreibungen und Sterilisierungen, also für fast alle oben genannten Bereiche.

Wahrscheinlich aber nicht für Eutanasieverfahren. Diese wurden direkt von Berlin aus gelenkt.

 

Als er von Dr. Mahler in Dornstetten über die Zustände im Polenkinderheim Aach unterrichtet wurde, antwortete er diesem am 24.11.1944, dass er sich um eine Besserung bemühen werde. Trotzdem starben danach laut unten abgebildeter Liste zwischen dem 1.12.44 und dem 8.1.1945. noch drei weitere Kinder  -  Siehe dazu auch W. Günther, Seite 109, Anmerkung 15.  (24)

 

Das Entnazifizierungsverfahren durchschritt Dr. Huwald im Schnelldurchgang und er wurde als "politisch völlig einwandfrei" beschrieben. Im März 1946 wurde er zum ärztlichen Hauptberichterstatter in der Abteilung X Gesundheitswesen des Landesdirektion des Inneren in Tübingen berufen.

 

Aach_liste

 

Der Tod der Kleinkinder von Aach war aber von den französischen Behörden nicht unbemerkt geblieben.

Siehe B1

Im Mai1946 wurde ermittelt und u.a. Dr. Huwald verhaftet, da Aach in seinem Zuständigkeitsbereich lag. Ebenso die "Wärterin", Frau Frida Bärstecher (geb.1920, + 2008).

 

Der neue Freudenstädter Landrat Herbert Hesselbach stellte in dem Verfahren gegen Dr. Huwald fest,

 

"dass der Amtsarzt, Medizinalrat Dr. Huwald, wenn er um die Existenz des Kinderheims gewusst und von den Mängeln rechtzeitig Kenntnis erlangt hätte, entsprechend durchgegriffen haben würde". Dies stünde "bei diesem aufrechten, charaktervollen und hervorragend tüchtigen Gesundheitsbeamten unbedingt fest."

 

Die Akte "Huwald" wurde schnell geschlossen und Dr. Huwald im Februar 1948 zum Regierungsmedizinaldirektor ernannt. Er war aber zu dieser Zeit schon schwer an einem Tumor erkrankt. Er starb im Januar 1949.

 

Die Besatzungsmächte beließen die meisten Angehörigen des Gesundheitswesens in ihren Ämtern.

In Württemberg hatte z.B. der Arzt Eugen Stähle seit 1933 das Amt für Volksgesundheit geleitet – er war schon 1923 der NSDAP beigetreten. Die US-Amerikaner beließen ihn nach dem Krieg als Leiter der Gesundheitsbehörde zunächst im Amt – später wurde er verhaftet, nachdem seine Verwicklung in die Euthanasie-Morde bekannt geworden war. Siehe dazu auch (1) und (2).

 

Die erlassenen Gesetze des NS-Gesundheitsregimes blieben in der BRD zum Teil in Kraft. Das Gesetz zur Zwangssterilisation von vermeintlich „Erbkranken“ galt in den meisten westdeutschen Bundesländern bis 1974, wurde aber nicht angewendet. Auch das „Ehetauglichkeitsgesetz“ blieb weiter in Kraft:

In Württemberg-Baden mussten noch bis 1950 „Eheunbedenklichkeitsbescheinigungen“ von Ärzten eingeholt werden. Die NS-Gesundheitspolitik warf noch lange Schatten in die deutsche Nachkriegszeit.

 

 

 

Die Opfer

 

 

Welche Informationen über die verstorbenen Kinder in Aach und deren Mütter sind heute noch greifbar?

Die meisten Dokumente, u.a. auch über die Untersuchungen der Alliierten zum Polenkinderheim findet man in den Arolsen Archives. Siehe (B1)

Diese beantworten bis heute jährlich Anfragen zu rund 20.000 NS-Verfolgten. Die Klärung von Schicksalen und die Suche nach Vermissten war über Jahrzehnte die zentrale Aufgabe der Institution, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten gegründet wurde. 

Das Archiv ist zugleich die Grundlage für Forschung und Bildung.

Seit 2015 bauen die Arolsen Archives ein umfassendes Online-Archiv auf, um den weltweiten Zugriff auf die Dokumente zu ermöglichen.

Das oben links stehende Dokument enthält die Lebensdaten der 13 Kinder von Aach.

 

Über drei von ihnen wird noch aus anderer Quelle berichtet. So heißt es im Nachrichtenbrief  des Kreisgeschichtsverein Calw (9):Sydlak_4

 

"Es mag nicht an den Menschen aus Oberkollwangen liegen, dass die in den Kriegsjahren dort tätige polnische Landarbeiterin Anna Szydlak das Dorf vermutlich nicht in allerbester Erinnerung hat.

Laut Geburtsanzeige der Hebamme Helene Lörcher trug der Standesbeamte Hammann am 2. August 1944 die Geburt von deren kleinem, hier zur Welt gebrachten Wladyslaw Szydlak ein.

Auch die ebenfalls aus Polen stammende, nach einer Aufstellung von Bürgermeister Wurster kurz vor ihrem neunzehnten Geburtstag 1940 nach Gaugenwald gekommene und hier bis September 1944 tätige Leokadja Klauze hatte ein ähnliches Mutterschicksal. Sie hatte im Nagolder Krankenhaus im Juni 1944 einen Jörek Klauze zur Welt gebracht.

Beide Kinder wurden, wie alte Unterlagen vermitteln, ihren Müttern rasch weggenommen und ins sogenannte "Polenkinderheim" in Aach gebracht. Beim Standesamt in Aach - so die Einträge im Sterbebuch - zeigte 'Georg Franz, Rechnungsführer des Polenkinderheims Aach' an, dass Wladyslaw am 8. Januar 1945 verstorben sei. 'Frida Bärstecher, Wärterin im Polenkinderheim', hatte schon am 6. November 1944 den Tod von Jörek angemeldet.

Als Todesursachen, die damals in den Standesamtsregistern vermerkt wurden, sind bei Jörek Lebensschwäche Magen und Darmkatarr', bei Wladyslaw 'Hirnkrampf Rachitis' vom Standesbeamten festgehalten. Von allen 13 war Wladyslaw mit fünf Monaten und 6 Tagen am ältesten geworden."

Saiaz_1

 

Noch etwas mehr erfahren wir von Marina Lahmann: Zwangsarbeiterinnen in Wildbad,(3), Seite 571 ff in  über Helene Saiaz.


Die Mutter, Zofia Zajak, später als "Saiaz" geführt, arbeitete 1942 in verschiedenen Gasthäusern in Wildbad und 1943 in Dobel im Kurhotel Sonne, vermutlich als Küchenhilfe. Die Umstände der Geburt von Helene sind außergewöhnlich und verstörend. Der Eintrag im Geburtenbuch lautet nämlich: Zofia Zajak...

..."hat am 21. August 1944 um 14 Uhr auf dem Fußweg, der von der Eyachmühle nach Wildbad führt, etwa 80 Meter oberhalb der Eyachmühle ein Mädchen geboren".

Ob ihr dabei jemand geholfen hat oder ob sie auf sich allein gestellt war und was mit Mutter und Kind danach geschah, ist alles unklar. Warum sie an diesem Tag unterwegs war, bleibt ihr Geheimnis, Erst einige Tage später, am 1. September 1944, wurde die Geburt durch eine Dobler Hebamme dem Wildbader Standesamt gemeldet. Ein Vater wurde nicht benannt.
Die kleine Helene wurde nach Aach gebracht, die Mutter arbeitete bis September 1944 noch in Dobel, danach als Fabrikarbeiterin in Wildbad und Pforzheim und Calmbach.
Ab Dezember 1944 wird sie als landwirtschaftliche Arbeiterin in Effringen geführt. Über ihr weiteres Schicksal wird nichts berichtet.
Ihr Kind, Helene Saiaz starb in Aach am 12.12. 1944, angeblich an "Ernährungsstörung und Erschöpfung." Sie wurde nur 16 Wochen alt und war eines der drei Kinder, die nach der angesagten Intervention von Dr. Huwald gestorben sind.

Diese Informationen lassen viel Raum für Spekulationen. Aber es darf vermutet werden, dass Zofia Zajak ihre Tochter Helene in Wildbad zur Welt bringen wollte und von der Geburt unterwegs überrascht wurde. Welche Not muss sie empfunden haben, als sie mit vielleicht schon einsetzenden Wehen zu Fuß unterwegs war. Jedenfalls hat sie in Dobel keine Hilfe erwartet, obwohl es dort eine Hebamme gab.
Die Notlage der Mütter unter den Zwangsarbeiterinnen wird durch das Beispiel "Saiaz" überdeutlich illustriert. Die Wegnahme der Kinder, um die Arbeitskraft der Mütter weiter ausnutzen zu können, muss aus heutiger Sicht als schweres NS-Unrecht und als Teil des Zwangsarbeits- und Rassensystems bewertet werden.
Ob und in welchem Umfang einzelne Beteiligte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden, bedarf einer gesonderten Untersuchung der Nachkriegsverfahren.
Die erhaltenen Quellen zeigen, dass zahlreiche Personen und Behörden mit dem System in Berührung kamen. In welchem Umfang die einzelnen Beteiligten über die tatsächlichen Zustände im Kinderheim informiert waren und wie sie darauf reagierten, müsste für jede Person und Funktion gesondert noch genauer untersucht werden, soweit dazu noch Unterlagen zu finden sind. Dies betrifft die Arbeitgeber der Zwangsarbeiterinnen, die an den Geburten Beteiligten, die Ausführenden der "Kindsentführungen", die Amtsträger in Rathäusern, im Standesämtern und im Gesundheitsamt und natürlich die "Wärterin" mit ihren Hilfskräften.
Die französischen Besatzungsmacht, die das Geschehen in Aach 1946 "untersuchte", hat keinerlei erkennbare "Schuldzuweisungen" vorgenommen und die Akten - wie das Beispiel Dr. Huwald zeigt - zeitnah geschlossen.


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Wie stehen Polen heute zu den Ereignissen in Aach?
Darauf habe ich im Internet eine klare Antwort gefunden. Sie suchen immer noch Informationen zu ungeklärten Schicksalen und verfolgen die deutsche "Aufarbeitung" genau.
Sie haben auch die Stele in Aach erfasst und einen Bericht darüber im Internet eingestellt. Auf dieser Seite kann er eingesehen werden:

https://ostojapamieci.pl/aach-po-dawnych-grobach-polskich-dzieci-pozostalo-miejsce-pamieci

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Der dazugehörige Text lautet in der deutschen Übersetzung:

08.04.2026
Aach. Ein Ort der Erinnerung an die ehemaligen Gräber polnischer Kinder.

Auf dem alten Friedhof in Aach, heute ein Ortsteil von Dornstetten, befinden sich keine Gräber mehr von Kindern, die zwischen 1944 und 1945 im sogenannten „Polenkinderheim“ ums Leben kamen. In einer Stellungnahme zum Projekt „Ostoja Pamięci“ (Gedenkstätte für Kinder) gaben städtische Beamte an, dass diese Gräber wahrscheinlich in den 1960er oder 1970er Jahren entfernt wurden, obwohl dies nicht eindeutig belegt werden konnte. Im Jahr 2019 wurde an der Gedenkstätte eine Stele für die Opfer errichtet.
Den vorliegenden Informationen zufolge existieren die in der Anfrage genannten Kindergräber nicht mehr. Die Gemeindeverwaltung merkte zudem an, dass der genaue Zeitpunkt ihrer Beseitigung derzeit unbekannt sei. Sie betonte außerdem, dass die Ereignisse um diesen Ort viele Jahre lang verschwiegen wurden und im lokalen Gedächtnis kaum eine Rolle spielten. Trotzdem tauchte das Thema der im „Polenkinderheim“ verstorbenen Kinder in Anfragen von Menschen, die sich für das Schicksal der Opfer interessierten, immer wieder auf, was zeigt, dass das Thema nie ganz in Vergessenheit geraten ist.
Angesichts des Mangels an erhaltenen Gräbern wurde beschlossen, eine Gedenkstätte zu errichten. 2019 wurde auf dem alten Friedhof in Aach eine Stele zum Gedenken an die dort verstorbenen Kinder aufgestellt. Ihre öffentliche Enthüllung fand im Rahmen des Volkstrauertags statt. Der Pressemitteilung war eine Erklärung zur Entstehung des Denkmals beigefügt. Darin heißt es, die Gedenkstätte solle die Erinnerung an die jüngsten Opfer wachhalten, die unter den unmenschlichen Bedingungen des Zwangsarbeitssystems starben. Die Stele ersetzt nicht die verlorenen Gräber, sondern dient als sichtbares Zeichen des Gedenkens und als Versuch, sich mit einem schwierigen Kapitel der lokalen Geschichte auseinanderzusetzen.
Die von der Stadt bereitgestellten Informationen sind von erheblicher dokumentarischer Bedeutung. Sie bestätigen, dass es sich im Fall von Aach nicht mehr um eine erhaltene Begräbnisstätte handelt, sondern um eine Gedenkstätte, die nach dem Verschwinden der ursprünglichen Gräber errichtet wurde. Dies ist eine wichtige Unterscheidung sowohl für die Angehörigen der Opfer als auch für diejenigen, die sich mit der Dokumentation polnischer Begräbnisstätten in Deutschland befassen. Der Fall Aach verdeutlicht zudem ein grundsätzliches Problem: An vielen Orten sind die physischen Spuren der polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs nicht erhalten geblieben, und ihr Andenken muss nun anhand von Dokumenten, Berichten und späteren Gedenkformen neu geschaffen werden.




Der Streit um Gedenkstätten

Kommen wir zum Ausgangspunkt zurück. Die Stele auf dem alten Friedhof ist gut "versteckt". Kein Tourist verirrt sich dorthin und keine Schulklasse wird dort die zur Bewertung des Sachverhalts wichtigen Informationen finden.
Nur durch gezielte Hinweise wie in (4), (13) und (14) oder (23) wird diese Gedenkstätte überhaupt gefunden.

Der "richtige" Platz aus meiner persönlichen Sicht wäre neben der historischen Gaststätte "Waldgericht" gewesen, wo die unsägliche Holzbaracke (=Pflegeheim) einst stand.
Möglicherweise hatte aber niemand ein Interesse daran, dort eine Gedenkstätte entstehen zu lassen.

Damit ist aber auch die Frage verbunden: Was ist die richtige Form des Gedenkens? Selbst Fachleute sind sich darüber nicht einig, was die Auseinandersetzung in den Rundbriefen des Gedenkstättenforums zeigt. (20), (21) Siehe auch (19)!
Die wichtigsten dabei benannten Punkte sind folgende:

Die Kritik an gegenwärtiger Erinnerungskultur fordert eine Neuausrichtung mit Fokus auf Gegenwartsbezug und Erlebnisorientierung. Kritisiert werden vor allem museale, identifikatorische und ritualisierte Formen der Erinnerung.

 

Gedenkstätten sollten zunehmend auf kritische, vielfältige und widersprüchliche Dokumentationsarbeit setzen, denn die Praxis der Erinnerung sei oft schal und inhaltsleer. Auch Rituale wie Jahrestage seien für Jugendliche kaum nachvollziehbar. Deshalb sollte sich Erinnerungsarbeit mehr auf Gegenwartsbezüge und gesellschaftliche Zusammenhänge fokussieren.

 

Natürlich sollten Gedenkstätten die Opfer ehren, Erinnerungen bewahren und Lernorte sein, denn Schüler lernen vor allem durch emotionale Eindrücke, Authentizität und das Erleben vor Ort, weniger durch reine Faktenvermittlung.

Schüler erwerben vor allem konkrete, emotionale Details über das Geschehen, weniger über Zusammenhänge. Materialien wie Fotos und Zeugnisse fördern dabei Empathie und Perspektivwechsel.

Besuche von Gedenkstätten allein aber verändern kaum extremistische Einstellungen, sie können bestenfalls differenzierte Sichtweisen fördern. Studien zeigen, dass moralische Bewertungen des Nationalsozialismus meist unverändert bleiben.

Gedenkstättenbesuche können Interesse an weiterführender Beschäftigung damit anregen, wenn sie entsprechende Informationen bereit halten, meistens aber profitieren nur diejenigen, die schon vorher Interesse entwickelt hatten.

 

Am wichtigsten aber scheint die Kommunikation zu sein: Sie muss offen, dialogorientiert und auf die Erwartungen der Besucher abgestimmt sein. Einen gelungenen Ansatz solcher Erinnerungsarbeit findet man in (16).

 

Unter den genannten Gesichtspunkten hat die Stele in Aach nur eine einzige "Erinnerungsfunktion": Sie hält die Namen der Kinder fest.

 

Der Begleittext auf der Tafel an der Stele ist nahezu "inhaltsleer":  ... erinnern die dreizehn Kreuze mit den Namen an die unter so furchtbaren Umständen verstorbenen Kinder.

 

Die "so furchtbare Umstände" habe ich versucht mit diesem Beitrag etwas zu erhellen. Aus meiner Sicht reicht die derzeitige Gedenkform nicht aus, um Besuchern die historischen Zusammenhänge zu vermitteln.

 

 

 


 

Quellen:

 

1.

Gabriel Stängle: „An der Durchführung der Erb- und Rassenpflege ist nichts zu beanstanden.“  - Das Staatliche Gesundheitsamt  im Kreis Calw zwischen 1934 und 1945

Seite 225 ff

 

2.

Gabriel Stängle: „Dies ist bekanntlich für eine Frau das menschenunwürdigste, das man ihr zufügen kann.“ – Die Zwangssterilisation im Kreis Calw zwischen 1934 und 1945

Seite 247 ff

 

3.

Marina Lahmann: Zwangsarbeiterinnen in Wildbad

Seite 571 ff

In:

Gabriel Stängle, Thorsten Trautwein (Hg.) Der Kreis Calw in der Zeit des Nationalsozialismus – Historische Forschungen und Erinnerungsarbeit

Morija gGmbH, Wildberg, 2025

 

4.

Verbrechen. Volksgemeinschaft. Widerstand. – Ein Wegweiser zu Spuren des Nationalsozialismus in der Region Gäu -Neckar-Alb

Gmeiner-Verlag GmbH, Meßkirch, 2025

Siehe auch:

https://www.gedenkstaettenverbund-gna.org/gedenkstaetten-rundschau/nr-35-november-2025

 

5.

Klaus M. Heckmanns: Freudenstadt im Dritten Reich –

in: Planstadt Kurstadt Freudenstadt -Tourismusstadt – Chronik einer Tourismusstadt1599 – 1999. Hrsgb. Stadtarchiv Freudenstadt, G. Braun GmbH, Karlsruhe, 1999

 

6.

Zwangsarbeit im NS-Staat

https://apps.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/

 

7.

Die Rolle der Gesundheitsämter im NS-Staat

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/07/30/gesundheitsaemter-im-nationalsozialismus

 

8.

Die "Polenerlasse" vom 8. März 1940

https://zwangsarbeit.stadtarchiv.goettingen.de/texte/polenerlasse.htm

 

9.

Stele erinnert an tote Babys aus dem „Polenkinderheim“ - 211. Nachrichtenbrief  des Kreisgeschichtsverein Calw e.V. - Februar 2020, Jahrgang 35

https://kgv-calw.de/geschichte-der-kreisgebietsorte/neuweiler/neuweiler-gestern-und-heute

und:

https://kgv-calw.de/images/Inhalt/Oertergeschichte/Neuweiler/Neuweiler%20gestern%20und%20heute.pdf

 

11.

„Ausländerkinder-Pflegestätten“. Säuglingsheime als Sterbeorte im Nationalsozialismus

https://lernen-aus-der-geschichte.de/beitrag/auslaenderkinder-pflegestaetten-saeuglingsheime-als-sterbeorte-im-nationalsozialismus//span>

 

12.

Wikipedia zu den Stichworten:

Ausländerkinder - Pflegestätte - Polen-Erlasse – Gesundheitsamt - Polenerlass - Polenstrafrechtsverordnung

https://de.wikisource.org/wiki/Polenerlass

 

 13.

Online-Projekt: Gefallenen-Denkmäler

http://www.denkmalprojekt.org/2019/aach-kriegsgraeber_stadt-dornstetten_lk-freudenstadt_wk2_bw.html

 

14.

Gegen das Vergessen

https://schmalz-stiftung.de/initiativen-vor-der-stiftung/

 

15.

Waltraud Günther – Südwestpresse:

Aach · Gedenken: Den Lebenden die Augen öffnen

Auf dem alten Aacher Friedhof wurde eine Stele für die im „Polenkinderheim“ umgekommenen Säuglinge von Zwangsarbeiterinnen eingeweiht.

 

16.

Lesenswert: Polnische Zwangsarbeiter im Schwarzwald während der Zeit des Nationalsozialismus -Ein Deutsch-Polnisches Geschichtsprojekt des Schwarzwaldgymnasiums Triberg

Mit vielen Links

http://www.zwangsarbeiter-im-schwarzwald.eu/presse.html

 

17.

 Zuflucht der Erinnerung - Ostoja Pamięci ist ein privates (polnisches) Dokumentationsprojekt, das sich den polnischen Gräbern und Gedenkstätten aus dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland widmet.

https://ostojapamieci.pl/aach-po-dawnych-grobach-polskich-dzieci-pozostalo-miejsce-pamieci

 

18.

Margot Friedländer, 27.01.2025

https://margot-friedlaender-stiftung.de/margot-friedlander-erinnern-allein-reicht-nicht/

 

19.

Detlef Garbe: Die Gedenkstättenkonzeption des Bund - Rückblick, Bilanz und Erwartungen an eine Aktualisierung, Gedenkstättenrundbrief 208,S. 3-12

https://www.gedenkstaettenforum.de/aktivitaeten/gedenkstaettenrundbrief/detail/die-gedenkstaettenkonzeption-des-bundes

 

20.

 Harald Welzer: Für eine Modernisierung der Erinnerungs- und Gedenkkultur, 2011

https://www.gedenkstaettenforum.de/fileadmin/user_upload/Aktivitaeten/Rundbrief/Rundbriefe_PDF/ganze_Rundbriefe/GedenkstaettenRundbrief_162.pdf

 

21.

Habbo Knoch: Mehr Wissen und mehr Recht: Koordinaten einer zukünftigen Erinnerungskultur. Eine Replik auf Harald Welzer, 2011

https://www.gedenkstaettenforum.de/fileadmin/user_upload/Aktivitaeten/Rundbrief/Rundbriefe_PDF/ganze_Rundbriefe/GedenkstaettenRundbrief_163.pdf

 

22.

Wanderbericht - Schwarzwaldverein:

https://wandern-fds.de/6-november-2024-von-dornstetten-nach-dietersweiler-2/

 

23.

Initiativen vor der Stiftung

https://schmalz-stiftung.de/initiativen-vor-der-stiftung/

 

24.

W. Günther: Das "Polenkinderheim" in Aach - Sich erinnern und aus der Vergangenheit lernen- Hrsgb. Landratsamt Freudenstadt- Kreisarchiv, 2019, LINUS WITTICH Medien KG, Herbstein, Seite 105 ff

 

25.

Amtliche Anschriften - Beilage 1 zum Reichsnährstand-Taschenkalender 1940, Seite 28 -

 

 

 

 

 


 

Bilder:

 

Alle Fotos  (Alter Friedhof Aach): Privat

 

B1.

Die Dokumente (Gräberlisten, Polenkinder...) stammen alle aus den Beständen der Arolsen Archives. Diese geben Auskünfte über NS-Verfolgte und sind fester Bestandteil der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Geschichte und ihrer Auswirkungen im internationalen Kontext. - Siehe z.B.:

https://collections.arolsen-archives.org/de/search?s=Freudenstadt

 

B2.

Verhaltensvorschriften für Deutsche gegenüber polnischen Zwangsarbeiter:innen, 13. Juli 1940.© Landesarchiv Thüringen - Staatsarchiv Rudolstadt, VEB Chemiefaserkombinat Schwarza Nr. 1330, Bl. 1.

 

Freudenstädter - Marktplatz - Geschichten

Abschnitt 7_9
:  Eine Stele reicht nicht aus

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Die Geschichte des Mammutbaumes

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Letzte Änderung: 23.08.2026

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