Das Duell vor der Frewdenstadt *** ...

 

... ausgefochten am 9. September 1657

 

 

 

Beteiligte Personen:

 


Straßburger Studenten:

 

1.     Gottfried -

2.     Samson -  und

3.     Eberhard Friedrich von Rathsamhausen (drei Brüder)

4.      Ramel ( Adel aus Dänemark)  

5.      Cramer  (Hofmeister bei Ramel)

6-8.   Lindauer (Adel in Niedersachsen - "3 andere Brüder")

9.      Hecklauer (Schleswiger)

10.    Witichen (aus Meißen)

11.    Springfeld (aus Thüringen)

12.    Benzow (aus Schwerin)

13.    Reitknecht

14.    Reitknecht

Tübinger Studenten:

 

1.      Balthasar Wißner aus Halle, Sachsen (bei Dr. Gerhard in Tübingen)

2.      Borck (Sekundant, Pomerischer Adel)

3.      Zettlitz  (Schlesischer Adel)

4.      Tillfuß  (aus Pommern)

5.      Bluem (von Wittenberg)

6.      Kieffer (von Grötzingen -  bei Durlach)

7.      Goedecken  (aus Preußen)

8.      Lochmann (aus der Lausnitz)

9.      Ehrmann (von Lindau)

10.    Müller (von Frankfurt)

11.    ein „Junge“ (wahrscheinlich als Pferdeknecht)

12.    Postillion (Gewerbe: Tübinger Metzger)

 

Wie es zum Duell kam – Die Vorgeschichte

Chateau

Der Student Balthasar Wißner aus Halle lebte in Tübingen beim Arzt Dr. Gerhard und dessen Frau und wurde dort verköstigt.

Frau Gerhard hatte „ihren Studenten“ jedoch mehr als verköstigt, ihr Mann war wohl zu oft unterwegs. Die UNI Tübingen wäre  damals ihren Studenten gerne losgeworden, er durfte jedoch Tübingen wegen seiner Schulden nicht verlassen. Er musste beeiden, dass er Tübingen nicht vorher verlassen würde, ehe er seine Gläubiger zufriedengestellt hätte.

Auch hätte er an der UNI nicht Gutes verrichtet und seine Mitstudenten "verführt". Frau Gerhard borgte ihm 100 Reichstaler Kostgeld und Extrawein als er in Arrest saß. Sie hätte später auch von ihrer Magd (durch das Geschwätz am Brunnen) erfahren, dass in der Stadt das Gerücht umgehe, Wißner wolle sich "schlagen". Sie wusste, dass er trotz des Eides weggereist war.

 

Im Straßburger Gasthaus „Zum Geist“ treffen Anfang September 1657 zwei junge Adlige, Gottfried und Samson von Rathsamhausen auf eine Gruppe Tübinger Studenten. Unter ihnen ist der Student Balthasar Wißner.

Aus welchen Gründen auch immer kommt es zwischen den Adligen und den Tübinger Studenten zu einem heftigen Wortgefecht. Unglücklicherweise – vielleicht aber auch mit Absicht - begegnen sich beide Parteien in Oppenau erneut. Gottfried und Samson haben aber nun auch ihren ältesten Bruder Eberhard-Friedrich dabei. Zwischen beiden Gruppen kommt es zu Handgreiflichkeiten wobei Wißner und der Däne Ramel aus der Straßbuger Gruppe sich besonders hervorgetan hätten. Wißner ist es dabei gelungen Eberhard-Friedrich von Rathsamhausen den Degen abzunehmen. Die drei adligen Brüder und ihre Begleiter waren offensichtlich der Studentengruppe nicht gewachsen.

Der Verlust des Degens war natürlich beschämend und die Ehre von Eberhard-Friedrich zutiefst verletzt. Dies konnte man nicht auf sich sitzen lassen. Die von Rathsamhausen forderten Wißner zum Duell heraus. Dazu schickten sie einige Straßburger Studenten zu ihm nach Tübingen, die die Herausforderung und Bedingungen nicht nur überbrachten, sondern Wißner auch gleich „mitnahmen, um den Ort des ausgemachten Zweikampfes baldmöglichst zu erreichen“. Der Ort war ...

 

 

 

 ... FREUDENSTADT!

 

Vorbereitungen

 

PistolAm Montag, 7. September 1657, staunten die Freudenstädter nicht schlecht, als am Nachmittag zwischen drei und vier Uhr 14 „Straßburger Studenten“ hoch zu Ross auf dem Marktplatz erschienen. Sie waren bewaffnet mit „Französische Pistolen“ (Bild links), einem Gewehr (Langrohr), Seitengewehren (Bajonette - 2. Bild links) und Raufdegen (3. Bild links - wird hautsächlich als Schlagwaffe benutzt). Einige stiegen im Wirtshaus Hecht ab, welches Hans Jakob Wößner, dem Bürgermeister gehörte, die meisten im Gasthaus Paradies bei Georg Schwerwitz.  

Sie erkundigten sich wie weit es nach Tübingen und Stuttgart sei und gaben sich unschlüssig, ob sie weiterreisen sollten. Sie entschlossen sich aber zu bleiben. Der Freudenstädter Vogt, Johann Klötzen, nahm dies aus Eitelkeit  zum Anlass mit den Gästen auf dem Marktplatz zwei Stunden spazieren zu gehen. Er hätte in der Stadt verbreitet, dass er mit ihnen amtlich zu tun hätte, da seine Gäste in Oppenau ein Wildschwein erlegt hätten. – Diese Aussagen machten später der Paradieswirt und ein Stadtknecht.

Wer länger als eine Nacht bei einem Gastwirt blieb, musste damals seinen Namen und sein Vorhaben angeben. Da die Gäste am nächsten Tag keine Vorrichtungen zur Abreise trafen, machte der Vogt den Paradieswirt darauf aufmerksam. Er sollte die notwendigen Angaben einholen. Dieser erhielt von den Studenten jedoch keine Antwort, sie sandten vielmehr zwei von ihnen zum Amtshaus.

Seitengewehr

Dort aber machten die beiden auch keine Angaben vor dem Vogt, sondern luden ihn als Gast auf ein Abendessen ein. Der Vogt sagte später aus, er habe die Einladung nicht ganz ernst genommen und sie dankend abgelehnt.

Der Stadtknecht hatte ihm inzwischen berichtet, dass die Gäste sich in der Stadt umgeschaut und sich nach dem Gelände außerhalb der Stadt erkundigt hätten. Unter den Bürgern hätte man aber schon von einem bevorstehenden „Raufhandel“ (Duell) gemunkelt. Er befürchtete irgendetwas Schlimmes, worauf der Vogt aber gesagt hätte, er glaube nicht, dass die Gäste etwas anstellen würden.

 

Dienstagabend, 8. September, traf eine zweite Gruppe von 12 Personen, die Tübinger Studenten, auf dem Marktplatz ein. Sie warenMuskete bewaffnet mit Pistolen, einem Karabiner, einer Muskete (Bild rechts), Seitengewehren und Raufdegen (siehe links). Voran ritt der Postillion Raufdegenvom Gewerbe der Tübinger Metzger (siehe unten), die damals eine „berittene Stadtgarde“ stellten und auch Postdienste versahen.

Dieser Postillion war schon vorher zum Gasthaus Hecht geritten und hatte dort nachgefragt, ob fremde Gäste angekommen waren. Die Tübinger Gruppe hatte solange vor der Stadt gelagert.

Die beiden Straßburger, die zu diesem Zeitpunkt noch beim Vogt waren, befragten diesen scheinheilig, ob er wisse, was das für Leute seien. Der Vogt antwortete, dem Ansehen nach seien es „Vornehme“, was in Freudenstadt keine Seltenheit wäre. Solche kämen öfter durch Freudenstadt. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Vogt als völlig Unbeteiligter nicht mehr gesehen.

Der Altbürgermeister von Freudenstadt, Georg Falck, sagte später aus, gleich bei der Ankunft der Tübinger Gruppe auf dem Marktplatz hätten deren Pistolen geknallt und dieses „Willkommenssignal“ sei sofort aus dem Gasthaus Paradies erwidert worden.

Der Altbürgermeister war nun besorgt und hielt das Gemunkel der Bürger von einem Duell für berechtigt. Deshalb befragte er nun den Postillion in der Wirtsstube. Dieser antwortete ihm, „dass er nichts wisse, er es aber für möglich halte, dass etwas daran sei.“ Einige Tübinger, unter ihnen Wißner kamen in die Stube. Dieser prahlte: „Sie werden morgen brav miteinander raufen; es könne nicht anders sein“. Falck versuchte zu vermitteln, er wäre lieber bei einem „Vergleich“ dabei als bei einem Duell. Darauf ging aber Wißner überhaupt nicht ein. Der Tübinger Junge sagte jedoch, sie müssten sich duellieren, man werde es morgen schon um 7 Uhr erfahren, sie würden sich mit dem Degen „raufen“.

Von all dem habe der Wirt angeblich nichts gehört, er habe das Essen zubereitet. Auch der später abgeordnete Kommissar zur Untersuchung des Vorfalls, der Vogt von Dornstetten, Johann Friedrich Berblinger, brachte nichts aus dem Wirt heraus.

Georg Falck, als ein eigentlich tatkräftiger Mann beschrieben, hat aber dem Jungen nicht geglaubt. Er hätte es sich nicht vorstellen können, dass es so früh zu einem Händel kommen würde, sagte er später aus.

Natürlich wurden alle Aktivitäten der Gäste ab sofort genauestens beobachtet. Die Tübinger im Gasthof Hecht ließen beim Nachtessen aber nichts darüber verlauten, was geplant worden war. Angeblich wusste niemand in Freudenstadt, wie und wann die "Herausforderung" ablaufen solle.

 

Das Duell

 

Am Mittwoch, den 9. September ritten vier der Tübinger Studenten in aller Frühe vor die Stadt um den Platz für das Duell festzulegen. Als sie zurückkamen, seien beide Parteien "in einem Hui" aufgesessen und so schnell aus der Stadt geritten, dass man sie nicht mehr hätte aufhalten können. Auch Falck sagte aus, dass alles viel zu schnell gegangen sei. Die Zechen wurden jedoch noch vorher bezahlt.

Im Gasthaus Paradies geschah das Gleiche. Der Älteste der Rathsamhausener sagte noch zur Wirtin, jetzt werde man bald vernehmen, was sie so lang hier gemacht haben.

Nach Aussagen der Wirte vom "Hecht" und vom "Paradies" machten sich sogleich viele Freudenstädter auf den Weg, das kommende Ereignis zu verfolgen.

 

Über den Ablauf des Duells berichtete die Universitätsbehörde später am 29. September:

 

Vor der Stadt, ungefähr beim neuen Friedhof, erschienen zuerst die Straßburger, kurz danach auch die Tübinger Gruppe. Die Straßburger warteten schon kampfbereit zu Fuß als auch Wißner und Benzow (sein Adjutant) abstiegen und ihre Oberbekleidung ablegten. Wißner ließ nun denen von Rathsamhausen mitteilen, dass er sich zuerst mit dem Dänen Ramel schlagen wollte.

Eberhard Friedrich von Rathsamhausen aber wollte nicht zulassen, dass ein anderer vor ihm sich mit Wißner duelliere. (Es ging ja um seine verletzte Ehre!) Wißner entgegnete, dass er dann "genötigt" wäre, sich zuerst mit Eberhard Friedrich zu schlagen.Seitendegen

 

Eberhard-Friedrich führte einen üblichen langen Raufdegen, Wißner aber den kürzeren Seitendegen (siehe rechts - hauptsächlich als Stichwaffe benutzt), den er in Oppenau seinem Gegner abgenommen hatte.

Sie fochten drei Gänge. Im ersten wurden beide an einem Arm verletzt. Im zweiten und dritten wurde allein Eberhard-Friedrich getroffen. Als dieser dennoch zum vierten Gang antreten wollte, überkam ihn eine große Schwäche und er wandte sich seiner Gruppe zu. Zeitgleich eilten seine Brüder mit gezückten Degen zu ihm hin. Als dies die Tübinger sahen, sprangen zwei von ihnen mit "entblößtem Seitengewehr" von ihren Pferden und baten darum, die verwundeten Duellanten voneinander zu trennen um weiteres Unglück zu verhindern.

Während darüber verhandelt wurde, stieß einer der Brüder jedoch zu und verwundete einen der Tübinger, der mit gleicher Münze heimzahlte.

Daraufhin saßen alle Tübinger auf und machten sich trotz Zurufe der Straßburger, sie sollen anhalten und dableiben, aus dem Staub. Sie befürchteten wohl eine Ausweitung in eine allseitige "Rauferei".

Die Straßburger Gruppe kehrte nun mit beiden verwundeten Brüdern nach Freudenstadt ins "Paradies" zurück. Eberhard-Friedrich von Rathsamhausen war durch einen Stich in der Brust schwer (tödlich) verwundet und es wurde deshalb nach einem "Balbierer" gerufen. Während die Brüder und drei andere bei dem Verwundeten blieben, machte sich der Rest der Straßburger Gruppe auf den Weg durch den Wald nach Straßburg. Sie benachrichtigten den Vater der drei Brüder von Rathsamhausen.

Am Nachmittag tauchte der Vogt mit seinem Stadtschreiber wieder im Paradies auf und erkundigte sich nach dem Befinden des Verwundeten. Die verbliebenen Straßburger erklärte er nun zu "Arrestanten, denn die anderen sein fortgeritten".

 

Die Folgen

 

Zwei Tage später, am Freitag, den 11. September verstarb der verwundete Eberhard Friedrich. Sein Vater, Georg Friedrich von Rathsamhausen zum Stein kam erst am folgenden Tag, am Samstag, 12.9., in Freudenstadt an. Er versprach dem Vogt, mit dem er zur Nacht speiste, alle Kosten zu ersetzen, wenn er nicht dran gehindert werde, den Leichnam heimzuführen. Eigentlich hätte er ein "Revers" ausstellen und Weggeld auf dem Kniebis bezahlen müssen. Nach dieser Absprache konnte sich der Leichenzug jedoch ungehindert auf den Weg machen.

 

Wißner war mit den anderen nach Tübingen zurückgekehrt. Seine "Kostgeberin", Frau Gerhard, bemerkte die Armverletzung. Am nächsten Morgen machte er sich davon in die "Reutlingische Freiheit" (Reutlingen war Freie Reichsstadt). Zufällig kam auch der längst erwartete Wechsel zum Ausgleich von Wißners Schulden an. Damit bezahlte die Kostgeberin sich selbst - und noch andere. Außerdem sandte sie Wißner 50 Taler nach Reutlingen, "da er bereits in Enge gewest"!

Rektor und Senat der UNI Tübingen erfuhren nichts von diesen Vorgängen. Ihrem Mann, dem Arzt, wurde nämlich ein Bescheid zugestellt, er möge zukünftig keine Tischgänger mehr aufnehmen, da er wenig daheim sei. Kurz darauf ist der Mann aber gestorben, seine Witwe wurde später mit einer Strafe von 10 Reichstalern belegt und ihr untersagt, zukünftig "Tischburschen" zu halten.

Frau Gerhard beklagte sich darüber sehr und hielt dagegen, dass sie sehr viel Wein im Keller habe, den sie nicht auf der Gasse auslaufen lassen könne. Deshalb müsse sie Tischgänger halten, die ihn austrinken, sonst würde man ihr die Nahrung sperren. Auch in anderen "Kostverhältnissen" gebe es Unordnungen ohne dass diese deswegen verboten würden.(2, Seite 177)

 

Über Wißner erging später der Senatsbeschluss, das er wegen seiner "hochstrafbaren Nebenhändel relegirt" (aus disziplinären Gründen von der UNI verwiesen) werde.

EberhardAls Herzog Eberhard III. von der ganzen Geschichte in Kenntnis gesetzt wurde, war er über die Verletzung seines Territoriums durch die Straßburger Studenten sehr empört.

Ihm und seine Räten war es unbegreiflich, dass der Vogt nicht nach dem Duell sämtliche Straßburger festgenommen hatte.

Ebenso bemängelte der Herzog und seine Räte, dass die Bürgerschaft nichts unternommen habe. Diese aber berief sich auf die Untätigkeit des Vogtes, sie hätten keine Kompetenz gehabt, jemanden festzunehmen, solange der Vogt anwesend gewesen sei, sie seien nur "gemeine Leut, die solche Händel nicht verstehen".

Schon zu Martini (11. November) wurde der Vogt versetzt, da er das Duell nicht verhindert hatte.

 

Der Postillion musste 14 Gulden Strafe zahlen, Bork (als Sekundant) 12 Reichstaler, Zettlitz und Tillfuß je 6 Reichstaler, die anderen kamen so davon weil sie "nichts hatten".

 

Nach Klüpfel (2, Seite 177) sollen für die Duellanten noch 8 Tage "Carcer" hinzugekommen sein.

Er führt auch aus, dass das beschriebene Duell eines der ersten war, das in Tübingen disziplinarisch untersucht worden sei. Ein ausdrückliches Verbot von Duellen war erstmals im Jahr 1654, also 3 Jahre zuvor, erlassen worden.(2, Seite 176)  

 

Das obige Urteil, das von der Stadt und der UNI Tübingen ausging und das vom Herzog sehr gelobt worden war, musste später wieder aufgehoben werden, weil sich die Vorgänge "außerhalb von Stadt und Amt Tübingen" zugetragen hätten. Die hohe Schule der Jurisdiktion hatte gesprochen.

 

Des Herzogs Unwille drückte sich auch in seinem Befehl an den Oberamtmann in Oberkirch, Antonius von Lützelburg, vom 19. September aus, man möge "wenn Straßburger Studenten den Orth durchreyßen oder auch des entleibten Cörper durchgeführt werden sollte, selbige zu Todt als Lebendig in Arrest" nehmen.

Dies geschah jedoch nicht. Vielmehr entschuldigte sich der Oberamtmann von Lützelburg (14. Mai 1658), sie hätten wegen der großen Hitze davon Abstand genommen, die nicht einbalsamierte Leiche und die begleitenden Adligen in Arrest zu nehmen, weil sie nicht gewusst hätten, wer die eigentlichen "Complices" gewesen seien und weil sich die Vorgänge nicht in ihrem Amtsbereich abgespielt hätten. Zudem hätte Georg Friedrich von Rathsamhausen geschworen, dass er alles beim Herzog vertreten werde.

Am 3. Oktober schrieb Georg Friedrich dem Herzog, dem Paten seines verstorbenen Sohnes, und erklärte ihm die Geschichte aus seiner Sicht. Er entschuldigte sich im Namen des Verstorbenen und bat auch um Verzeihung für die arrangierte Heimführung der Leiche ohne Weggebühren, denn er habe aus Kummer kein Geld mit sich geführt.

Am 27.04.1658 erhielt er des Herzogs Verzeihung!

 

Bemerkungen zu dieser Geschichte:

 

Die Ereignisse fanden 9 Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges statt. Herzog Eberhard hatte im Jahr zuvor gerade das zweite Mal geheiratet und war immens bemüht die verheerenden Schäden, die Krieg und Pest in Württemberg angerichtet hatten, wieder auszugleichen.

Dazu gehörte auch eine Neuausrichtung der Universität in Tübingen. Sie sollte nicht mehr nur den (vorwiegend württembergischen) Adligen offenstehen, wie es zu Zeiten der Freudenstädter Stadtgründung gehandhabt wurde.

OrtslageDie Liste der am Duell beteiligten Tübinger Studenten macht dies schon deutlich: Es waren Studenten aus Sachsen, Pommern, Schlesien, Baden und Preußen beteiligt und nur zwei davon wurden dem Adel zugerechnet.

 

Die Burg der Familie von "Rathsamhausen" liegt unweit der Ortschaft Ottrott, siehe die Karte links. Die Familie Rathsamhausen gehörte einem sehr alten elsässischem Adel an; es hatte das Schloss 1557 (wieder) erworben und besaßen es bis zur französischen Revolution.

Offenbar bestand ein persönlicher Kontakt zu Herzog Eberhard III., denn er war ja Taufpate des beim Duell ums Leben gekommene Eberhard-Friedrich. Dieser trug dann nicht von ungefähr auch den Namen des Herzogs.

Der Ausgangspunkt des Streites, der zum Duell führte, liegt in einer Straßburger Wirtschaft. Da könnte man sich natürlich fragen: Wie kommen Tübinger Studenten ausgerechnet dorthin und was wollten sie dort? Sicher keine "Studien" betreiben. Sie waren bei ihrer Tour nicht mehr auf württembergischen Gebiet.

Dies war beim zweiten Treffen der Gruppen in Oppenau dann schon anders. Hier muss man sich umgekehrt fragen, was wollten die Straßburger dort? Haben sie die Tübinger "verfolgt"? Da es dort zu Schlägereien gekommen ist, müssen schon in Straßburg heftige Beleidigungen ausgetauscht worden sein. Hat es dabei eine Rolle gespielt, dass der Herzog Taufpate des Ältesten der Brüder von Rathsamhausen war?

Nichts könnte beschämender sein als der Vorgang, dass Eberhard-Friedrich dann der Degen von einem Studenten abgenommen wurde, der nicht gleichen Standes war.

Seit dem Landfrieden von 1648 (Westfälischer Frieden) hatten nur Adlige das Privileg Waffen tragen zu dürfen. Aber es war auch üblich, dass Reisende bewaffnet waren. Normalbürgern war dies nur im "Dienst" einer Verteidigung (der Stadt oder des Landes) gestattet.

Aus der Sicht und dem Selbstverständnis des Adels war es also unumgänglich, dass die "Ehre" des Betroffenen wieder hergestellt werden musste. Sicher wollte auch Eberhard-Friedrich seinen Degen wieder an sich bringen.

Die Geheimnistuerei beider Gruppen in Freudenstadt hängt höchstwahrscheinlich mit dem Duell-Verbot in Württemberg zusammen. Man war sich offensichtlich bewusst, dass mit einem Duell herrschaftliche Gebote durchbrochen würden. Erstaunlich ist das "Großaufgebot", die Teilnehmeranzahl, der jeweiligen Gruppe. Wärend sonst viele Duelle mit wenigen Personen (Sekundanten, Zeugen, evtl Ärzte) ausgefochten wurden, waren hier gut organisierte "schlagbereite Kleingruppen" am Werk. Dies geht auch aus der jeweiligen Bewaffnung hervor.

Möglicherweise hat auch dieses bewaffnete Auftreten in Freudenstadt dafür gesorgt, das niemand sich mit den Duell-Gruppen anlegen wollte. Der Vogt und andere waren wahrscheinlich von der Situation überfordert. Es gab weder den Willen noch "Machtmittel" das Duell zu verhindern oder Beteiligte festzunehmen.

Trotzdem ließ man sich das Spektakel nicht entgehen, offensichtlich gab es genug "Zuschauer".

Das gesamte Geschehen machte aber auch Herzog Eberhard III. deutlich, wie sehr die Befehlsgewalt in der Stadt Freudenstadt durch den  30-jährigen Krieg gelitten hatte und wie kümmerlich seine Verwaltung dort reagieren musste. Vogt und Altbürgermeister waren nicht in der Lage sich durchzusetzen. Ihr Verhalten erscheint menschlich "verständlich" und das des Herzogs "einsichtig", obwohl er ein "Patenkind" verloren hatte.

Die ganze Tragik der Geschichte wird deutlich, wenn man bedenkt, dass der "Beraubte" durch den Degen starb, den er wieder an sich bringen wollte.

Dass es einem "Hallodri" gelingen konnte, einen "Adligen" zu besiegen, war für den Adelsstand besonders bitter. Vor allem weil das erlittene "Unrecht", der Raub des Degens, nicht ausgeglichen werden konnte. Offenbar konnte dies in Württemberg (durch die Flucht Wißners nach Reutlingen) nicht weiter verfolgt werden.

Aber wir wissen in unserem Fall auch nicht, welche Beleidigungen der Adel für das "Volk" bereit hielt und wie dieses im täglichen Umgang miteinander gereizt und "wütend" gemacht wurde.

Doch noch naheliegender erscheint mir aber, dass sich "Frozzeleien" unter Studenten als Angehörige zweier unterschiedlich ausgerichteter Universitäten, begünstigt durch Alkoholkonsum, zu massiven Beleidigungen hochgeschaukelt haben.

 

Kaiser Ferdinand II. hatte erst am 5. Februar 1621 das Privileg gewährt, die vorher bestehende "Akademie" in Straßburg in eine Volluniversität umzuwandeln. Das Privileg war Teil eines größeren Verhandlungspakets, in dessen Rahmen sich die Stadt Straßburg zur Zahlung einer größeren Geldsumme, sowie zum Austritt aus der "Protestantischen Union" und zur Beendung der Unterstützung Friedrichs V. von der Pfalz verpflichtete.

 

Da konnten sich die Tübinger auf eine wesentlich ältere Tradition berufen. Deshalb ist es möglich, dass sie sich als Studenten der "besseren" UNI darstellten. Auch der konfessinelle Hintergrund mag dabei eine Rolle gespielt haben.

 

Es bleibt noch die Frage unbeantwortet, warum Freudenstadt als Austragungsort für das Duell gewählt wurde.

In ihrer geografische Lage als ungefähre Mitte zwischen Straßburg und Tübingen findet man die wahrscheinlichste Antwort.

 







Anmerkungen:

***

Diese Geschichte hat Prof. Dr. Manfred Eimer aus zahlreichen Dokumenten im damaligen Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg recherchiert und zusammengetragen. Sie wurde von mir lediglich optisch und sprachlich aufbereitet, ergänzt und neu kommentiert. Viele der Originalunterlagen wurden 1945 vernichtet. Die Geschichte wird aber durch K. Klüpfel (2) bestätigt. Siehe Seite 177.



Metzger:

Metzger waren oft mit Pferd und Wagen unterwegs um Vieh einzukaufen. Dadurch ergab es sich, dass Behörden, Kaufleute und Privatpersonen ihnen häufig Briefe und Güter zur Bestellung übergaben. Zu diesem Zweck schlossen verschiedene Städte und Kaufmannsgilden mit den Metzgern förmliche Verträge zur Übernahme von Botenleistungen ab.
In Württemberg wurden die Metzger durch landesherrliche Verordnung verpflichtet, Briefsendungen gegen Entschädigung zu befördern.

(Siehe Wikipedia)





Quellen:

1.
Prof. Dr. Manfred Eimer: Geschichte der Stadt Freudenstadt, Oskar Kaupert, Freudenstadt, 1937, Seite 177 -186


2.

Geschichte und Beschreibung der Universität Tübingen verfaßt von Dr. K. Klüpfel, Universitätsbibliothekar in Tübingen, 1849, Verlag und Druck von Ludw. Friedr. Fues





Bilder:

Château_de_Rathsamhausen,_Ottrott,_Alsace: Wiki commons

Alle Waffen: Wiki-commons

Eberhard III: Wiki-commons


 

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Letzte Änderung: 24.01.2026

 

 

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