Graf Friedrich und das Schicksal von Héricourt

 

Das doppelte Leiden einer Bürgerschaft

Héricourt

Bild: Wiki commons

Grafschaft

 

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wurde die erste Burg erbaut, und Héricourt wurde damit zum Burgflecken. Im 14. Jahrhundert erhielt das Städtchen Freiheitsrechte. Die Herrschaft Héricourt befand sich zunächst unter der Oberhoheit der Herzöge von Burgund, ging aber durch eine Erbschaft 1397 an die Grafen von Mömpelgard über. Mit der Einführung der Reformation wurde Héricourt um 1565 protestantisch. Damit entbrannte aber auch ein langjähriger Konflikt, in dem sich territoriale Ansprüche, Religionspolitik, dynastische Interessen und die Frage der politischen Souveränität exemplarisch miteinander verbanden.

Héricourt war keine beliebige Gemeinde im Umfeld von Mömpelgard, sondern eine der Herrschaften, über die Friedrich als Graf von Mömpelgard die Landesherrschaft ausübte. Die Vorgänge berühren deshalb unmittelbar sein Verhältnis zu den Rechten und Pflichten seiner Untertanen.

 

Das Dokument Nr. 508 der Deutschen Reichstagsakten vom Reichstag zu Regensburg 1594 offenbart eine lange Vorgeschichte von Héricourt als umkämpfter Besitz. (1)

 

Zur Vorgeschichte -  Dokument Nr. 508 :  (1)

 

Herzog Ulrich von Württemberg erwirbt 1506 die Rechte an Héricourt, Clémont und Châtelot von Ferdinand von Neufchâtel und Montagu.

Die Grafen Wilhelm von Fürstenberg und Felix von Werdenberg setzen sich entgegen dem Testament Theobalds IX. gewaltsam in den Besitz der Herrschaften.

Später gelangen die Ansprüche an die Grafen von Salamanca-Ortenburg.

Am 15. März 1561 überfiel Claude-François de Rye die Stadt und das Schloss Héricourt.

Am 11. Juni 1561 wurde Héricourt für den noch jungen Friedrich von Mömpelgard zurückerobert.

1564 De Rye unternahm drei Jahre später einen weiteren, erfolglosen Überfallversuch.

1574: Ein langwieriger Prozess vor dem Reichskammergericht endet zunächst ohne endgültige Klärung.

1588: Der Rechtsstreit wird erneut an das Reichskammergericht verwiesen.

1589: Die Grafen von Ortenburg übertragen ihre beanspruchten Rechte an Léonor Chabot, Graf von Charny.

 

Friedrich vertritt also1594 auf dem Reichstag einen territorialen Anspruch, der sich auf den Erwerb von 1506 und eine lange Prozessgeschichte stützt.

Die Ereignisse um Héricourt 1587/1588 müssen als eine kurze Episode innerhalb dieser jahrzehntelangen Auseinandersetzung betrachtet und gewertet werden.

 

Was war geschehen?


Die folgende Darstellung stützt sich hauptsächlich auf die Quellen
(2) und (4), die ohne die Mitarbeit des
Service Archives Municipales der Stadt Montbéliard nicht möglich geworden wäre. - Siehe Anmerkung (A7)

 

 

Der historische Hintergrund (A1)

 

Hennui: - A7

Text_1

 

Friedrich hatte sich durch seine Unterstützung von Heinrich von Navarra früh in französische Angelegenheiten und in den Religionsstreit eingemischt und sich dadurch die Feindschaft der Guisen zugezogen. Diese fielen die 1587 in Mömpelgard ein und es kam zu erheblichen  Verwüstungen.

Charles, Graf von Mansfeld, hatte einen Teil seiner Lothringer Truppen unter dem Befehl des Herrn von Saint-Barlemont abgestellt, um sich Héricourts zu bemächtigen.

 

Die militärische Ausgangslage

 

Héricourt verfügte über eine Garnison von lediglich 120 Mann, überwiegend Einwohner der Gegend. Kommandant war Hauptmann Étienne Saige (A0), ein aus Besançon stammender Glaubensflüchtling. Die Stadt war schlecht mit Lebensmitteln und Munition versorgt.

Die Angreifer gingen schrittweise vor: Sie besetzten zunächst die außerhalb der Stadtmauern gelegenen Mühlen. Sie richteten vier aufeinanderfolgende Aufforderungen zur Übergabe an die Einwohner.

Gérard de Reinach (der kaiserliche Feldmarschall) erschien schließlich persönlich vor dem Tor von Brevilliers. Seine Begleitung drohte mit vollständiger Zerstörung der Stadt, Feuer und Plünderung sowie schweren Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen. Die Drohungen waren offenbar außerordentlich drastisch. Die Einwohner fürchteten nicht nur um die Stadt, sondern auch um die umliegenden Dörfer. Die dortigen Bauern, die ebenfalls zur Verteidigung herangezogen worden waren, mussten mit der Zerstörung ihrer Heimatorte rechnen. Deshalb entsandten die Einwohner vier Vertreter nach Argiesans, um über die Übergabebedingungen zu verhandeln.

Am 14. Januar 1588 wurde die Kapitulation beschlossen.

Vertragspartner waren: Gérard de Reinach, Herr von Saint-Baslemont, Jean de Cobreville, Großpropst der Ardennen, der behauptete, den Herzog von Parma zu vertreten und die "Meisterbürger" von Héricourt im Namen der Einwohner.

 

Der Vertrag enthielt bemerkenswerte Zugeständnisse: Hauptmann Saige und seine Soldaten erhielten freien Abzug. Die genannten Herren durften mit ihrem Gefolge in die Stadt einziehen und es sollten 25 Arkebusiere dort stationiert bleiben, um bei der Bewachung der Stadt zu helfen. Weitere Garnisonen oder größere Truppenverbände sollen zunächst nicht dort untergebracht werden, sofern dies nicht erforderlich wird. Die Bürger und Einwohner sollen nun unter dem Schutz und der Verteidigung Seiner Majestät stehen.

Die Einwohner hatten sich ihre bisherigen Privilegien ausdrücklich vertraglich zusichern lassen. Es wird zugesichert, dass ihren Personen, ihrem Besitz, ihren Frauen, Kindern und Familien keinerlei Gewalt oder Belästigung zugefügt werden soll. Sie sollen wegen keiner Angelegenheit verfolgt oder bedrängt werden. Auch die übrigen Einwohner und guten Untertanen der katholischen Länder, Gebiete, Städte und Herrschaften sollen entsprechend behandelt werden. Die katholischen Truppen sollen die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ausführen.(A2)

 

Die Einwohner von Héricourt hatten allen Grund die feindlichen Truppen zu fürchten. Hennui berichtet ausführlich über die Grausamkeiten der Soldaten - ich zitiere nur einige Ausschnitte:

Viele Einwohner wurden misshandelt. Manche wurden geschlagen, andere gefesselt und fortgeschleppt. Die Menschen versteckten sich in den Wäldern und Höhlen, um den Soldaten zu entgehen. Dort mussten sie häufig unter großen Entbehrungen leben.

Die Soldaten durchsuchten die Häuser und suchten nach allem, was sich mitnehmen ließ. Selbst das Vieh und die landwirtschaftlichen Vorräte wurden ihnen weggenommen.

Mehrere Ortschaften im Umfeld von Montbéliard erlitten die größten Schäden. Für Étupes wurden diese auf 22.533 Gulden, für Villars auf 8.142 Gulden berechnet.

Der Weiler Charmontet in der Nähe von Montbéliard wurde vollständig niedergebrannt. In Allondans wurden zahlreiche Einwohner zu Opfern ihrer Grausamkeiten. Man machte sie durch Schläge und Folter gefügig, um von ihnen zu erfahren, wo sie ihr Geld versteckt hatten oder wo sie es aufbewahrte In Audincourt und Étouvans wurden mehreren Menschen die Köpfe so heftig mit Stricken zusammengeschnürt, dass ihnen das Blut aus allen Seiten hervortrat. In Mandrevillars und Étobon wurden die Einwohner an Pfosten gebunden; anschließend verbrannte man ihnen Bärte und Haare.

Andere wurden in Höhlen, Ställen und Kellern eingesperrt, wo man sie folterte. Die unglücklichen Bauern, die durch die Folter zur Verzweiflung gebracht worden waren, versprachen dreimal mehr, als sie überhaupt geben konnten, und bezahlten häufig ihre Versprechen mit ihrem Leben.

In Montbéliard wurden ein Vater und seine drei Kinder in einem Brunnen verbrannt; ein anderer Mann wurde von einer Leiter herabgestürzt und starb.

Die Frauen und Mädchen erlitten ebenfalls die Grausamkeiten der Soldaten. Die Einwohner von Valentigney und den umliegenden Ortschaften behaupten, dass mehrere dieser Mädchen öffentlich auf dem Markt von Vannes verkauft worden seien. Verzweifelt versteckten sie sich in den Wäldern; dort wurden sie verfolgt und misshandelt. Manche suchten Zuflucht in Höhlen, wo sie unter Hunger und Kälte litten. Andere wurden, sobald man sie fand, an den ersten Baum gebunden oder bis zum Tod geschlagen.

Von den 33 Dörfern in der Herrschaft wurden 27 mehr oder weniger schwer geschädigt. Das Dorf Saurmont, das dem Fürsten von Montbéliard gehörte, erlitt dabei eine vollständige Verwüstung.

 

Die Plünderungen im Umfeld von Héricourt

 

Die geraubten Vorräte und das Vieh. - Besonders interessant ist die zahlenmäßige Aufstellung die Hennui nennt:

 

50.890 (Säcke?) Maßeinheiten Getreide (Weizen).

91.196 Maßeinheiten Hafer.

29.616 Maßeinheiten Roggen und Gerste.

3.974 Fuhren Heu.

1.180 Fuhren Stroh.

Anschließend beschreibt Hennui, wie die Soldaten die Häuser ausräumten. - Sie zertrümmerten Truhen und hölzerne Möbel mit Äxten und Beilen und zwangen die unglücklichen Bauern, ihre verborgenen Besitztümer preiszugeben. Eine weitere Passage schildert, wie Soldaten einen Blinden auf eine Bank setzten und ihn verspotteten. Die Soldaten warfen unterwegs die Gegenstände, Betten und Wäsche weg, die sie nicht mitnehmen konnten.

Die Bewohner der Dörfer kamen in großer Zahl nach Héricourt, um Getreide zu kaufen. Die einen bezahlten mit ihren Ersparnissen, andere verkauften ihre Pferde, um Geld dafür zu erhalten. Einige mussten zwei Viertel Getreide für fünf Franken und oft noch weniger kaufen.

 

Während diese Exzesse in der Grafschaft Montbéliard stattfanden, hatte sich Charles, Graf von Mansfeld, ein Verbündeter der Guise, in der Herrschaft Granges niedergelassen. Sein Hauptquartier befand sich im Schloss Granges. Dessen Kommandant hatte ihm bei der ersten Aufforderung die Tore geöffnet.

Mansfelds Truppen waren in dieser Herrschaft einquartiert und belasteten die Bewohner der umliegenden Orte, ohne allerdings zusätzlich Brände und weitere Ausschreitungen zu verursachen. (A2)

 

 

Hennui, Seite 71 - A7

Die neun Tage unter lothringischer BesatzungText_2

 

Die Besetzung dauerte nur neun Tage. Tuetey schildert, dass die Lothringer trotz der vertraglichen Zusicherungen den katholischen Gottesdienst wieder einführten, mehrere Messen feiern ließen, am Donnerstag vor ihrem Abzug öffentlich eine Bibel in der Volkssprache und weitere religiöse Bücher verbrannten.

Zwei Tage nach dem Einzug von Gérard de Reinach in die Stadt ließ das Parlament alle versammelten Einwohner einen Treueeid auf den König von Spanien als ihren rechtmäßigen Souverän leisten.

Der Herzog von Parma, General der Niederlande und der Grafschaft Burgund, hatte den Herrn von Saint-Barlemont beauftragt, diese Aufgabe durchzuführen. (A2)

 

 

 


Die Rückkehr Friedrichs und die Bestrafung

 

Nach dem Abzug der Lothringer erschienen Laurent de Willermin und Hauptmann Saige mit 500 Musketieren und Arkebusieren vor der Stadt und nahmen sie im Namen Friedrichs wieder in Besitz.

Am 23. Januar schrieb Saige an den Vogt von Mömpelgard und forderte Pulver, Blei und Wein an. Er berichtete zugleich, dass ein Teil der Einwohner offenbar weiterhin Sympathien für die spanische Herrschaft hegte und Beziehungen zum Gouverneur der Freigrafschaft Burgund unterhielt.

Die Rückkehr unter württembergische Herrschaft bedeutete für die Einwohner keineswegs das Ende der Krise. Im Gegenteil: Friedrich betrachtete die Übergabe offenbar als einen Akt der Untreue.

Die überlieferten Maßnahmen waren einschneidend:

Die städtischen Befestigungen und Tore wurden eingerissen. Die Einwohner mussten selbst an der Zerstörung ihrer Befestigungsanlagen mitwirken. Die bisherigen städtischen Freiheiten (Franchises) wurden aufgehoben. Auch die kommunalen Einkünfte wurden ihnen entzogen. Sieben Einwohner wurden nach einem Gerichtsverfahren hingerichtet. Weitere Einwohner kamen in Haft auf dem Schloss Mömpelgard. Besonders bemerkenswert ist die überlieferte öffentliche Erklärung Friedrichs. Er soll den Einwohnern entgegengehalten haben:

 

„Ce n'est à vous autres rebelles d'avoir des privilèges, ains à mes bourgeois de Montbéliard qui les ont mieux mérités que vous.“

Sinngemäß: Nicht euch Rebellen stehen Privilegien zu, sondern meinen Bürgern von Mömpelgard, die sie sich besser verdient haben als ihr.

 

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Mömpelgard hatte sich erfolgreich gegen die Lothringer verteidigt. Die Überlieferung berichtet außerdem, dass Friedrich die Urkunden der städtischen Freiheiten zerriss und zu Boden warf.

 

Die Einwohner gaben sich mit der Bestrafung nicht zufrieden. Sie wandten sich wiederholt mit Bittschriften an Friedrich. Die überlieferten Eingaben stammen aus den Jahren: 1588, 1589, 1590, 1602

Sie schilderten darin die wirtschaftliche und soziale Zerstörung ihrer Stadt. Besonders eindringlich war der Hinweis, dass Héricourt auch für etwa zwanzig bis dreißig umliegende Dörfer als Zufluchtsort in Kriegszeiten gedient hatte. Die Einwohner baten um die Wiederherstellung ihrer Rechte, den Schutz ihrer Besitzungen und die Rückkehr der geflohenen Bürger.

Nach der überlieferten Darstellung blieb Friedrich bei seiner Ablehnung. Erst sein Sohn Johann Friedrich entsprach am 14. Februar 1609 einem entsprechenden Gesuch.

 

 

Das Schreiben vom 13. März 1588 (A4)

 

Es handelt sich um ein an Friedrich gerichtetes Mémoire der Meisterbürger von Héricourt.  Die Bürger schilderten darin ihrem eigenen Landesherrn bereits wenige Wochen nach den Ereignissen, unter welchen Umständen sie die Stadt übergeben hatten. Die Einwohner betonten, dass sie nicht einfach aus Bequemlichkeit oder aus Sympathie für die katholische Seite kapituliert hatten. Sie beriefen sich auf eine konkrete Bedrohungslage und auf einen Vertrag, der ihnen Schutz und den Fortbestand ihrer Rechte zusicherte.

 

An den hochberühmten Fürsten und Herrn Friedrich, Grafen von Württemberg und Mömpelgard, souveränen Herrn von Héricourt, Châtelot, Blamont und Clémont.

Hochberühmter Fürst,

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Wir, die sehr demütigen Untertanen Eurer Hoheit, haben gestern durch ein Schreiben Eures Schatzmeisters Eure Anordnung erhalten. Darin wird uns mitgeteilt, dass wir unverzüglich schriftlich zu sämtlichen Inhalten der Briefe Stellung nehmen sollen, die Pierre Besançon von Belfort an den Herrn von Beaujeu geschickt hat, damit Eure Hoheit darüber unterrichtet werde. Wir versichern bei unserem Eid gegenüber Gott und Eurer Hoheit – wobei wir die gebührende Ehrerbietung und Achtung keineswegs verletzen wollen –, dass diese Briefe voller verleumderischer und unwahrer Behauptungen sind. Eure fürstliche Klugheit kann dies selbst klar erkennen.

Besançon widerspricht sich nämlich selbst, wenn er sagt, er habe die Absichten Eurer Hoheit, des Markgrafen, genau gekannt. Diese hätten darin bestanden, den Gebieten Eurer Hoheit keinerlei Unordnung zuzufügen und sie möglichst wenig zu überschreiten. Andererseits berichtet er vom Einzug des Herrn von Saint Bellemont in diesen Ort und von den dort entstandenen Unruhen. Wenn er geglaubt hätte, dass dieser Einzug nicht im Sinne des Markgrafen gewesen sei, hätte er sich nicht so verhalten dürfen wie es geschehen ist. Besançon hat sich vielmehr noch stärker als andere bemüht, diesen Einzug herbeizuführen. Vor dem Tor des Vorwerks von Brevilliers begleitete er den Herrn von Saint Bellemont und gebrauchte dabei folgende und ähnliche Drohungen:

Man werde die Stadt vollständig verbrennen, und zwar mit Feuer und Blut; man werde alles in Brand setzen. Man verfüge über Artillerie, nämlich fünf Geschütze aus Besançon, und könne bei Bedarf weitere aus Belfort herbeischaffen. Er drohte, Frauen und Mädchen vor ihren eigenen Ehemännern und Vätern zu vergewaltigen, und gebrauchte noch andere abscheuliche und verwerfliche Worte, die wir weder aussprechen noch niederschreiben möchten. Er behauptete ferner, dass man sogleich Feuer und Flammen in allen Dörfern dieser Herrschaft sehen werde. Das versetzte die hier stationierten Untertanen und die Besatzung in große Angst. Hauptmann Sage kann dies bezeugen, wenn er will. Besançon hatte angekündigt, den Herrn von Saint Bellemont in die Stadt zu führen. Dieser wollte plötzlich eindringen und drohte, noch am selben oder am folgenden Morgen früh mit dem armen Volk dieses Ortes ein Ende zu machen – so wurde es jedenfalls angekündigt.

Auf Befehl und ausdrückliche Anordnung, aus eigenem Willen und in voller Übereinstimmung, schickten wir, nachdem wir mit den Einwohnern gesprochen hatten, vier Männer nach Argiesans. Dieser Ort wurde eigens ausgewählt, um das Vorhaben und die Absicht des Herrn von Saint Bellemont zu vereiteln und ihn daran zu hindern, in unsere Stadt einzudringen. Wir sprachen weder mit dem Herrn von Saint Bellemont noch mit Besançon, geschweige denn mit anderen Personen, die solche Absichten hatten.

In  Argiesans wurden unsere vier Männer sehr freundlich und zuvorkommend empfangen, ebenso Hauptmann Sage, als er davon erfuhr und zurückkehrte.

Er kann bezeugen, dass wir hofften, sie würden uns nicht weiter bedrängen. Die vier Männer werden Besançon vor Gericht und außerhalb des Gerichts, vor aller Welt, bis zum letzten Tropfen ihres Blutes widersprechen. Besançon hat sich keineswegs so maßvoll verhalten, wie er behauptet. Eure Hoheit wird vielmehr durch die Einwohner von Brevilliers, Bian und Chenehie erfahren können, welche Plünderungen und Diebstähle er und die Söhne Jean Cuenins an diesen und anderen Orten begangen haben. Sie führten auf Wagen fort, was ihnen gehörte und was anderen gehörte: Getreide, Heu, Möbel, Hausrat, Vieh und alles, was sich in den Häusern befand. Die Nachbarn, die die Plünderungen in ihren Häusern gesehen haben, können dies bezeugen. Außerdem hatte Besançon erklärt, er habe noch zwanzig milchgebende Kühe in seinem Haus sowie siebzig Stück Speck. Dabei verschwieg er das Vieh, das er nach Serey zum Verkauf hatte bringen lassen.

Er wollte niemals zulassen, dass Eure armen Untertanen sein Haus betreten, um ihr Vieh wiederzuerkennen. Er schwor und lästerte Gott, dass er diejenigen töten werde, die sich seinem Haus näherten. Dabei gab es Personen, die ihr Vieh wiedererkannten und denen es nicht zurückgegeben wurde.

Was seine Behauptung betrifft, er habe an diesem Ort nur eine einzige Nacht verbracht, so widerspricht er sich selbst, denn er ist bis zum letzten Tag geblieben wie Eure Hoheit selbst aus den Briefen erkennen kann. Er behauptet, wegen der Unruhen, die durch die Verbrennung der Bücher entstanden seien, habe er den Ort verlassen. Diese Bücher seien am Vorabend seiner Abreise, einem Freitag, verbrannt worden. Tatsächlich aber wurden die Bücher am Donnerstagmorgen verbrannt, nachdem die Besatzung neun Tage an diesem Ort geblieben war und sich dort ungebührlich und überheblich verhalten hatte. Und was wir sagen, hochberühmter Fürst, ist die reine Wahrheit. Ebenso wahr ist das, was wir bereits schriftlich beantwortet und vor Eurem Schatzmeister unterzeichnet haben. Dabei bleiben wir und wollen daran bis zum Ende festhalten.

 

Wir bitten Eure Gnade, uns mit Wohlwollen anzuhören und uns gnädig aufzunehmen. Wir bitten Gott, den souveränen Schöpfer, Eurer Hoheit glückliche Wohlfahrt, gute Gesundheit und ein langes Leben zu gewähren.

 

Aus Héricourt, am 3. März 1588. (A4)

Die sehr demütigen Untertanen Eurer Hoheit: J. d'Argent, Aini Oudot, P. Brihenrdo(t), J. Mourel.

 

So unterschrieben auf Bitte von Nicolas Barbaud und Anthoine Gremillot, die nicht schreiben konnten.

 

Original auf Papier. Archives Nationales, fonds Montbéliard, K 1966.


 

Die Bittschriften der Einwohner – 1588 bis 1602 (4)

 

1. Erste Bittschrift – 28. Mai 1588

 

Die Bürger baten Friedrich, ihnen ihre Fehler zu verzeihen und ihre früheren Privilegien sowie die Verwaltung ihrer Gemeindegüter zurückzugeben.

Ihre Begründung ist bemerkenswert: Sie hätten in einer Zeit äußerster Grausamkeit und Gefahr gelebt. Als einfache und arme Menschen, die nichts vom Krieg verstünden, hätten sie den Drohungen, Bränden und unmenschlichen Gewalttaten der Soldaten nichts entgegensetzen können. Es handelt sich also nicht nur um eine spätere Rechtfertigung, sondern um eine bereits wenige Monate nach den Ereignissen formulierte Stellungnahme der Betroffenen. Friedrich ließ diese Bitte zunächst unbeantwortet.

 

2. Weitere Bemühungen

 

Anlässlich der Taufe seines Sohnes  Julius-Friedrich (Juni 1588) erneuerten die Bürger ihre Bitten. Sie hofften, dass der festliche Anlass Friedrich zu einer versöhnlicheren Haltung bewegen könnte. Sie verwiesen insbesondere auf ihre geringen Gemeindeeinnahmen. Ohne diese konnten sie weder Brücken noch Gemeindeeinrichtungen und die gewöhnlichen Wachdienste unterhalten. Friedrich verschob die Entscheidung zunächst um zwei Monate. Im August 1588 wurde sie erneut vertagt, diesmal bis zur Klärung des Konflikts mit dem Herzog von Lothringen.

 

3. Die Eingabe vom 10. Januar 1590

 

Die Bürger ließen nicht locker. Friedrich leitete ihre neue Eingabe an den Regentschaftsrat weiter.

Am 26. Januar 1590 beschäftigte sich dieser mit der Angelegenheit. Der Regentschaftsrat räumte zunächst ein, dass die Bürger einen schweren Fehler begangen hätten:

Sie hätten eine gut befestigte Stadt zu leichtfertig übergeben. Sie hätten zwar keine Artillerie besessen, aber genügend Einwohner für Wach- und Verteidigungsdienste gehabt. Doch anschließend führte der Rat mehrere mildernde Umstände an: Die Bevölkerung bestand überwiegend aus Handwerkern und Bauern. Sie verstand wenig vom Krieg. Sie war in der reformierten Religion nur unzureichend unterrichtet. Bei manchen Einwohnern war der Wunsch nach Rückkehr zur alten katholischen Religion noch vorhanden. Die Lothringer hatten ständig mit der Zerstörung der Stadt und der gesamten Herrschaft Héricourt gedroht. Die Bürger hatten die Brände in den umliegenden Dörfern selbst miterlebt.

Der Regentschaftsrat kam deshalb zu einer bemerkenswerten Empfehlung: Friedrich könne ohne Schaden für seine Herrschaft die alten städtischen Privilegien wiederherstellen, die Gemeindeeinnahmen aus bestimmten Salz- und Weinabgaben zurückgeben, den Wiederaufbau der Befestigungen gestatten.

Als Gegenleistung sollte die Stadt lediglich eine geringe Geldsumme oder eine bescheidene jährliche Abgabe entrichten.

 

4. Friedrichs Antwort

 

Tuetey schreibt „Nichts konnte den Groll des Grafen Friedrich besänftigen.“ Dann folgt ein bemerkenswerter Satz: Nach Charles Duvernoy soll Friedrich geantwortet haben:


« Ce que nous avons acquis par droit de conquête, nous ne le restituerons jamais. » - „Was wir durch das Recht der Eroberung erworben haben, werden wir niemals zurückgeben.“

 

 

5. Die letzte Eingabe – September 1602

 

Die Einwohner wandten sich erneut an Friedrich. Diesmal ging es um konkrete Schäden durch ein Hochwasser. Starke Regenfälle hatten den Fluss anschwellen lassen. Das Gemeindeland nahe der Mühle war verwüstet, sämtliche Brücken waren fortgerissen worden.

Die Bürger erklärten, dass sie ohne die entzogenen Gemeindeeinnahmen nicht in der Lage seien, die Schäden zu beheben. Auch der Vogt, die Beamten der Herrschaft und der Regentschaftsrat unterstützten ihre Bitte.

Ein Argument des Rates verdient besondere Aufmerksamkeit: Viele der Bürger, die während des Einfalls der Guisen gelebt hatten, seien inzwischen gestorben. Ihre Nachfolger dürften nicht für die Fehler ihrer Väter verantwortlich gemacht werden. 

Doch auch diese Intervention blieb erfolglos. Friedrich blieb bis zu seinem Tod unerbittlich.

 

6. Die Wiederherstellung der Rechte erfolgte erst 1609

 

Sein Sohn und Nachfolger Johann Friedrich zeigte sich versöhnlicher.

Durch eine Urkunde vom 24. Februar 1609 erhielten die Bürger ihre bisherigen Privilegien und die uneingeschränkte Verfügung über ihre Gemeindeeinnahmen zurück. Damit endete eine Auseinandersetzung, die mehr als zwanzig Jahre gedauert hatte.

 

Zur Bewertung der Vorgänge:

 

Die Kapitulation:

 

Wenn die Einwohner ihre Stadt unter massivem militärischem Druck übergaben und ihnen die bisherigen Rechte ausdrücklich zugesichert wurden – war Friedrich überhaupt berechtigt, diese Rechte kollektiv aufzuheben? Ihr Stadtkommandant, Hauptmann Saige, konnte ihnen ja keine Hoffnung machen, dem militärischen Druck standhalten zu können.

War die Bestrafung tatsächlich in erster Linie eine Reaktion auf den katholischen Gottesdienst und die Verbrennung der reformierten Bücher? Oder waren politische Loyalität und militärische Sicherheit Friedrich mindestens ebenso wichtig, wenn nicht gar wichtiger?

Selbst wenn Friedrich die Kapitulation als schweren Treuebruch betrachtete – warum hielt er an der Entrechtung fest, obwohl sein eigener Regentschaftsrat 1590 eine Wiederherstellung der Rechte empfahl und 1602 sogar die jüngere Generation ausdrücklich von der Schuld ihrer Väter freisprach?

 

Die widersprüchliche Darstellung

 

Friedrichs Sicht, wie Tuetey sie wiedergibt:

Die Einwohner hätten eine gut befestigte Stadt ohne ernsthaften Widerstand übergeben und damit ihre Treuepflicht verletzt. Der Regentschaftsrates sieht in seiner Beurteilung vom 26. Januar 1590 dies etwas anders: Der Rat bestätigte zwar das Fehlverhalten, berücksichtigte aber ausdrücklich die militärische Unerfahrenheit der Bevölkerung, die Drohungen und die tatsächlichen Kriegsverhältnisse. Friedrichs Erwartung auf Widerstand hätte mit großer Sicherheit zu einem "Massaker" geführt. - Der Rat empfahl deshalb sogar die Wiederherstellung der alten Rechte.

Die Bürger verteidigen nicht einfach ihre Kapitulation, sie bestreiten vor allem die Darstellung Besançons de Belfort.

Sie wollen Friedrich offenbar zeigen, dass dieser Mann die Vorgänge falsch dargestellt und selbst eine entscheidende Rolle bei den Drohungen und dem Einzug der gegnerischen Truppen gespielt habe.

Sie verweisen mehrfach auf Hauptmann Saige, der ihre Darstellung bezeugen könne (…wenn er wolle!)

Die Bürger berichten von der Drohung, Héricourt niederzubrennen, von angeblich verfügbaren Geschützen aus Besançon und Belfort und von der angekündigten Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

Tuetey schildert die Verhandlungen in Argiesans und die Kapitulation vom 14. Januar 1588. Er nennt Gérard de Reinach, Jean de Cobreville und die Meisterbürger als Vertragspartner und führt die Bedingungen auf: Freier Abzug der Garnison, begrenzte Besatzung, Bewahrung der bisherigen Freiheiten, Schutz der Einwohner und keine Kriegskontributionen und bestätigt damit die Darstellung der Bürger.

Die Bürger wenden sich gegen Besançons Darstellung und werfen ihm sowie den Söhnen Jean Cuenins vor, in Brevilliers, Bian und Chenehie Getreide, Heu, Möbel, Hausrat und Vieh fortgeschafft zu haben. Sie nennen Nachbarn als Zeugen. Besançon habe sogar gedroht, diejenigen zu töten, die ihr Vieh zurückverlangen wollten.

Die Bürger führen diese Drohungen als wesentlichen Grund für die Angst der Einwohner und der Besatzung an.

Die Bürger bestätigen in ihrer Denkschrift, dass religiöse Bücher verbrannt wurden. Sie widersprechen aber Besançons zeitlicher Darstellung: Die Bücher seien nicht am Vorabend seiner Abreise, einem Freitag, sondern bereits am Donnerstagmorgen verbrannt worden. Die Besatzung habe zu diesem Zeitpunkt neun Tage in der Stadt gelegen und sich ungebührlich verhalten.

Tuetey  bestätigt die öffentlichen Verbrennung einer Bibel in der Volkssprache und weiterer religiöser Bücher. Er verbindet das Geschehen mit der Wiedereinführung des katholischen Kultus während der neuntägigen Besetzung.

Die Bürger zeigen ein starkes Interesse sich vor Friedrich zu rechtfertigen und machen Besançon persönlich für die Eskalation verantwortlich. Sie rechtfertigen nicht nur ihre eigene Entscheidung, sondern versuchen zugleich, einen ihrer Ankläger als unglaubwürdig und selbst belastet darzustellen.

Die Bürger erklären, sie hätten vier Männer nach Argiesans geschickt, um den Einzug der Truppen in die Stadt zu verhindern. Sie betonen, dass sie weder mit Saint-Bellemont noch mit Besançon verhandelt hätten. Hauptmann Sage könne bezeugen, dass die Männer freundlich empfangen worden seien und man gehofft habe, die Bedrohung werde damit abgewendet.

Tuetey berichtet von den Folgen der Besetzung und von den Schutzbriefen, die Reinach für Einwohner umliegender Orte ausgestellt hatte.

Diese bezeichnet er allerdings als völlig wirkungslos, da Plünderungen dadurch nicht verhindert worden seien. - Ein exemplarisches Beispiel dafür, was "Verträge" mit einem überlegenen Feind tatsächlich wert sind. -

Auf S. 147 erklären die Bürger, die Besatzung sei neun Tage in Héricourt geblieben. Besançon habe behauptet, er sei wegen der Bücherverbrennung abgereist. Die Bürger widersprechen: Die Bücher seien am Donnerstagmorgen verbrannt worden, während Besançon erst am Freitag abgereist sei.

 

Friedrichs  Reaktion:

 

Er hatte nun eine ausführliche Gegendarstellung der Bürger vorliegen – mit Namen, Zeugen und konkreten Vorwürfen. Trotzdem blieb er bei seiner harten Bestrafung.

Die Bürger wenden sich nicht gegen Friedrichs Herrschaft als solche. Sie appellieren an seine Gnade, seine Gerechtigkeit und seine Kenntnis der Wahrheit. Sie stellen die eigene Entscheidung als durch die Umstände erzwungen dar und benennen Hauptmann Saige als Zeugen.

 

Die Korrespondenz zwischen dem lothringischen Hauptmann Pierre Besançon und dem württembergischen Kommandanten Paul von Beaujeu (A5) wirft Fragen nach den politischen und persönlichen Informationsverbindungen während der militärischen Auseinandersetzung um Héricourt auf. Dieser Briefwechsel aber bildet die Grundlage für Friedrichs Bewertung des Verhaltens der Bürger von Héricourt.

Dass Friedrich über seinen Schatzmeister von den Anschuldigungen Besançons (dem Feind) Kenntnis erhielt und daraufhin eine Stellungnahme der Meisterbürger verlangte, ist durch die Denkschrift vom 13. März 1588 belegt.

Es drängt sich die Frage auf, warum zwei verfeindete Kommandanten miteinander korrespondieren und ob Friedrich gar auf einen "Manipulationsversuch" durch Besançon hereingefallen ist.


 

Die Bestrafung Héricourts

 

Als Friedrich Héricourt im Januar 1588 zurückgewann, bestrafte er die Stadt mit äußerster Härte.

Sieben Bürger wurden nach einem summarischen Urteil gehängt, andere inhaftiert. Die städtischen Freiheiten wurden aufgehoben, die Einkünfte entzogen und die Befestigungen niedergerissen.

Friedrich betrachtete die Übergabe als Verrat an seiner Herrschaft!

Warum schenkte Friedrich seinen eigenen Untertanen keinen Glauben? Und selbst wenn er ihre Entscheidung als Treuebruch wertete: War die Hinrichtung von sieben Bürgern eine angemessene Antwort?

Friedrichs Bestrafung Héricourts ging zudem weit über die Hinrichtung von sieben Bürgern und den Entzug städtischer Rechte hinaus. Indem er die Mauern und Tore niederreißen ließ, nahm er der Stadt zugleich ihren Schutz.

Die Einwohner wurden damit nicht nur für die vermeintliche Untreue bestraft, sondern auch künftig schutzloser gegenüber marodierenden Banden und militärischen Übergriffen gemacht.

War das noch eine angemessene Ahndung eines vermeintlichen Treuebruchs?

Friedrichs Strafmaßnahmen trafen nicht nur die politische Selbstständigkeit der Stadt. Mit dem Entzug der kommunalen Freiheiten verlor Héricourt zugleich seine bisherigen Einnahmen aus Abgaben auf Salz und Wein. Diese Mittel waren für den Unterhalt der Brücken, der Gemeindegüter und der regelmäßigen Wachdienste bestimmt.

Die Folgen waren noch 1602 spürbarer: Als Hochwasser die Brücken zerstörte und das Gemeindeland beschädigte, erklärten die Bürger, dass sie mangels eigener Einnahmen nicht einmal mehr die notwendigen Reparaturen finanzieren könnten. Bemerkenswert ist, dass der Regentschaftsrat bereits 1590 die Rückgabe der Einnahmen und die Wiederherstellung der Befestigungen empfohlen hatte.

Friedrich setzte sich über diese Empfehlung hinweg. Die Bestrafung Héricourts war damit nicht nur eine einmalige Strafaktion. Sie entzog der Stadt über Jahre die finanziellen Mittel, die sie für ihre eigene Infrastruktur und Sicherheit benötigte.Friedrich entzog Héricourt seine kommunalen Einnahmen, ohne dass damit eine Befreiung von den herrschaftlichen Abgaben verbunden gewesen wäre. Die Stadt verlor also ihre finanziellen Mittel, während ihre Verpflichtungen gegenüber dem Landesherrn offenbar bestehen blieben. Sie sollte weiter leisten, hatte aber kaum noch die Mittel, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen.

 

Friedrich reagierte in Héricourt nicht allein als Landesherr, der ein militärisches Versagen ahnden wollte.

Er reagierte als ein Fürst, der die Unterwerfung unter seine Autorität zur Voraussetzung für die Gewährung städtischer Rechte machte. Die öffentliche Vernichtung der Privilegien war dabei ein bewusstes Zeichen seiner Macht.

 

Damit wird eine grundsätzliche Haltung sichtbar: Die Privilegien werden nicht als gewachsene Rechte der Stadt anerkannt, sondern als etwas behandelt, worüber der Fürst nach eigenem Ermessen verfügen könne.

 

Mein persönlicher Eindruck ist: 

Bereits hier, in den ersten Jahren seiner Herrschaft, demonstriert Friedrich seine Macht auf Kosten der eigenen Untertanen! Er ist bereit "über Leichen zu gehen" und lässt keine Zweifel an seiner Sicht der Dinge zu.


Besonders interessant ist bei dieser Geschichte, dass nach Hennui der noch herrschende Herzog Ludwig, Vetter und ehemaliger Vormund von Friedrich, die Strenge Friedrichs offenbar nicht gebilligt habe. Er vermutet dahinter allerdings politische Gründe: Die benachbarte Grafschaft beziehungsweise der Herzog von Lothringen erhob ebenfalls Ansprüche auf die Stadt und das zugehörige Gebiet.

 



Anmerkungen

Ao
Étienne Saige war später einer der Begleiter von Graf Friedrich auf dessen Reise nach London. Siehe dazu den Beitrag: Die Englandreise 1592

A1:

Tueteys Werk erschien 1883 in zwei Bänden. Der zweite Band enthält 401 Seiten und einen umfangreichen Dokumentenanhang. Der Historiker Siméon Luce hob gerade die 204 abgedruckten, überwiegend unveröffentlichten Dokumente hervor.


A2:

(Dokument Nr. XLVIII.) (2)

Les Allemands en France et l'invasion du comté de Montbéliard par les Lorrains (1587-1588)..., par Alexandre Tuetey.

 

https://www.persee.fr/doc/bec_0373-6237_1884_num_45_1_447310   = Rezension von Siméon Luce aus dem Jahr 1884.

 

Die Rezension bestätigt ausdrücklich, dass der zweite Band 204 überwiegend bislang unveröffentlichte Dokumente enthält. Tuetey verbindet die Bestrafung ausdrücklich mit Friedrichs religiöser Haltung. Er bezeichnet ihn als einen strengen und fanatischen Protestanten. Friedrich habe vor allem den Abfall der Einwohner vom reformierten Gottesdienst und ihre Vorliebe für den katholischen Glauben bestrafen wollen. Auch die Verbrennung der reformierten Bücher habe er als unverzeihliche Entweihung empfunden. Sein Kanzler Antoine Carray habe dies in einer Ansprache an die versammelte Bevölkerung deutlich gemacht.

 

A3: 

Dokument LXVIII – Übersetzung der Seiten 144–147  (2)

Denkschrift der Meisterbürger von Héricourt an Graf Friedrich von Württemberg, als Antwort auf die Anschuldigungen des Herrn Besançon de Belfort und zur Rechtfertigung ihres Verhaltens bei der Kapitulation dieser Stadt.

(Tuetey kennzeichnet sie ausdrücklich mit dem Vorbehalt „wenn man Herrn Charles Duvernoy Glauben schenken darf“).

 

A4:

Eine besonders wichtige Datumsfrage

Oben steht 13. März 1588 (N.S.T.), am Ende des Schreibens dagegen 3. März 1588. Das ist kein notwendiger Widerspruch: Die zehn Tage Differenz erklären sich durch die unterschiedliche Datumsrechnung nach altem und neuem Stil.


A5:

Paul von Beaujeu

Paul von Beaujeu war offenbar ursprünglich ein lothringischer beziehungsweise burgundischer Adeliger und Protestant. Bereits 1575 führte er protestantische Truppen, darunter Verbannte aus Besançon, bei einem gescheiterten Handstreich auf die Reichsstadt Besançon an. Er war also kein gewöhnlicher württembergischer Offizier, sondern ein französisch-burgundischer Kriegsmann mit einer eigenen militärischen Vergangenheit. 1587/88 verteidigte er als Kommandant Mömpelgard gegen die lothringischen Truppen.  - Wikimedia Commons


A6:

Hericourt: historischen Hinweis

12 janvier 1588 : Le Comte Frédéric, reprenant la ville après le départ des Guises, la punit lourdement de s'être convertie si rapidement au catholicisme. Les franchises sont supprimées. La ville est démantelée

(Übersetzt: 12. Januar 1588: Graf Friedrich, der die Stadt nach dem Abzug der Guises zurückeroberte, bestrafte sie schwer für ihre rasche Übertritt zum Katholizismus. Die Privilegien wurden abgeschafft. Die Stadt wurde abgebaut) (8)


A7:

Ohne die hilfreiche Unterstützung durch die Archivarin Eloïse ADAM vom Service Archives Municipales der Stadt Montbéliard wäre dieser Beitrag so nicht entstanden. Madame Adam hat nicht nur auf Duvernoys Ephemeriden bei Google Books aufmerksam (4) gemacht, sondern auch Auszüge von Hennuis handschriftlicher illustrierter Chronik zur Verfügung gestellt. Diese wurde unter Berufung auf Duvernoy verfasst.
Siehe die obigen Seiten der Handschrift mit Bildern. - Die daraus extrahierten Bilder B_1 und B_2 hat K I zum besseren Erkennen der Details "geschärft"!
Ich bin Madame E. Adam für ihre Hilfen zu großem Dank verpflichtet!







Bilder

B_1:

Stadtarchiv von Montbéliard - Ville de Montbéliard - La chronique de Hennuy par Mathieu Pierre Etienne HENNUY, 1846. – Seite 69 / Seite 71

En collaboration avec les Archives Municipales (In Zusammenarbeit mit dem Städtischen Archiv lizensiert)

 

 

B_2:

Stadtarchiv von Montbéliard - Ville de Montbéliard - La chronique de Hennuy par Mathieu Pierre Etienne HENNUY, 1846. – Seite 69 / Seite 71

En collaboration avec les Archives Municipales (In Zusammenarbeit mit dem Städtischen Archiv lizensiert)

 





Quellen


Allgemeines:

 

Beide Adressen sind zur Orientierung gut geeignet:

https://fr.wikipedia.org/wiki/H%C3%A9ricourt_%28Haute-Sa%C3%B4ne%29

https://museeprotestant.org/notice/le-pays-de-montbeliard-au-xviie-siecle/



1
Reichstagakten:
(
https://www.reichstagsakten.de/text.php?id=rta1594dok508)

2

Alexandre Tuetey:

Les Allemands en France et l'invasion du Comté de Montbéliard par les Lorrains, 1587-1588, d'après des documents inédits: Volume 2

https://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k6457976z und hier:

https://play.google.com/store/books/details/Alexandre_Tuetey_Les_Allemands_en_France_et_l_inva?id=EDkDAAAAYAAJ&pli=1


3

Nationalarchiv Frankreich:

ARCHIVES NATIONALES - Archives de la principauté de Montbéliard, K 1724 - K 2365

https://portail-archives.doubs.fr/media/be0234fe-785d-4c3e-94e4-df5166e021ff.pdf

https://www.archives-nationales.culture.gouv.fr/aide-la-recherche

 

4

ÉPHÉMÉRIDES DU COMTÉ DE MONTBÉLIARD, PRÉSENTANT , POUR CHACUN DES JOURS DE L'ANNÉE , UN TABLEAU DES FAITS POLITIQUES , RELIGIEUX ET LITTÉRAIRES LES PLUS REMARQUABLES DE L'HISTOIRE DE CE COMTÉ ET DES SEIGNEURIES QUI EN DÉPENDAIENT, DÈS LE TREIZIÈME SIÈCLE JUSQU'EN 1793; AVEC UNE INTRODUCTION HISTORIQUE , ET LA SÉRIE DES COMTES DE MONTBÉLIARD. PAR M. DUVERNOY,BESANÇON, IMPRIMERIE DE CHARLES DEIS. 1832.
https://books.google.fr/books?id=oEIPAAAAQAAJ&printsec=frontcover&hl=fr#v=onepage&q&f=false

 

5

Principauté de Montbéliard : dossiers relatifs aux localités (Fürstentum Montbéliard: Akten zu Ortschaften (880 1795)

https://portail-archives.doubs.fr/media/de605ba2-833f-49e4-b136-78bee62d35a3.pdf

  

6

Recherches historiques sur l’ancienne seigneurie d’HÉRICOURT Par Pierre-Frédéric BEURLIN, de Montbéliard, pasteur de la paroisse d’Etobon. (Manuscrit 215 – Bibliothèque de Montbéliard)

https://www.shaarl.com/wp-content/uploads/2017/03/Beurlin_Seigneurie_d_Hericourt.pdf


7

Geschichte der Stadt Héricourt:

https://www.hericourt.com/rubrique.php?id=23