6-8. Lindauer (Adel in Niedersachsen - "3
andere Brüder")
9. Hecklauer (Schleswiger)
10. Witichen (aus Meißen)
11. Springfeld (aus Thüringen)
12. Benzow (aus Schwerin)
13. Reitknecht
14. Reitknecht
Tübinger
Studenten:
1. Balthasar Wißneraus Halle, Sachsen
(bei Dr. Gerhard in Tübingen)
2. Borck (Sekundant,
Pomerischer Adel)
3. Zettlitz(Schlesischer Adel)
4. Tillfuß (aus
Pommern)
5. Bluem (von
Wittenberg)
6. Kieffer (von
Grötzingen - bei Durlach)
7. Goedecken
(aus Preußen)
8. Lochmann (aus der
Lausnitz)
9. Ehrmann (von Lindau)
10. Müller (von
Frankfurt)
11. ein „Junge“
(wahrscheinlich als Pferdeknecht)
12. Postillion
(Gewerbe: Tübinger Metzger)
Wie es zum Duell kam – Die Vorgeschichte Der Student
Balthasar Wißner aus Halle lebte in Tübingen beim
Arzt Dr.
Gerhard und dessen Frau und wurde dort verköstigt.
Frau Gerhard hatte „ihren Studenten“ jedoch mehr als
verköstigt, ihr Mann war wohl zu oft unterwegs.
Die UNI Tübingen wäre
damals ihren
Studenten gerne losgeworden, er durfte jedoch Tübingen wegen seiner Schulden
nicht verlassen.
Er musste beeiden, dass er Tübingen nicht vorher verlassen würde, ehe er seine Gläubiger zufriedengestellt
hätte. Auch hätte er an der UNI nicht Gutes verrichtet und seine Mitstudenten
"verführt". Frau Gerhard borgte ihm 100 Reichstaler Kostgeld und Extrawein als
er in Arrest saß.
Sie hätte später auch von ihrer Magd (durch das Geschwätz am
Brunnen) erfahren, dass in der Stadt das Gerücht umgehe, Wißner wolle sich
"schlagen". Sie wusste, dass er trotz des Eides weggereist war.
Im Straßburger Gasthaus „Zum Geist“ treffen Anfang September 1657 zwei
junge Adlige, Gottfried und Samson von Rathsamhausen auf eine Gruppe Tübinger
Studenten. Unter ihnen ist der Student Balthasar Wißner. Aus welchen Gründen auch immer kommt es zwischen den
Adligen und den Tübinger Studenten zu einem heftigen Wortgefecht. Unglücklicherweise – vielleicht aber auch mit Absicht -
begegnen sich beide Parteien in Oppenau erneut. Gottfried und Samson haben aber
nun auch ihren ältesten Bruder Eberhard-Friedrich dabei. Zwischen beiden
Gruppen kommt es zu
Handgreiflichkeiten wobei Wißner und der Däne Ramel aus der Straßbuger Gruppe sich besonders hervorgetan hätten.
Wißner ist es dabei gelungen Eberhard-Friedrich von Rathsamhausen den Degen
abzunehmen. Die drei adligen Brüder und ihre Begleiter waren offensichtlich der
Studentengruppe nicht gewachsen. Der Verlust des Degens war natürlich beschämend und die
Ehre von Eberhard-Friedrich zutiefst verletzt. Dies konnte man nicht auf sich sitzen lassen.
Die
von Rathsamhausen forderten Wißner zum Duell heraus. Dazu schickten sie einige Straßburger Studenten zu ihm
nach Tübingen, die die Herausforderung und Bedingungen nicht nur überbrachten, sondern Wißner
auch gleich „mitnahmen, um den Ort des ausgemachten Zweikampfes baldmöglichst
zu erreichen“.
Der Ort war...
... FREUDENSTADT!
Vorbereitungen
Am Montag, 7. September 1657, staunten die
Freudenstädter nicht schlecht, als am Nachmittag zwischen drei und vier Uhr 14
„Straßburger Studenten“ hoch zu Ross auf dem Marktplatz erschienen. Sie waren
bewaffnet mit „Französische Pistolen“(Bild links), einem Gewehr (Langrohr), Seitengewehren
(Bajonette
- 2. Bild links)
und Raufdegen (3. Bild links - wird hautsächlich als Schlagwaffe benutzt). Einige stiegen im Wirtshaus Hecht ab, welches Hans Jakob Wößner,
dem Bürgermeister gehörte, die meisten im Gasthaus Paradies bei Georg
Schwerwitz.
Sie erkundigten sich wie weit es nach Tübingen und
Stuttgart sei und gaben sich unschlüssig, ob sie weiterreisen sollten. Sie
entschlossen sich aber zu bleiben. Der Freudenstädter Vogt, Johann Klötzen,
nahm dies aus Eitelkeit zum Anlass mit den Gästen auf dem Marktplatz zwei
Stunden spazieren zu gehen. Er hätte in der Stadt verbreitet, dass er mit ihnen
amtlich zu tun hätte, da seine Gäste in Oppenau ein Wildschwein erlegt hätten.
– Diese Aussagen machten später der Paradieswirt und ein Stadtknecht.
Wer länger als eine Nacht bei einem Gastwirt blieb,
musste damals seinen Namen und sein Vorhaben angeben. Da die Gäste am nächsten
Tag keine Vorrichtungen zur Abreise trafen, machte der Vogt den Paradieswirt
darauf aufmerksam. Er sollte die notwendigen Angaben einholen. Dieser erhielt
von den Studenten jedoch keine Antwort, sie sandten vielmehr zwei von ihnen zum
Amtshaus.
Dort aber machten die beiden auch keine Angaben vor dem
Vogt, sondern luden ihn als Gast auf ein Abendessen ein. Der Vogt sagte
später aus, er habe die Einladung nicht ganz ernst genommen und sie dankend
abgelehnt.
Der Stadtknecht hatte ihm inzwischen berichtet, dass
die Gäste sich in der Stadt umgeschaut und sich nach dem Gelände außerhalb der
Stadt erkundigt hätten. Unter den Bürgern hätte man aber schon von einem
bevorstehenden „Raufhandel“ (Duell) gemunkelt. Er befürchtete irgendetwas
Schlimmes, worauf der Vogt aber gesagt hätte, er glaube nicht, dass die Gäste
etwas anstellen würden.
Dienstagabend, 8. September, traf eine zweite Gruppe von
12 Personen, die Tübinger Studenten, auf dem Marktplatz ein. Sie waren bewaffnet mit Pistolen, einem Karabiner, einer Muskete
(Bild rechts), Seitengewehren und
Raufdegen (siehe links). Voran ritt der Postillion
vom Gewerbe der
Tübinger Metzger(siehe unten), die
damals eine „berittene Stadtgarde“ stellten und auch Postdienste versahen.
Dieser Postillion war schon vorher zum Gasthaus Hecht
geritten und hatte dort nachgefragt, ob fremde Gäste angekommen waren. Die
Tübinger Gruppe hatte solange vor der Stadt gelagert.
Die beiden Straßburger, die zu diesem Zeitpunkt noch
beim Vogt waren, befragten diesen scheinheilig, ob er wisse, was das für Leute
seien.
Der Vogt antwortete, dem Ansehen nach seien es „Vornehme“, was in
Freudenstadt keine Seltenheit wäre. Solche kämen öfter durch Freudenstadt. Ab
diesem Zeitpunkt wurde der Vogt als völlig Unbeteiligter nicht mehr gesehen.
Der Altbürgermeister von Freudenstadt, Georg Falck,
sagte später aus, gleich bei der Ankunft der Tübinger Gruppe auf dem Marktplatz
hätten deren Pistolen geknallt und dieses „Willkommenssignal“ sei sofort aus
dem Gasthaus Paradies erwidert worden.
Der Altbürgermeister war nun besorgt und hielt das
Gemunkel der Bürger von einem Duell für berechtigt. Deshalb befragte er nun den Postillion
in der Wirtsstube. Dieser antwortete ihm, „dass er nichts wisse, er es aber für
möglich halte, dass etwas daran sei.“
Einige Tübinger, unter ihnen Wißner kamen
in die Stube. Dieser prahlte: „Sie werden morgen brav miteinander raufen; es
könne nicht anders sein“.
Falck versuchte zu vermitteln, er wäre lieber bei
einem „Vergleich“ dabei als bei einem Duell. Darauf
ging aber Wißner überhaupt nicht ein. Der Tübinger Junge sagte jedoch, sie müssten sich duellieren,
man werde es morgen schon um 7 Uhr erfahren, sie würden sich mit dem Degen
„raufen“.
Von all dem habe der Wirt angeblich nichts gehört, er
habe das Essen zubereitet. Auch der später abgeordnete Kommissar zur
Untersuchung des Vorfalls, der Vogt von Dornstetten, Johann Friedrich
Berblinger, brachte nichts aus dem Wirt heraus.
Georg Falck, als ein eigentlich tatkräftiger Mann
beschrieben, hat aber dem Jungen nicht geglaubt. Er hätte es sich nicht
vorstellen können, dass es so früh zu einem Händel kommen würde, sagte er
später aus.
Natürlich wurden alle Aktivitäten der Gäste ab sofort genauestens
beobachtet. Die Tübinger im Gasthof Hecht ließen beim Nachtessen aber nichts
darüber verlauten, was geplant worden war. Angeblich wusste niemand in Freudenstadt, wie und
wann die "Herausforderung" ablaufen solle.
Das Duell
Am Mittwoch, den 9. September ritten vier der Tübinger
Studenten in aller Frühe vor die Stadt um den Platz für das Duell festzulegen.
Als sie zurückkamen, seien beide Parteien "in einem Hui" aufgesessen und so
schnell aus der Stadt geritten, dass man sie nicht mehr hätte aufhalten können.
Auch Falck sagte aus, dass alles viel zu schnell gegangen sei. Die Zechen wurden
jedoch noch vorher bezahlt.
Im Gasthaus Paradies geschah das Gleiche. Der Älteste
der Rathsamhausener sagte noch zur Wirtin, jetzt werde man bald vernehmen, was
sie so lang hier gemacht haben.
Nach Aussagen der Wirte vom "Hecht" und vom "Paradies"
machten sich sogleich viele Freudenstädter auf den Weg, das kommende Ereignis
zu verfolgen.
Über den Ablauf des Duells berichtete die
Universitätsbehörde später am 29. September:
Vor der Stadt, ungefähr beim neuen Friedhof (siehe
Bild links von 1912 - heute: Park Courbevoie),
erschienen zuerst die Straßburger, kurz danach auch die Tübinger Gruppe. Die
Straßburger warteten schon kampfbereit zu Fuß als auch Wißner und Benzow (sein
Adjutant) abstiegen und ihre Oberbekleidung ablegten. Wißner ließ nun denen von
Rathsamhausen mitteilen, dass er sich zuerst mit dem Dänen Ramel schlagen
wollte.
Eberhard
Friedrich von Rathsamhausen aber wollte nicht zulassen, dass ein
anderer vor ihm sich mit Wißner duelliere. (Es ging ja um seine verletzte
Ehre!) Wißner entgegnete, dass er dann "genötigt" wäre, sich
zuerst mit Eberhard Friedrich zu schlagen.
Eberhard-Friedrich führte einen üblichen langen
Raufdegen, Wißner aber den kürzeren Seitendegen (siehe rechts - hauptsächlich
als Stichwaffe benutzt), den er in Oppenau seinem
Gegner abgenommen hatte.
Sie fochten drei Gänge. Im ersten wurden beide an
einem Arm verletzt. Im zweiten und dritten wurde allein Eberhard-Friedrich
getroffen. Als dieser dennoch zum vierten Gang antreten wollte, überkam
ihn eine große Schwäche und er wandte sich seiner Gruppe zu.
Zeitgleich eilten
seine Brüder mit gezückten Degen zu ihm hin. Als dies die Tübinger sahen,
sprangen zwei von ihnen mit "entblößtem Seitengewehr" von ihren Pferden und baten
darum, die verwundeten Duellanten voneinander zu trennen um weiteres Unglück zu
verhindern.
Während darüber verhandelt wurde, stieß einer der
Brüder jedoch zu und verwundete einen der Tübinger, der mit gleicher Münze
heimzahlte.
Daraufhin saßen alle Tübinger auf und machten sich
trotz Zurufe
der Straßburger, sie sollen anhalten und dableiben, aus dem Staub. Sie
befürchteten wohl eine Ausweitung in eine allseitige "Rauferei".
Die Straßburger Gruppe kehrte nun mit beiden
verwundeten Brüdern nach Freudenstadt ins "Paradies" zurück. Eberhard-Friedrich
von Rathsamhausen war durch einen Stich in der Brust schwer (tödlich) verwundet und es
wurde deshalb nach einem "Balbierer" gerufen. Während die Brüder und drei
andere bei dem Verwundeten blieben, machte sich der Rest der Straßburger Gruppe
auf den Weg durch den Wald nach Straßburg. Sie benachrichtigten den Vater der
drei Brüder von Rathsamhausen.
Am Nachmittag tauchte der Vogt mit seinem
Stadtschreiber wieder im Paradies auf und erkundigte sich nach dem Befinden des
Verwundeten. Die verbliebenen Straßburger erklärte er nun zu "Arrestanten, denn
die anderen sein fortgeritten".
Die Folgen
Zwei Tage später, am Freitag, den 11. September verstarb der verwundete
Eberhard Friedrich. Sein Vater, Georg Friedrich von Rathsamhausen zum
Stein kam erst am folgenden Tag, am Samstag, 12.9.,
in Freudenstadt an. Er versprach dem Vogt, mit dem er zur Nacht speiste, alle
Kosten zu ersetzen, wenn er nicht dran gehindert werde, den Leichnam
heimzuführen. Eigentlich hätte er ein "Revers" ausstellen und Weggeld auf dem
Kniebis bezahlen müssen. Nach dieser Absprache konnte sich der Leichenzug
jedoch ungehindert auf
den Weg machen.
Wißner war mit den anderen nach Tübingen
zurückgekehrt. Seine "Kostgeberin", Frau Gerhard, bemerkte die Armverletzung.
Am nächsten Morgen machte er sich davon in die "Reutlingische Freiheit"
(Reutlingen war Freie Reichsstadt).
Zufällig kam auch der längst erwartete Wechsel zum Ausgleich von Wißners
Schulden an. Damit bezahlte die Kostgeberin sich selbst - und noch andere.
Außerdem sandte sie Wißner 50 Taler nach Reutlingen,
"da er bereits in Enge gewest"!
Rektor und Senat der UNI Tübingen erfuhren nichts von diesen Vorgängen. Ihrem Mann, dem Arzt, wurde nämlich ein Bescheid
zugestellt, er möge zukünftig keine Tischgänger mehr aufnehmen, da er wenig daheim sei. Kurz darauf
ist der Mann aber gestorben,
seine Witwe wurde später mit einer Strafe von 10 Reichstalern belegt und ihr
untersagt, zukünftig "Tischburschen" zu halten.
Frau Gerhard beklagte sich darüber sehr und hielt
dagegen, dass sie sehr viel Wein im Keller habe, den sie nicht auf der Gasse
auslaufen lassen könne. Deshalb müsse sie Tischgänger halten, die ihn
austrinken, sonst würde man ihr die Nahrung sperren. Auch in anderen
"Kostverhältnissen" gebe es Unordnungen ohne dass diese deswegen verboten würden.(2, Seite 177)
Über Wißner erging später der Senatsbeschluss,
das er wegen seiner "hochstrafbaren Nebenhändel relegirt" (aus disziplinären
Gründen von der UNI verwiesen) werde.
Als Herzog Eberhard III. von der ganzen Geschichte in
Kenntnis gesetzt wurde, war er über die Verletzung seines Territoriums durch
die Straßburger Studenten sehr empört.
Ihm und seine Räten war es
unbegreiflich, dass der Vogt nicht nach dem Duell sämtliche Straßburger
festgenommen hatte.
Ebenso bemängelte der Herzog und seine Räte, dass die Bürgerschaft nichts
unternommen habe. Diese aber berief sich auf die Untätigkeit des Vogtes, sie
hätten keine Kompetenz gehabt, jemanden festzunehmen, solange der Vogt anwesend
gewesen sei, sie seien nur "gemeine Leut, die solche Händel nicht verstehen".
Schon zu Martini (11. November) wurde der Vogt
versetzt, da er das Duell nicht verhindert hatte.
Der Postillion musste 14 Gulden Strafe zahlen, Bork
(als Sekundant) 12 Reichstaler, Zettlitz und Tillfuß je 6 Reichstaler, die
anderen kamen so davon weil sie "nichts hatten".
Nach Klüpfel (2, Seite 177)sollen für die Duellanten noch 8
Tage "Carcer" hinzugekommen sein.
Er führt auch aus, dass das beschriebene
Duell eines der ersten war, das in Tübingen disziplinarisch untersucht worden
sei. Ein ausdrückliches Verbot von Duellen war erstmals im Jahr 1654, also 3
Jahre zuvor, erlassen
worden.(2, Seite 176)
Das obige Urteil, das von der Stadt und der UNI Tübingen ausging
und das vom Herzog sehr gelobt worden war, musste später wieder aufgehoben werden, weil
sich die Vorgänge "außerhalb von Stadt und Amt Tübingen" zugetragen hätten. Die
hohe Schule der Jurisdiktion hatte gesprochen.
Des Herzogs Unwille drückte sich auch in seinem Befehl
an den Oberamtmann in Oberkirch, Antonius von Lützelburg, vom 19. September
aus, man möge "wenn Straßburger Studenten den Orth durchreyßen oder auch des
entleibten Cörper durchgeführt werden sollte, selbige zu Todt als Lebendig in
Arrest" nehmen.
Dies geschah jedoch nicht. Vielmehr entschuldigte sich
der Oberamtmann von Lützelburg (14. Mai 1658), sie hätten wegen der großen Hitze
davon Abstand genommen, die nicht einbalsamierte Leiche und die begleitenden
Adligen in Arrest zu nehmen, weil sie nicht gewusst hätten, wer die
eigentlichen "Complices" gewesen seien und weil sich die Vorgänge nicht in ihrem
Amtsbereich abgespielt hätten. Zudem hätte Georg Friedrich von Rathsamhausen
geschworen, dass er alles beim Herzog vertreten werde.
Am 3. Oktober schrieb Georg Friedrich dem Herzog, dem
Paten seines verstorbenen Sohnes, und erklärte ihm die Geschichte aus seiner
Sicht. Er entschuldigte sich im Namen des Verstorbenen und bat auch um
Verzeihung für die arrangierte Heimführung der Leiche ohne Weggebühren,
denn er habe aus Kummer kein Geld mit sich geführt.
Am 27.04.1658 erhielt er des Herzogs Verzeihung!
Bemerkungen zu dieser Geschichte
Die Ereignisse fanden 9 Jahre nach Ende des
Dreißigjährigen Krieges statt. Herzog Eberhard hatte im Jahr zuvor gerade das
zweite Mal geheiratet und war immens bemüht die verheerenden Schäden, die Krieg
und Pest in Württemberg angerichtet hatten, wieder auszugleichen.
Dazu gehörte auch eine Neuausrichtung der Universität
in Tübingen. Sie sollte nicht mehr nur den (vorwiegend württembergischen)
Adligen offenstehen, wie es zu Zeiten der Freudenstädter Stadtgründung
gehandhabt wurde.
Die
Liste der am Duell beteiligten Tübinger Studenten macht dies schon deutlich: Es
waren Studenten aus Sachsen, Pommern, Schlesien, Baden und Preußen beteiligt
und nur zwei davon wurden dem Adel zugerechnet.
Die Burg der Familie von "Rathsamhausen"
liegt unweit der Ortschaft Ottrott, siehe die Karte links. Die Familie Rathsamhausen
gehörte einem sehr alten elsässischem Adel an; es
hatte das Schloss 1557 (wieder) erworben und besaßen es bis zur französischen Revolution.
Offenbar bestand ein persönlicher Kontakt zu Herzog
Eberhard III., denn er war ja Taufpate des beim Duell ums Leben gekommene
Eberhard-Friedrich. Dieser trug dann nicht von ungefähr auch den Namen des
Herzogs.
Der Ausgangspunkt des Streites, der zum Duell führte,
liegt in einer Straßburger Wirtschaft. Da könnte man sich natürlich fragen: Wie
kommen Tübinger Studenten ausgerechnet dorthin und was wollten sie dort? Sicher
keine "Studien" betreiben. Sie waren bei ihrer Tour nicht mehr auf
württembergischen Gebiet.
Dies war beim zweiten Treffen der Gruppen in Oppenau
dann schon anders. Hier muss man sich umgekehrt fragen, was wollten die
Straßburger dort? Haben sie die Tübinger "verfolgt"? Da es dort zu Schlägereien
gekommen ist, müssen schon in Straßburg heftige Beleidigungen ausgetauscht
worden sein. Hat es dabei eine Rolle gespielt, dass der Herzog Taufpate des
Ältesten der Brüder von Rathsamhausen war?
Nichts könnte beschämender sein als der
Vorgang, dass Eberhard-Friedrich dann der Degen von einem Studenten abgenommen wurde, der nicht gleichen Standes war.
Seit dem Landfrieden von 1648 (Westfälischer Frieden)
hatten nur Adlige das Privileg Waffen tragen zu dürfen. Aber es war auch
üblich, dass Reisende bewaffnet waren. Normalbürgern war dies nur im
"Dienst" einer Verteidigung (der Stadt oder des Landes) gestattet.
Aus der Sicht und dem Selbstverständnis des Adels war es also
unumgänglich, dass die "Ehre" des Betroffenen wieder hergestellt werden musste.
Sicher wollte auch Eberhard-Friedrich seinen Degen wieder an sich bringen.
Die Geheimnistuerei beider Gruppen in Freudenstadt hängt höchstwahrscheinlich mit dem Duell-Verbot in Württemberg zusammen. Man
war sich offensichtlich bewusst, dass mit einem Duell herrschaftliche Gebote durchbrochen
würden. Erstaunlich ist das "Großaufgebot", die Teilnehmeranzahl, der
jeweiligen Gruppe. Wärend sonst viele Duelle mit wenigen Personen
(Sekundanten, Zeugen, evtl Ärzte) ausgefochten wurden, waren hier gut
organisierte "schlagbereite Kleingruppen" am Werk. Dies geht auch aus der
jeweiligen Bewaffnung hervor.
Möglicherweise hat auch dieses bewaffnete Auftreten in
Freudenstadt dafür gesorgt, das niemand sich mit den Duell-Gruppen anlegen
wollte. Der Vogt und andere waren wahrscheinlich von der Situation überfordert.
Es gab weder den Willen noch "Machtmittel" das Duell zu verhindern oder
Beteiligte festzunehmen.
Trotzdem ließ man sich das Spektakel nicht entgehen,
offensichtlich gab es genug "Zuschauer".
Das gesamte Geschehen machte aber auch Herzog Eberhard
III. deutlich, wie sehr die Befehlsgewalt in der Stadt Freudenstadt durch den
30-jährigen Krieg gelitten hatte und wie kümmerlich seine Verwaltung
dort reagieren musste. Vogt und Altbürgermeister waren nicht in der Lage
sich durchzusetzen. Ihr Verhalten erscheint menschlich "verständlich" und das
des Herzogs "einsichtig", obwohl er ein "Patenkind" verloren hatte.
Die ganze Tragik der Geschichte wird deutlich, wenn
man bedenkt, dass der "Beraubte" durch den Degen starb, den er wieder an sich bringen wollte.
Dass es einem "Hallodri" gelingen
konnte, einen "Adligen" zu besiegen, war für den Adelsstand besonders bitter.
Vor allem weil das erlittene "Unrecht",
der Raub des Degens, nicht ausgeglichen werden konnte. Offenbar konnte dies in Württemberg
(durch die Flucht Wißners nach Reutlingen) nicht weiter verfolgt werden.
Aber wir wissen in unserem Fall auch nicht, welche Beleidigungen der Adel
für das "Volk" bereit hielt und wie dieses im täglichen Umgang miteinander gereizt und "wütend" gemacht wurde.
Doch noch naheliegender erscheint mir aber, dass sich "Frozzeleien"
unter Studenten als Angehörige zweier unterschiedlich ausgerichteter
Universitäten, begünstigt durch Alkoholkonsum, zu massiven Beleidigungen
hochgeschaukelt haben.
Kaiser Ferdinand II. hatte erst am 5. Februar
1621
das Privileg gewährt, die vorher bestehende "Akademie" in Straßburg in eine
Volluniversität
umzuwandeln.
Das Privileg war Teil eines größeren Verhandlungspakets, in dessen
Rahmen sich die Stadt Straßburg zur Zahlung einer größeren Geldsumme, sowie zum
Austritt aus der "Protestantischen Union" und
zur Beendung der Unterstützung Friedrichs V.
von der Pfalz verpflichtete.
Da konnten sich die Tübinger auf eine wesentlich
ältere Tradition berufen. Deshalb ist es möglich, dass sie sich als Studenten
der "besseren" UNI darstellten. Auch der konfessinelle Hintergrund mag dabei
eine Rolle gespielt haben.
Es bleibt noch die Frage unbeantwortet, warum
Freudenstadt als Austragungsort für das Duell gewählt wurde.
In ihrer geografische Lage als ungefähre Mitte zwischen Straßburg und
Tübingen findet man die wahrscheinlichste Antwort.
Anmerkungen:
*** Diese Geschichte hat Prof. Dr. Manfred Eimer
aus zahlreichen Dokumenten im damaligen Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg recherchiert und zusammengetragen. Sie wurde von mir lediglich optisch und
sprachlich aufbereitet, ergänzt und neu kommentiert. Viele der Originalunterlagen wurden
1945 vernichtet. Die Geschichte wird aber durch K. Klüpfel (2) bestätigt. Siehe Seite 177.
Metzger waren oft mit Pferd und Wagen unterwegs um Vieh einzukaufen.
Dadurch
ergab es sich, dass Behörden, Kaufleute und Privatpersonen ihnen häufig Briefe
und Güter zur Bestellung übergaben. Zu diesem Zweck schlossen verschiedene
Städte und Kaufmannsgilden mit den Metzgern förmliche Verträge zur Übernahme
von Botenleistungen ab. In Württemberg wurden die Metzger durch landesherrliche
Verordnung verpflichtet, Briefsendungen gegen Entschädigung zu befördern. (Siehe Wikipedia)
Quellen:
1. Prof. Dr. Manfred Eimer: Geschichte der Stadt Freudenstadt,
Oskar Kaupert, Freudenstadt, 1937, Seite 177 -186
Geschichte und Beschreibung der Universität
Tübingen verfaßt von Dr. K. Klüpfel, Universitätsbibliothekar in Tübingen,
1849, Verlag und Druck von Ludw. Friedr. Fues
Bilder:
Château_de_Rathsamhausen,_Ottrott,_Alsace: Wiki commons